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#13 Hier sind die Fotos, die ich gemacht hab #14 Original von primeraberlin25 genau die brauche bloß die passende lampenaufnahme. Seit wann gibts die mit Prüfzeichen und von wem? #15 Original von Vicky Hier sind die Fotos, die ich gemacht hab Ah stimmt, die sind ja nur anders gebogen #16 @ vicky das doch die fassungen von facelift oder? die passen nicht in die lampen. aber danke trotzdem @ busfred ich kenne halt den prüfer gut und die lampen haben jetzt ein prüfzeichen. es gibt dann bestimmt nur 2 micras und es werden die letzten sein die in deutschland legal damit rumfahren #17 Also illegeal. Ich dachte es gäbe was Offizielles. #18 wieso illegal in berlin sitzt der tüv der lichttechnische gutachten macht! und wenn man da welche kennt geht das ganz gut #19 Gabs ein lichttechnisches Gutachten? LED Rückleuchte mit E-Prüfzeichen - Schwarz. Wenn dann könnte man auch alle dieser Leuchten mit einem E versehen. - #20 wie schon geschrieben es bleibt exklusiv 1 Seite 1 von 2 2
Nach europäischem Recht ist eine TÜV-Abnahme eines solchen "e/E" - geprüften Bauteils nicht erforderlich, außer es steht explizit in der Anbauanweisung drin (normalerweise nicht der Fall). So lange es sich bei dem Prüfzeichen um keine Fälschung handelt, kannst Du die Dinger kaufen und verwenden. Beleuchtungseinrichtungen sind typgeprüfte Teile und müssen deshalb eine Prüfziffer mit dem europäischen Zulassungszeichen haben, um überhaupt am Kfz angebracht zu werden. Damit man aber weiss, an welches Kfz dieses Teil angebracht werden darf, benötigt man ein Stück Papier dazu (auch ABE genannt), in dem erforderlichenfalls auch Auflagen festgehalten wurden. E prüfzeichen rückleuchten 7 pol 12v. Das Mitführen dieses Papieres ist aber keine Pflicht, den Nachweis auf die ordnunsgemäße Benutzung ist nachzuweisen. Es besteht also grundsätzlich keine Mitführpflicht, aber um Problemen und Umwegen aus dem Weg zu gehen, sollte der Nachweis im eigenen Interesse mitgeführt werden. Eintragungsfrei, aber die Betriebserlaubnis ist mitzuführen.