Insbesondere mit dem Kapitel "Täterschaft und Teilnahme" legt Roxin als führender Wissenschaftler auf diesem Gebiet nunmehr eine vollständige Darstellung auf dem neusten Stand vor, die - ebenso wie seine sonstigen Lehren - nicht nur die Wissenschaft sondern auch die Rechtsprechung nachhaltig beeinflussen wird. - Täterschaft- Teilnahme- Besondere persönliche Merkmale. Akzessorietätslockerung und Vertreterhaftung- Vorstufen der Beteiligung- Der Versuch- Der Rücktritt vom VersuchDie Unterlassungstat- Das Unterlassungsdelikt im allgemeinen und seine Abweichungen vom Begehungsdelikt- Die Gleichstellung des Unterlassens mit dem BegehenKonkurrenzenFür Studenten, Referendare, Strafverteidiger, Strafgerichte.
8. März 2021, abgerufen am 8. März 2021. ↑ Datensatz der Dissertation auf (zuletzt abgerufen am 5. November 2020). ↑ Einordnung bspw. bei Bernd Schünemann: Claus Roxin zum 70. Geburtstag, NJW 2001, 1476 oder Hans Achenbach: Claus Roxin zum 75. Geburtstag, NJW 2006, 1405. ↑ Vita. Abgerufen am 14. Januar 2022. ↑ Universidad Nacional del Altiplano Puno. Abgerufen am 14. Januar 2022. ↑ Derecho - Facultad de Ciencias Jurídicas y Políticas de la Universidad Nacional del Altiplano de Puno - UNAP. Abgerufen am 14. Januar 2022. ↑ Jürgen Seul: Ein Grenzgänger zwischen Strafrecht und Literatur. Roxin strafrecht at band 2 neueste auflage bild. In: Legal Tribune Online. 23. April 2010, abgerufen am 28. November 2020. Personendaten NAME Roxin, Claus KURZBESCHREIBUNG deutscher Strafrechtswissenschaftler GEBURTSDATUM 15. Mai 1931 GEBURTSORT Hamburg
Dieser – für damalige Verhältnisse liberale und innovative – Entwurf prägte das bundesdeutsche Strafrecht maßgeblich. Roxin war auch Mitautor des Alternativentwurfs für den Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs, der von 1968 bis 1971 in vier Bänden erschien. Anschließend wirkte Roxin in einem Arbeitskreis deutscher und schweizerischer Strafrechtslehrer mit, der 1973 den Alternativentwurf eines Strafvollzugsgesetzes in die rechtswissenschaftliche Diskussion einbrachte. 1980 veröffentlichte der Arbeitskreis einen Alternativentwurf zur Strafprozessordnung. Roxin war auch an diesem Entwurf beteiligt. ( Siehe auch: Große Strafrechtsreform) Bereits 1971 war Roxin von Göttingen an die Ludwig-Maximilians-Universität München gewechselt. Dort forschte und lehrte er 28 Jahre als Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht und allgemeine Rechtslehre. Roxin | Strafrecht Allgemeiner Teil Band II: Besondere Erscheinungsformen der Straftat | 1. Auflage | 2003 | beck-shop.de. Seit 1974 war er Geschäftsführender Direktor des Instituts für die gesamten Strafrechtswissenschaften. Roxin wurde 1999 emeritiert. Durch Gastauftritte in der Fernsehreihe Wie würden Sie entscheiden?
Die Neuerscheinung ist die Ergänzung zu dem von Roxin bereits in 3. Auflage erschienenen Band I des Allgemeinen Strafrechts, der sich mit den kriminialpolitischen Grundlagen sowie dem Aufbau der Verbrechenslehre befasst. Mit Band II wird nunmehr die Darstellung des Allgemeinen Teils des Strafrechts abgeschlossen. Systematisch überzeugend, wissenschaftlich grundlegend und sprachlich brillant behandelt Roxin im zweiten Band seines Allgemeinen Teils die unterschiedlichen Formen der Strafstraftat. Dazu zählen Täterschaft und Teilnahme, der Versuch und die Unterlassungsdelikte. Dargestellt werden zudem die maßgeblichen Kriterien bei der Mehrheit von Straftaten, die Konkurrenzen. Roxin behandelt diese Materien nicht nur nach den Ergebnissen der herrschenden Meinung, sondern stellt die wichtigsten für und gegen eine bestimmte Lösung sprechenden Argumente dar, um dem Leser die Möglichkeit zu geben, sich eine eigene Meinung zu bilden. Roxin strafrecht at band 2 neueste auflage en. Dabei wird auch die Rechtsprechung ausführlich geschildert.