Häufig werden die aufgeführten Urteile jedoch verkürzt und einseitig dargestellt oder beziehen sich auf Einzelfälle, in denen lediglich besondere Sachverhalte dazu geführt haben, dass das Widerrufsrecht erlosch. Sollten Sie ein solches oder ähnliches Schreiben einer Bank erhalten haben, brauchen Sie sich daher nicht von der Idee des Widerrufs zu distanzieren! Mit der Unterstützung eines fachlich spezialisierten Anwalts können Sie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf realistisch einschätzen. Die Einschüchterungsversuche von Seiten der Banken sollten Sie nicht verunsichern! EuGH zur Verwirkung und zum Vorfälligkeitsjoker. Die Drohung der Banken im Detail Um zu prüfen, ob Ihr Widerrufsrecht im Einzelfall verwirkt ist, gilt es, die einzelnen Bestandteile des auch im Gesetz ungenau definierten Begriffs der Verwirkung zu betrachten. Eine begründete Verwirkung benötigt gemäß § 242 BGB einen Zeit- und Umstandsmoment, sowie eine unangemessene Benachteiligung des Verpflichteten. Angewandt auf die Darlehensverträge mit fehlerhaften Widerrufbelehrungen können Sie sich an folgenden Grundsätzen orientieren: Was steckt hinter dem Begriff der "Verwirkung des Widerrufsrechts"?
Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils näher ausgeführt hat, ist Zweck des Widerrufsrechts, dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, sich von dem geschlossenen Vertrag auf einfache Weise durch Widerruf zu lösen, ohne die mit sonstigen Nichtigkeits- oder Beendigungsgründen verbundenen, gegebenenfalls weniger günstigen Rechtswirkungen in Kauf nehmen zu müssen. Deshalb kann der Verbraucher seine auf Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichtete Willenserklärung widerrufen, auch wenn der Vertrag zuvor gekündigt wurde. Gleiches gilt, wenn die Parteien den Vertrag vor Ausübung des Widerrufsrechts einvernehmlich beendet haben, ohne sich zugleich über das Widerrufsrecht zu vergleichen (Senatsurteil vom 11. Oktober 2016 XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 28 mwN). " (BGH Urt. v. 21. 2017 - XI ZR 381/16 -, Rn. Widerruf von Darlehensverträgen: Über den Unterschied zwischen Verjährung und Verwirkung. 20) Wir meinen, dass der BGH mit seinen Ausführungen nun endgültig klar zum Ausdruck gebracht hat, dass eine Aufhebungsvereinbarung weder das Widerrufsrecht ausschließt, noch das Vertrauen der Bank in den Bestand des Vertrages mit Abschluss der Vereinbarung schützenswert wird.
Dabei stellt sich häufig die Frage, ob ein im Einzelfall noch bestehendes Widerrufsrecht verwirkt oder seine Ausübung rechtsmissbräuchlich sein kann. Eine Frage, die auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte stark umstritten ist. Treu und Glauben vs. schrankenloses "Ewigkeitsrecht" Zum Teil wird vertreten, dass ein "ewiges" und schrankenlos gewährtes Recht unserer Rechtsordnung fremd sei. Deshalb unterliege die Ausübung des Widerrufsrechts wie auch jedes andere subjektive private Recht den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Immer dann, wenn seiner Ausübung kein schutzwürdiges Interesse (mehr) zugrunde liege, werde das Recht also missbraucht. Das einem Verbraucher zustehende Recht zum Widerruf des Darlehensvertrages diene dazu, ihn vor Übereilung zu schützen, nicht aber dazu, ihm Jahre später eine günstige Umfinanzierung zu ermöglichen. Widerruf darlehen verwirkung. Verwirkt sei es dann, wenn es jahrelang nicht ausgeübt werde und die Bank auf den Bestand des Vertrages vertrauen durfte.
Bemerkenswert ist vielmehr, dass der Bundesgerichtshof nochmals darauf hinweist, dass bei beendeten Verträgen im Rahmen des Umstandsmoments auch Berücksichtigung zu finden hat, dass die Zulassung eines Widerrufs dazu führen würde, dass der Darlehensnehmer einen immer weiter anwachsenden Nutzungsersatzbetrag verlangen könnte. Widerruf eines Darlehens und die Mär der Verwirkung - Kanzlei Cäsar-Preller. Es stehe der Annahme der Verwirkung auch nicht entgegen, dass die Bank keine Rückstellung gebildet habe, wobei der Bundesgerichtshof wiederum darauf hinweist, dass der anderweitige Einsatz der erhaltenen Geldmittel im Rahmen des Umstandsmoments zu berücksichtigen ist. PRAXISTIPP Die vorstehenden Entscheidungen des XI. Zivilsenats bestätigen deutlich dessen Tendenz, bei Widerruf bereits zurückgeführter Darlehen von einer Verwirkung des Widerrufsrechts auszugehen. Dabei ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs für die Annahme der Verwirkung keineswegs zwingend erforderlich, dass die Bank vorgetragen hat, dass anlässlich der Rückführung des Darlehens die Sicherheiten freigegeben wurden, wie dies fälschlicherweise weiterhin teilweise von Instanzgerichten angenommen wird (noch unverständlicher ist vor diesem Hintergrund, dass Instanzgerichte teilweise noch nicht einmal die Sicherheitenfreigabe für die Bejahung der Verwirkung ausreichen lassen).
02 und dem 10. 10 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht mit Ablauf des 21. 16 endgültig erloschen, nicht aber für allgemeine (sonstige) Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 21. 16 abgeschlossen wurden. Hier bleibt es beim "ewigen" Widerrufsrecht. Hier kann dann allenfalls Verwirkung geltend gemacht werden. Somit stellt sich das Problem des ewigen Widerrufsrechts nur noch für die Fälle eines Immobiliar-Verbraucherdarlehens, das vor dem 21. 16 zulässig widerrufen wurde (wie hier), zudem für alle Fälle eines allgemeinen Verbraucherdarlehens. 5. Wie lange währt das "ewige" Widerrufsrecht? Die Banken und ihre Dienstleister wenden nun regelmäßig ein, ein solches ewiges Widerrufsrecht müsse aber nach einer bestimmten Zeit auch an seine Grenzen stoßen und könne wegen "Verwirkung" nicht mehr geltend gemacht werden. Der Tatbestand der Verwirkung setzt allerdings Zweierlei voraus: einen bestimmten Zeitablauf (Verspätung) ‒ "Zeitmoment" ‒ und ein zurechenbares vertrauensbildendes Verhalten des Berechtigten ("Umstandsmoment"), das eine Rechtsausübung nun als illoyal erscheinen lässt.
Aufhebungsvereinbarung, ein hinreichendes Umstandsmoment für die Annahme einer Verwirkung. Der BGH hat aber nun erneut ausdrücklich betont, dass auch eine Aufhebungsvereinbarung dem Widerruf nicht entgegensteht, zumindest solange nicht, wie der Darlehensnehmer und die Bank sich mit der Aufhebungsvereinbarung nicht auch zugleich über das Widerrufsrecht vergleichen. Wenn die Aufhebungsvereinbarung dem Widerruf nicht entgegensteht, dann kann sie auch kein Umstandsmoment im Sinne einer Verwirkung sein. Dies zumindest dann nicht, wenn der Verbraucher bei Abschluss der Aufhebungsvereinbarung keine Kenntnis von seiner Widerrufsmöglichkeit hat und/oder sich nicht über sein Widerrufsrecht vergleicht. Wenn man dies anders sieht, dann würde dem Verbraucher die Möglichkeit genommen, sich von dem geschlossenen Vertrag auf einfache Weise durch Widerruf zu lösen, und er müsste die mit der Beendigung verbundenen, weniger günstigen Rechtswirkungen in Kauf nehmen (beispielsweise die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung).
Lange haben Verbraucher und Banken auf die Begründung des BGH-Urteils (XI ZR 564/15) vom 12. Juli 2016 zum Widerruf einer Baufinanzierung (sogenannter Widerrufsjoker) gewartet. Jetzt sind Details da – und geben einige Aufschlüsse. Dennoch bleiben auch Unklarheiten. Mit dem Urteil hatte der Bundesgerichtshof eine weit verbreitete Widerrufsbelehrung der Sparkassen aus den Jahren 2003 bis 2008 für ungültig erklärt. Doch neben dem konkreten Spruch im Einzelfall finden sich in der Begründung auch einige Aussagen, die auf zahlreiche andere Widerrufsfälle übertragbar sind. Wichtigste Punkte aus Sicht von Verbrauchern: Der BGH erteilt den beiden wichtigsten Argumenten, mit denen viele Kreditinstitute sich gegen den Widerruf von Baufinanzierungen wehren, eine deutliche Absage. Sowohl Verwirkung (der Widerruf kommt zu spät) als auch Rechtsmißbrauch (das Widerrufsrecht wird ausgenutzt, weil sich der Kunde damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen will) sind nach Aussage des BGH beim Widerrufsjoker nur in seltenen Fällen anzunehmen.