Wendet man diese Definition nun auf ein Mietobjekt an fallen unter die Wartung, diejenigen Arbeiten, die darauf ausgerichtet sind, das Mietobjekt und insbesondere die damit zusammenhängenden Anlagen zu erhalten und deren "Laufleistung" oder besser Funktionalität zu gewährleisten. Zusammengefasst lässt sich demnach vereinfacht sagen, dass bei umlegbaren Wartungsarbeiten nur solche erfasst sind, die laufend wiederkehren und keine Instandhaltung darstellen, sondern vielmehr Prüfung der Funktionalität und Prüfung der Vermeidung einer Abnutzung dienen. STARTSEITE - Abwassersysteme. Alle Kosten die aufgrund der festgestellten Abnutzungen anfallen, wie etwa Behebung von Schäden, Reparaturen und ähnliches fallen dann mietrechtlich nicht unter zulässig abwälzbare Wartungsarbeiten beziehungsweise Wartungskosten. a) Atypische Wartungskosten So hat der BGH in seiner Entscheidung vom 14. 02. 2007, Az. : VIII ZR 123/06 auch nicht ausdrücklich in der Betriebskostenverordnung erwähnte, aber regelmäßig wiederkehrende Wartungskosten (sogenannte atypische Wartungskosten) als umlagefähig anerkannt.
2. Die Wartung und der Abrechnungsumfang Obwohl der Begriff der Wartung in der Betriebskostenverordnung genannt wird, fehlt doch eine genaue Definition. Lediglich der genannte Beispielsfall der "… regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und der Betriebssicherheit …" deutet darauf hin, was der Gesetzgeber unter dem Begriff Wartung verstehen will. Da der abwälzbare Kostenumfang der Wartungsarbeiten aber von den Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen abzugrenzen ist, bleibt eine genauere Definition nicht aus. So findet man in weiterer Literatur wie etwa bei dem Deutschen Institut für Normung e. V. Wartung kleinkläranlagen mv agusta. (DIN) unter der Nummer DIN 31051 die Definition, dass unter Wartung ein Teil der Instandhaltung zu verstehen ist; und zwar genauer gesagt, solche Massnahmen, die "zur Verzögerung des Abbaus des vorhanden Abnutzungsvorrats der Betrachtungseinheit vorgenommen" und "nach technischen Regeln oder einer Herstellervorschrift durchgeführt" werden. So etwa die Messung einer bestimmten Laufleistung oder Laufzeit.
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