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Inhalte - Das aktuelle Strahlenschutzrecht - Grenzwerte - Strahlenschutzbereiche - Dosisgrößen - Berufliche Strahlenexposition - Besonderheiten bei Röntgengeräteschränken - Das aktuelle Strahlenschutzrecht - Grenzwerte - Strahlenschutzbereiche - Dosisgrößen - Berufliche Strahlenexposition - Besonderheiten bei Röntgengeräteschränken... Mehr Informationen >> Lernziele Dieser Kurs dient der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung die Fachkundegruppe R3. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die zuständigen Stellen/Behörden grundsätzlich eine Aktualisierung der Fachkunde auf den Tag genau fordern. In Sonderfällen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Aktualisierung der fachkunde strahlenschutz. Dieser Kurs dient der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung die Fachkundegruppe R3. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die zuständigen Stellen/Behörden grundsätz... Mehr Informationen >> Zielgruppen Bereits bestellte Strahlenschutzbeauftragte und Personen, die die Fachkunde für die Fachkundegruppen R3 besitzen und diese Fachkunde aktualisieren wollen.
6. Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz von OP-Personal Die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für OP-Personal auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik erfolgt durch erfolgreiche Teilnahme an einem 4-stündigen bzw. 8-stündigen Aktualisierungskurs. 7. Wichtiger Hinweis Wir empfehlen: Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz auf jedem Gebiet, in dem man die Fachkunde bzw. Kenntnisse einmal erworben hat. Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz auch während einer Babypause, da der spätere Berufseinstieg bei nicht aktualisierter Fachkunde nur durch aufwändigere Kurse möglich ist. Aktualisierung fachkunde strahlenschutz. Kenntnisse im Strahlenschutz auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben, um spätere Vertretungsmöglichkeiten offen zu haben.
1. Welcher Personenkreis hat in der Regel welche Fachkunde? Radiologen und Teilradiologen: Fachkunde Röntgendiagnostik Nuklearmediziner: Fachkunde Nuklearmedizin Strahlentherapeuten: Fachkunde Strahlentherapie + Röntgendiagnostik Entsprechend der erworbenen Fachkunden - Röntgendiagnostik und/oder Nuklearmedizin und/oder Strahlentherapie muss die Fachkunde alle 5 Jahre aktualisiert werden. 2. Wie sind die Aktualisierungsfristen? 2. 1 Aktualisierung - Röntgendiagnostik - Erwerb der Fachkunde: Aktualisierung bis: vor 1973 01. Juli 2004 von 1973 - 1987 01. Juli 2005 von 1988 - 30. Juni 2002 01. Juli 2007 ab 1. Juli 2002 5 Jahre nach Erhalt der Fachkunde 2. 2 Aktualisierung - Nuklearmedizin und/oder Strahlentherapie vor 1976 01. August 2003 von 1976 - 1989 01. Strahlenschutz: Aktualisierungskurs - Veranstaltungsverzeichnis - Landesärztekammer Hessen. August 2004 von 1990 - 31. Juli 2001 01. August 2006 ab 1. August 2001 5 Jahre nach Erhalt der Fachkunde 3. Wie erfolgt die Aktualisierung? Die Aktualisierung erfolgt i. d. R. durch erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs.
Die Fachkunde/n auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik werden in der Regel einen 8-stündigen Aktualisierungskurs (á 45 Minuten) aufrecht erhalten. Die Fachkunden auf den Gebieten Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie können durch einen 12-stündigen Aktualisierungskurs aufrecht erhalten werden. 4. Besonderheit: MTRA Da Medizinisch-Technische Assistenten/innen die Fachkunde im Strahlenschutz auf den Gebieten Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie in der Ausbildung erwerben, sollten sie auf jeden Fall die gesamten Fachkunden aktualisieren, auch wenn sie im Augenblick nur auf einem Gebiet tätig sind. Informationen zur Aktualisierung - Röntgen-Consult. Die Aktualisierung ist unabhängig von der augenblicklichen beruflichen Tätigkeit. 5. Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz von MFA Die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik für MFA bzw. Arzthelfer/innen erfolgt durch erfolgreiche Teilnahme an einem 8-stündigen Aktualisierungskurs. Die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz auf den Gebieten Nuklearmedizin und Strahlentherapie für MFA bzw. Arzthelfer/innen erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem 4-stündigen Aktualisierungskurs.
31. 5. 2022 – 100% e-Learning 140, 00 € Vorrätig Beschreibung Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzt:innen – 8 UE Dieser Kurs wird alle 5 Jahre zur Aktualisierung der o. g. Kenntnisse benötigt. Der Kurs besteht aus 8 Unterrichtseinheiten eigenständigem e-Learning, die in freier Zeiteinteilung absolviert werden. Das gewählte Kursdatum steht für das Datum des Abschlusszertifikats. Sie können sich die Bearbeitungszeit frei einteilen und müssen bis zum gewählten Stichtag alle Inhalte einschließlich Prüfung abschließen. Bitte beachten Sie bei ihrer Wahl des Termins, die Frist zu der Ihre Fachkunde abläuft. Kursleiter:in: Dr. Andreas Jagenburg & Dr. Ursula Thole-Jagenburg Ort und Zeit: eigenständiges e-Learning mit freier Zeiteinteilung. Aktualisierung Fachkunde für Zahnärzt:innen (8UE – ehem. RöV) – ccm-Campus GmbH – Kursbuchung. Kursabschluss spätestens am 31. 2022 Optional: Es besteht die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten an einem Web-Kolloquium teilzunehmen, um Fragen zu klären.
Online Aktualisierungskursus (SP/B) Auf Grund der noch immer andauernden Corona-Pandemie, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMU) die Landesbehörden gebeten bis zum 30. Juni 2022 die Durchführung von Strahlenschutzkursen in virtuellen Klassenzimmern zuzulassen (Grundlage: Schreiben des BMU vom 03. 09. 2021 - S II 3 - 1512/006-2021. 0001). Dieser Kursus wird als Webinar über zoom durchgeführt, weitere Informationen finden Sie unten in den Teilnahmevoraussetzungen. Der Kursus richtet sich sowohl an den Strahlenschutzbeauftragten vor Ort (SP, Prüfer) als auch an den Strahlenschutzbeauftragten für den gesamten Umgang/Betrieb (SB). Der SP/B dient der Aktualisierung des Wissens und dem Erfahrungsaustausch im Strahlenschutz beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Nach § 48 StrlSchV muss die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert werden. Der Nachweis über die durchgeführten Fortbildungen ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.
Alle Ärzte und Ärztinnen, die selbstständig Röntgenstrahlen am Menschen anwenden (indizieren, durchführen, befunden), müssen im Besitz einer Fachkunde im Strahlenschutz gem. StrlSchV sein. Eine bereits erworbene Fachkunde besteht nur dann weiter, wenn sie regelmäßig aktualisiert wird - mindestens alle fünf Jahre. Jeder/jede Fachkundige ist selbst für die rechtzeitige Aktualisierung seiner Fachkunde verantwortlich. Aktualisierungskurse müssen von der für Hessen zuständigen Stelle anerkannt werden. Die Akademie holt für die von ihr angebotenen Kurse die Anerkennung des Regierungspräsidiums in Kassel ein. Für den Fall, dass zwischenzeitlich eine weitere Fachkunde erworben und bescheinigt wird, gilt dies als Aktualisierung. Die letzte erworbene Fachkunde ist maßgeblich für den Termin der nächsten erforderlichen Aktualisierung.