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Mehrere Kultureinrichtungen behalten Maskenpflicht bei Unter anderem eine Reihe von Berliner Kulturinstitutionen hat bereits erklärt, an der Maskenpflicht festhalten zu wollen. Dazu zählen zum Beispiel die drei Opernhäuser der Stadt, das Deutsche Theater, die Schaubühne, das Berliner Ensemble und das Humboldt Forum. Im Rahmen des sogenannten Hausrechts ist es möglich, weiter auf der Maskenpflicht zu bestehen. Quarantänereglungen für Infizierte und Kontaktpersonen bleiben Generell gelten auch in Zukunft außerdem die bisherigen Regelungen zur Isolation von Personen nach einem positiven Corona-Test. Das betrifft auch diejenigen, die vom Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurden und weder geimpft noch genesen sind. Veröffentlichung: 1. Zahnärzte am bürgerbüro. April 2022 Letzte Aktualisierung: 1. April 2022 Weitere Meldungen 9-Euro-Ticket: Verkaufstart am Freitag, erweitertes Angebot Schwere Gewitter in Berlin erwartet Impfzentren Tegel und ICC schließen Knapp 305: Inzidenz in Berlin sinkt weiter «Showroom Pflege 4.
Dr. Karl-Georg Kaiser (Zahnarzt) Herbert-Kneitz-Str. 6, 95339 Wirsberg Tel. 09227/4441 Sprechzeiten: Montag: 8. 00 - 12. 00 Uhr, 14. 00 - 18. 00 Uhr Dienstag: 8. 00 Uhr Mittwoch: 8. 00 - 13. 00 Uhr Donnerstag: 8. 00 Uhr Freitag: 8. 00 Uhr Den zahnärztlichen Notdienst in Bayern für Wochenende, Feiertage und Brückentage erfahren Sie über die Homepage
Wir haben es erneut mit Zensur in Markneukirchen zu tun, und natürlich ist es nicht die Hauptamtsleiterin Saskia Persigehl, die die Zensur zu verantworten hat, sondern der Bürgermeister Andreas Rubner, der sich hinter dem breiten Rücken seiner Hauptamtsleiterin versteckt! Dieser Brief vom Zahnarzt Dr. Matthias Schüller durfte aufgrund Zensur nicht in der Markneukirchner Zeitung gedruckt werden. Deshalb für alle zur Info auf diesem Weg. Bitte teilt den Brief so oft und so weit Ihr könnt! Liebe Mitbürger, mit großer Sorge beobachte ich die aktuellen politischen Geschehnisse. Corona in Deutschland: Wo die Maskenpflicht im April noch gilt. Die beschlossene Impfpflicht für alle im Gesundheitswesen Beschäftigten kann zu einer weiteren prekären medizinischen Versorgung für uns alle führen. Zwar besteht zur Zeit noch keine Kündigungspflicht seitens des Arbeitgebers (dies wäre arbeitsrechtlich auch bedenklich), jedoch ist er zur Meldung ungeimpfter / nicht genesener Mitarbeiter an das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Dieses kann dann jedoch Betretungsverbote zur Praxis für Praxisinhaber, Praxismitarbeiter, Küchenpersonal und sogar für Reinigungskräfte aussprechen.