Abkürzung der Ausbildungsdauer Grundsatz und allgemeine Voraussetzungen der Antragstellung Auf gemeinsamen Antrag des Ausbildenden (Betrieb) und des Auszubildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungsdauer gemäß § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Kürzung der Ausbildungsdauer soll möglichst bei Vertragsschluss, spätestens jedoch so rechtzeitig beantragt werden, dass nach der Verkürzung noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit bis zum Beginn der Abschlussprüfung verbleibt. Der Antrag muss gemeinsam von beiden Vertragsparteien (Ausbildender und Auszubildender) schriftlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Bei Minderjährigen ist die entsprechende Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ausbildungsverträge verkürzen oder verlängern. Die Antragsteller müssen glaubhaft machen, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht werden kann, zum Beispiel durch Vorlage von Berufsschul-, Schul- und Prüfungszeugnissen, Leistungsbeurteilungen und eines neuen, individuellen betrieblichen Ausbildungsplans (sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung).
Der vollständig ausgefüllte Antrag mit den erforderlichen Unterlagen muss der IHK rechtzeitig zur Bearbeitung vorliegen. Antragsfristen: Bei Zulassung zur Sommerprüfung: bis 15. Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit - IHK zu Rostock. Januar des Prüfungsjahres Bei Zulassung zur Winterprüfung: bis 31. Juli des Prüfungsjahres Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Fragen zur Verkürzung stehen Ihnen die IHK-Ausbildungsberater gerne zur Verfügung. Informationen zur Vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung finden Sie hier.
Aus- & Weiterbildung Die Ausbildungsdauer ist durch die jeweilige Ausbildungsordnung festgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber von der Regelausbildungszeit abgewichen und die Ausbildungszeit verkürzt werden. (§ 8 BBiG) Voraussetzungen für eine Verkürzung Schulische Vorbildung Mittlere Reife, mittlerer Schulabschluss bis zu sechs Monate Abitur, Fachabitur bis zu zwölf Monate Berufsgrundbildungsjahr Vorherige Ausbildung In einem anderen abgeschlossenen Beruf Im gleichen Beruf Die bereits geleistete Ausbildungszeit kann angerechnet werden Im ähnlichen Beruf Überschneidende, bereits vermittelte Inhalte können angerechnet werden Wichtig zu wissen: Einer Verkürzung müssen immer alle Vertragspartner zustimmen (Ausbildungsbetrieb, bei minderjährigen Auszubildenden auch die Erziehungsberechtigten). Ein Anspruch auf Verkürzung durch den Auszubildenden besteht nicht. Bei einer Verkürzung müssen der Prüfungsrhythmus und die Eingliederung in der Berufsschule beachtet werden. Ihk antrag auf verkürzung der ausbildung. Die Verkürzung kann im Ausbildungsvertrag unter der Rubrik "A" eingetragen werden.
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Elsa-Brändström-Str. 1-3 33602 Bielefeld Tel. : 0521 554-0 Fax. : 0521 554-444 E-Mail: Öffnungszeiten Mo. - Do.. : 08 - 17 Uhr | Fr. : 08 - 15 Uhr Zweigstelle Paderborn + Höxter Stedener Feld 14 33104 Paderborn Tel. : 05251 1559-0 Fax. : 05251 1559-31 Mo. - Do. Ihk antrag auf verkürzung youtube. : 08 - 15 Uhr Zweigstelle Minden Simeonsplatz 32427 Minden Tel. : 0571 38538-0 Fax. : 0571 38538-15 Mo. : 08 - 15 Uhr