Akzeptanzkriterien Tabelle 2: Akzeptanzkriterien nach ISO 11930 Wenn das Kriterium A erfüllt wird, kann man laut der Norm davon ausgehen, dass das Produkt vor mikrobieller Vermehrung geschützt ist. Sicherheitsbewertung kosmetik stuttgart corona. Wenn ausschließlich Kriterium B erreicht wird, müssen weitere Sicherheitsmaßnahmen wie z. B. eine Schutzverpackung ergriffen werden, um das mikrobielle Risiko während des Gebrauchs entsprechend zu verringern und die Anforderungen der Norm zu erfüllen.
Das sind die Grnde, weshalb wir im Mrz 2008 den Kosmetiktag zum Thema Sicherheitsbewertung mit mehr als 100 Experten aus amtlicher berwachung, privaten Sachverstndigen und Kosmetikindustrie durchgefhrt haben. Die Tagung fand zeitnah zur Abstimmungsphase zum Entwurf der EU-Verordnung durch die amtlichen Kosmetiksachverstndigen statt. Diese Veranstaltung ermglichte die Diskussion zwischen Behrden und der Wirtschaft ber die Kriterien der Sicherheitsbewertung. Eine Zusammenfassung der Vortrge wird in der Zeitschrift SFW Journal, Verlag fr chemische Industrie H. Ziolkowsky GmbH, verffentlicht. Artikel erstmals erschienen am 01. 12. Schneller zum Sicherheitsbericht | 3 Tipps für einen zügigen Marktgang Ihrer Kosmetik - YouTube. 2008
Teil B: Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel Die Sicherheitsbewertung ist ein wesentlicher Teil des Sicherheitsberichtes. Sie beurteilt, ob das kosmetische Mittel sowohl für den bestimmungsgemäßen als auch für den vorhersehbaren Gebrauch gem. Artikel 3 der EU-Kosmetikverordnung sicher ist. Babypflege: Sicherheitsbewertung - haut.de. Sie ist eine Einzelfallbewertung und ist das Ergebnis der aus Teil A erhobenen Daten. Die Sicherheitsbewertung sollte hinsichtlich ihrer Aktualität regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls geändert werden. Sie ist, wie in Artikel 10 und in Anhang 1, Teil B der Kosmetikverordnung beschrieben, durch qualifizierte SicherheitsbewerterInnen durchzuführen und entspricht einem Sachverständigengutachten. Die Sicherheitsbewertung setzt sich zusammen aus: Schlussfolgerungen aus der Bewertung aus Teil A Warnhinweise auf dem Etikett und Gebrauchsanweisungen Begründung der Schlussfolgerung Qualifikation der/des SicherheitsbewerterIn und Genehmigung für Teil B Bitte beachten Sie! Eine spezifische Bewertung ist notwendig bei kosmetische Mitteln, die für Kinder unter drei Jahren bestimmt sind oder die ausschließlich für die externe Intimpflege bestimmt sind.
Gastbeitrag von Mag. a Dr. in Doris Plank Auch bei der Erzeugung von Kosmetik sieht der Gesetzgeber nach Artikel 11 der EU-Kosmetik-Verordnung bestimmte Maßnahmen vor, damit kein Produkt in den Verkehr gelangt, dass trotz sachgerechter Anwendung gesundheitliche Schäden anrichtet. Im Fall von Kosmetik ist dies die Erstellung einer Produktinformationsdatei. Deine Pflichten als Kosmetikhersteller*in Als Kosmetikhersteller*in bzw. als verantwortliche Person weißt du, dass du für jedes kosmetische Mittel eine Produktinformationsdatei (PID) erstellen musst. Diese ist zu erstellen, bevor du das kosmetische Mittel auf den Markt bringst und aktuell zu halten. Weiters muss die PID nach dem Inverkehrbringen der letzten Charge an der Anschrift der verantwortlichen Person in elektronischer oder anderer Form aufbewahrt werden und das für einen Zeitraum von 10 Jahren. Die verantwortliche Person ist üblicherweise jene, welche am Etikett des Produkts angeben ist. Startseite - Fortbildungen für Sicherheitsbewerter. So soll sichergestellt werden, dass Behörden bei Bedarf rasch an alle nötigen Informationen gelangen.
Sicherheitsdatenblätter und Spezifikation, Analysenzertifikat, mikrobiologischer Status von jedem der Inhaltsstoffe ysikalisch, chemische Daten der Zubereitung, falls zutreffend (PH, Viskosität, Farbe, wichtig Partikelgröße bei Nanomaterial, Überfettung) 4. Beschreibung des Produktes inklusive Anwendungsmengen (auch Etikettierung) 5. Produktstabilität (z. 3 Monate bei 40°C) 6. Konservierungsbelastungstest / Keimbelastungstest 7. ggf. Hautverträglichkeitstests (z. Human Patch Test) 8. Wirksamkeitstests 9. Sicherheitsbewertung kosmetik stuttgart di. INCI-Deklaration, IFRA-Zertifikate, falls Parfümöl vorhanden. (ohne IFRA-Zertifikat können Mehrkosten entstehen) 10. Unterlagen zur Verpackung (EG-Konformitätserklärung gemäß 1935/2004 und (EU) 10/2011 und SVHC-Deklaration) 11. Angaben zur mikrobiologischen Belastung des Produkts (z. Bioburden-Tests der letzten 3 Chargen) 12. GMP-Zertifikat (oder Bestätigung der guten Herstellungspraxis) 13. statistische Reklamationsauswertung 14. Produktinformationsdatei ohne Sicherheitsbericht 15. Angaben zu Tierversuchen bezüglich der Rohstoffe und Produkt (Bestätigung "tierversuchsfrei") 16.
Seit vielen Jahren erstellen wir Sicherheitsbewertungen für alle gängigen Kosmetika: vom Shampoo bis zur Fußcreme. Unser Sicherheitsbewerter ist promovierter Chemiker mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Kosmetik. Er hat einen vom IKW und der DGK zertifizierten Lehrgang komplett absolviert und erfolgreich bestanden. Folgende Inhalte waren Bestandteil der umfangreichen Zusatzausbildung: Exposition kosmetischer Produkte / Perkutane Penetration Lokalverträglichkeit, Immunologie und Sensibilisierung Metabolismus, Kinetik und Struktur-Wirkungsbeziehungen Kanzerogenese und Mutagenese Allgemeine und systemische Toxikologie einschließlich Risikobewertung Reproduktionstoxikologie Mikrobiologische Produktsicherheit kosmetischer Mittel Zur Erstellung einer Sicherheitsbewertung benötigen wir zahlreiche Unterlagen. Sollten nicht alle toxikologischen Daten zur Verfügung stehen, können die Unterlagen durch Datenbankrecherchen von uns komplettiert werden. Sofern es sich um Produktreihen mit ähnlichen Rezepturen handelt, können auch preiswerte Paket-Lösungen angeboten werden.