Sein Lehrbuch Allgemeine Betriebswirtschaftslehre erschien 2010 in der 12. Auflage (13. Auflage mit kleinen Änderungen 2016, ISBN 978-3486763768); Personalwirtschaft erreichte 2010 die neunte Auflage. Hans Jung ist ein engagierter und leistungsstarker Schachspieler. Seit 1974 gehört er dem Verein Schachfreunde Siemensstadt an. [1] Seine höchste Elo-Zahl war 2135 im Oktober 2003. Schriften (Auswahl) [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Erfolgreiche Personalführung und modernes Management in Wirtschaft und Verwaltung. Verlag Moderne Industrie, München 1980 ISBN 3-478-59121-X. Persönlichkeitstypologie. Oldenbourg, München 1993 ISBN 3-486-22587-1. Personalwirtschaft. Oldenbourg, München 1995 ISBN 3-486-22596-0. Hans jung personalwirtschaft pdf 1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg, München 1999 ISBN 3-486-24404-3. Controlling. Oldenbourg, München 2003 ISBN 3-486-27315-9. Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Literatur von und über Hans Jung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Biografie auf der Seite der Hochschule Lausitz Hans Jung beim Weltschachbund FIDE (englisch) Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ DWZ-Karteikarte von Hans Jung Personendaten NAME Jung, Hans KURZBESCHREIBUNG deutscher Wirtschaftswissenschaftler und Hochschullehrer GEBURTSDATUM 23. Januar 1944 GEBURTSORT Wien
-Betriebswirtin (FH) 9., überarbeitete Auflage, 2002 RICHARD BOORBERG Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN -5- VORBEMERKUNGEN Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN 1. EINLEITUNG 2. DIE PERSONALPLANUNG 2. 1 Definition des Begriffs Planung 2. 2 Definition des Begriffs Personalplanung 2. 3 Unterteilung der Roland Dincher.
Other Edition: Erscheint auch als Druck-Ausgabe Jung, Hans, 1944 -: Personalwirtschaft - Berlin: De Gruyter Oldenbourg, 2017 ISBN: 978-3-11-049309-2 978-3-11-049153-1 Doi: 10. 1515/9783110493092
- 10th ed.. - Berlin/Boston: De Gruyter, 2017. - 1 Online-Ressource (1056 pages) Erscheint auch als: Online-Ausgabe: Jung, Hans, 1944 -: Personalwirtschaft. - 1 Online-Ressource (XXII, 1032 Seiten) RVK-Notation: QV 570 Sach-SW: Personalwesen Lehrbuch K10plus-PPN: 861834887
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Nimmt man das erste Mal am Bonusprogramm teil, sind sogar 125 Euro drin. Techniker Krankenkasse Die Techniker unterstützt den Kauf von Fitness-Trackern und Smartwatches im Rahmen ihres Bonus-Programmes, bestätigte eine Sprecherin. Um teilzunehmen können die Versicherten etwa Impfungen und Vorsorge-Untersuchungen einreichen. Auch eine Mindestanzahl von Schritten über einen gewissen Zeitraum trägt zum Bonus bei. "Der Betrag unserer Gesundheitsdividende liegt bei mindestens 60 Euro bis rund 235 Euro und ist abhängig davon, an welchen Aktivitäten Versicherte teilgenommen habe", erklärte die Kasse. Viactiv Versicherte der Viactiv müssen die Sport-Geräte selbst zahlen. "Die Viactiv bezuschusst keine Fitness Tracker oder Apple Watches", heißt es von der Kasse. Über das Prämiensystem können sie sich das Geld aber zurückholen. "Unsere Versicherten erhalten für gesundheitsbewusstes Verhalten im Rahmen von Viactiv Bonus eine Prämie von bis zu 100 €, die natürlich für Tracker oder ähnliches genutzt werden können", erklärte uns eine Sprecherin.
Damit werden sowohl Fitness-Tracker als auch Smartwatches gefördert. AOK Plus (Sachsen/Thüringen) "Wir bonifizieren den Kauf eines Trackers mit 3000 Punkten in unserem Bonusprogramm – das sind 30 Euro. " Die Apple Watch ist ausdrücklich ebenfalls Teil des Programms. Allerdings müsste der Tracker vom Versicherten selbst gekauft worden sein, während eine Mitgliedschaft bestand, schränkt die Kasse ein. Zudem wird nur ein Gerät im Jahr bezuschusst. AOK Rheinland/Hamburg: Bei der AOK Rheinland/Hamburg ist im Rahmen des Bonus-Programms deutlich mehr drin: Nimmt man an einer Gesundheitsmaßnahme teil, bekommt man entweder 50 Euro ausgezahlt oder kann 250 Euro für verschiedene Gesundheitsleistungen einfordern - unter die auch zertifizierte Fitness-Tracker und Smartwatches wie die Apple Watch fallen. Nimmt man an drei Maßnahmen teil, steigt der Beitrag noch, auf 125 Euro bar oder Gesundheitsleistungen bis 500 Euro. Ganz kann man sich die Apple Watch aber nicht bezahlen lassen. "Insgesamt werden maximal 80 Prozent des Rechnungsbetrags erstattet", erklärte eine Sprecherin dem stern.
KKH Kaufmännische Krankenkasse Auch die KKH bezuschusst Fitnesstracker und die Apple Watch, wenn Gesundheitsmaßnahmen wie Sport oder Frühuntersuchungen eingereicht werden. "Die Prämienhöhen bewegen sich zwischen 30 und 180 Euro", so die Auskunft der Kasse. Pronova BKK Immerhin etwas gibt es von der Pronova. "Die Pronova BKK bezuschusst die Anschaffung eines Fitness-Trackers, egal welchen Herstellers, durch das Bonusprogramm", erklärte die Kasse dem stern. Ab drei Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen und Zahnvorsorge lässt sich der Bonus von 30 Euro auszahlen. Wer Mitglied im Fitnessstudio ist oder eine professionelle Zahnreinigung durchführen ließ, kann noch einmal 30 Euro extra kassieren. SBK Auch die SBK unterstützt den Gerätekauf. "Wir bezuschussen den Kauf von Fitness-Trackern wie der Apple Watch im Rahmen unseres Bonusprogrammes", erklärte eine Sprecherin. Dazu müssen die Versicherten zwei bis zehn Gesundheitsstempel in ihrem Bonusheft sammeln, um einen Betrag zwischen 20 und 100 Euro zurückzuerhalten.
Privat angeschaffte IT-Geräte Smartphone & Co. von der Steuer absetzen 10. 05. 2018, 07:59 Uhr Werden Geräte zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt, können die Kosten dafür in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. (Foto: imago/Westend61) Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung läuft für viele Ende des Monats ab. Gut zu wissen, dass Steuerzahler Ausgaben für beruflich genutzte IT-Geräte und Software steuerlich geltend machen können. So geht's. Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, sollte dies bis zum 31. Mai erledigt haben. Denn dann endet die Abgabefrist für das Jahr 2017. Berufstätige können Geld vom Finanzamt zurückbekommen, wenn sie privat angeschaffte IT-Geräte wie Tablet und Smartphone oder Software auch beruflich nutzen. Bei der Einkommensteuererklärung können sowohl die Anschaffungskosten als auch die monatlichen Kosten für die Telefon- und Internetnutzung berücksichtigt werden, wie der IT-Verband Bitkom erklärt. Dazu müssen die entsprechenden Ausgaben als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Alles zum leidigen Thema **Steuern**. *Steuern sparen. *Steuererklärung. *Steuern im Ausland. *Steuerreform. *Steueroptimierung. *Steuervermeidung. *Absetzbares. *Anrechenbares. >Wer mehr als die Hälfte seines Einkommens an das Finanzamt >abführen muß, ist mehr darauf bedacht, Steuern zu sparen, als >darauf, Geld zu verdienen.