Sollten Sie schon eine Chipkarte des Schülertickets Hessen besitzen, entsorgen Sie diese nicht nach Ablauf des Schuljahres, da ggf. neue Daten für ein weiteres Schuljahr elektronisch auf diese Chipkarte aufgespielt werden. Weitere Infos zum Schülerticket Hessen erhalten Sie unter: Allen anderen Schülern (die z. nicht die nächstgelegene Schule besuchen) werden die Fahrtkosten rückerstattet. Darüber werden sie von uns im Grundbescheid informiert. Die Erstattung erfolgt rückwirkend immer nach dem Ende eines Schulhalbjahres. Hierzu wird von uns in der Regel ein Vordruck zur Verfügung gestellt. Schülerbeförderung beantragen | Landeshauptstadt Wiesbaden. Sie erhalten diesen von uns jeweils zum Schulhalbjahreswechsel. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Fahrkarten bzw. Kaufnachweise über gezahlte Fahrkarten sind mit diesem vorzulegen. Welche Fristen sind zu beachten? Anträge auf Übernahme der Beförderungskosten oder auch Erstattungsanträge sind immer bis zum 31. 12. des Jahres, in dem das Schuljahr endet, dem Träger der Schülerbeförderung ( uns) vorzulegen.
-9. oder 10. Klasse). Es finden Einsparungen im Budget der Schülerbeförderung statt, insofern Schulkinder aus den genannten Schulformen in den betroffenen Habitzheimer Adressen wohnen. Im Schuljahr 2017/2018 wären 12 bis 15 Schulkinder betroffen gewesen. Dies entspricht einem Erstattungskostenaufwand im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von ca. 4. 380, 00 € bis 5. 475, 00 € (bezogen auf das Schülerticket Hessen mit dem Preis von jährlich 365, 00 €). 4. Gibt es auch in anderen Kommunen den Wegfall der Beförderungskosten aufgrund der Neubewertung? Energie Waldeck-Frankenberg GmbH. Wenn ja, in welchen? Diese Entscheidung betrifft ausschließlich den Otzberger Ortsteil Habitzheim. 5. Ist es den Schülerinnen und Schülern zumutbar (auch z. B. in der kalten/dunklen Jahreszeit) einen unbefestigten und unbeleuchteten Fußweg zwischen zwei Ortsteilen als Schulweg zu nutzen? Wenn ja, gibt es vergleichbare Fußwege in anderen Kommunen? Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bewertet durch seinen Fachbereich Schulservice unbefestigte Gehwege als nicht geeignet für Schulwege, sofern bei nasser Witterung ein sicheres Gehen stark eingeschränkt erscheint.
Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises ist für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schwalm-Eder-Kreis wohnen, zuständiger Träger der Schülerbeförderung. Für diese Schülerinnen und Schüler regelt er die Übernahme bzw. Erstattung von Beförderungskosten von und zur Schule. Rechtsgrundlage hierfür ist § 161 Hessisches Schulgesetz. Wann besteht ein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten? Ein Anspruch besteht, wenn Schülerinnen oder Schüler die Primarstufe ( Vorklasse, Klasse 1 – 4) besuchen und die kürzeste Wegstrecke ( Fußweg) von der Wohnung zur Schule mehr als 2 km (einfache Entfernung) beträgt. Auch anspruchsberechtigt sind Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I ( Klasse 5 – 10), wenn die kürzeste Wegstrecke ( Fußweg) von der Wohnung zur Schule mehr als 3 km (einfache Entfernung) beträgt. Ebenso können Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen, wenn sie die Grundstufe der Berufsschule besuchen ( erstes Ausbildungsjahr oder das erste Jahr der besonderen Bildungsgänge durch deren Besuch die Vollzeitschulpflicht ( 10 Jahre) erfüllt werden kann) die Übernahme der Beförderungskosten beantragen, wenn die kürzeste Wegstrecke ( Fußweg) von der Wohnung zur Schule mehr als 3 km (einfache Entfernung) beträgt.
24. 06. 2021 Grundlagen Schulrecht Im Schulalltag tauchen immer wieder Fragen zu Unterricht, Schulorganisation und anderen Themen auf, die sich mit Hilfe der rechtlichen Grundlagen beantworten lassen.