Blog Newsletter Der CitiFirst Blog beschäftigt sich mit Märkten, Trading, Investments und mehr. Regelmäßig veröffentlichen wir neue Beiträge zu diesen Themen. Um immer auf dem Laufenden zu bleiben, informiert Sie der Blog Newsletter über die neuesten Beiträge. mehr Markt vor neun Der tägliche Trading-Newsletter vor Börseneröffnung. GALP Energia,SAReg B veröffentlichte Zahlen zum vergangenen Quartal | Nachricht | finanzen.net. Markt vor neun bietet charttechnische Analysen für den DAX sowie für zwei Aktien. Außerdem finden Leser einen Marktüberblick sowie alle wichtigen Konjunktur- und Unternehmenstermine des Tages für die optimale Vorbereitung auf den Trading-Tag. mehr Fokus Wallstreet Mehrmals pro Woche werfen wir in Fokus Wallstreet einen Blick auf den amerikanischen Markt. Zu Wochenbeginn stehen die großen US-Indizes im Vordergrund, um die Ausgangslage für die Trading-Woche zu bestimmen. An den übrigen Tagen widmen wir uns Einzeltiteln und bewerten deren kurz- bis mittelfristige Aussichten. Fokus Wallstreet steht Lesern als Videoformat zur Verfügung. mehr
Möglich ist das bei Menschen, denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, bis zu einer Summe von 1. 250 Euro pro Jahr. Darunter zählen auch Auszubildende, die für Lernzwecke ein eigenes Arbeitszimmer benötigen. Wer seinen beruflichen Mittelpunkt im eigenen Zuhause hat, beispielsweise Selbständige mit dauerhaftem Homeoffice, kann diese theoretisch in unbegrenzter Höhe geltend machen. Wichtig ist jedoch, dass tatsächlich ein Arbeitszimmer in der Immobilie vorhanden ist. Vorsorge versicherung haftpflicht fur. Mit Hinblick darauf sind die folgenden Regelungen zu berücksichtigen: Ein Arbeitszimmer ist ein klar abgegrenztes Zimmer, welches primär dem Zweck der Arbeit dient. Wohnzimmer können, auch wenn sich da der Schreibtisch befindet, nicht als Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Das Arbeitszimmer muss entsprechend eingerichtet sein, es darf also beispielsweise kein Bett und keine Wohnlandschaft beherbergen. Anrechenbarer Betrag abhängig von der Größe des Arbeitszimmers Die Gebäudeversicherung lässt sich nun anteilig für das Arbeitszimmer steuerlich erfassen.
Dort geben Sie in die Zeile 47 bzw. 48 "Sonstiges" die Kosten Ihrer Arbeitsrechtsschutzversicherung an. Vergessen Sie nicht, der Steuererklärung die Bestätigung Ihres Versicherers über die Höhe des Arbeitsrechtsschutzes beizulegen. Damit ist für das Finanzamt der Beleg über die tatsächlichen Aufwendungen für den Arbeitsrechtsschutz erbracht. Rechtsschutz als Selbständiger steuerlich absetzen Selbständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, die Rechtsschutzversicherung ihrer Firma in voller Höhe steuerlich abzusetzen. Die Firmenrechtsschutzversicherung kann in der Steuererklärung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Dazu benötigen Sie als Selbständiger die Anlage EÜR Ihrer Steuererklärung. Dort finden Sie unter dem Abschnitt "Betriebsausgaben" den Absatz "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben". Hierzu zählen alle Beiträge, Gebühren und Versicherungsbeiträge (außer für Kfz- und Gebäudeversicherung), die Sie als Firma zahlen. Die Gesamtsumme tragen Sie in die Zeile 55 ein.