Auf Grund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mussten in den vergangenen Wochen viele Einrichtungen und Geschäfte geschlossen werden, darunter beispielsweise Schulen, Kitas, Gaststätten und Hotels. Durch die Schließungen ergeben sich auch Auswirkungen auf die Trinkwasser-Hausinstallationen. Nach den technischen Regelwerken muss deren bestimmungsgemäßer Betrieb sichergestellt bleiben. Um die Trinkwasserqualität einzuhalten, sollte ein regelmäßiger Wasseraustausch gewährleistet werden. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung und Wartung der Trinkwasser-Hausinstallation liegt bei den Gebäudeeigentümern. Wasseraustausch alle 72 stunden st. Die Energie und Wasser Potsdam (EWP) gibt folgende fachliche Hinweise: Auch wenn sich keine Gäste, Besucher oder andere Nutzer im Gebäude aufhalten oder der Betrieb von Küchen heruntergefahren wird, muss der regelmäßige Wasseraustausch in den Leitungen sichergestellt werden. Das wird erreicht, indem die Entnahmestellen spätestens alle 72 Stunden mindestens bis Erreichen der Temperaturkonstanz genutzt bzw. gespült werden, damit das in den Leitungen befindliche Trinkwasser ausgetauscht wird.
Leider ist den wenigsten der richtige Umgang mit unserem Trinkwasser bekannt, wenn es um die hygienische Sicherheit unseres Trinkwassers geht. Hier sind wir genauso verantwortlich, wie die kommunalen Wasserwerke. Um hygienisch einwandfreies Trinkwasser zu gewährleisten sind Wasserleitungen spätestens alle 72 Stunden zu benutzen. Dies gilt sowohl für Betriebe wie private Haushalte. Das bedeutet, bereits ab dem verlängerten Wochenende oder vorübergehenden Schließungen von Büros oder einzelnen Etagen sind Maßnahmen zu treffen. Sicherheit und Hygiene in der Trinkwasserinstallation mit der SYR HygBox Connect - SYR - HANS SASSERATH GmbH & Co. KG. Eine Nicht-Nutzung von Trinkwasser-Installationen führt zu Stagnation und erhöht stark das Risiko mikrobieller Verkeimung mit Legionellen und anderen pathogenen Keimen. Im Klartext: Jede Wasserleitung muss am Endpunkt alle 3 Tage benutzt werden. Das bedeutet an jedem Wasserhahn sowohl Warm- und Kaltwasser einzeln für ca. 30 Sekunden laufen lassen. Sowie Toilettenspülkästen betätigen. Sollte dies nicht möglich sein sind nach DVGW Richtlinien vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen zu treffen.
Wenn Gebäude nach mehreren Wochen Stillstand wieder geöffnet werden, muss die Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserinstallation mit besonderer Sorgfalt und unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (EN 806, DIN 1988 sowie DVGW W557, W556 und W551) durchgeführt werden. Diese besagen unter anderem, dass die Hygiene des Trinkwassers in Trinkwasserinstallationen zu jeder Zeit durch einen bestimmungsgemäßen Betrieb (also eine normale Nutzung) gewährleistet sein muss. Wasseraustausch alle 72 stunden pdf. Ist die normale Nutzung zum Beispiel durch eine temporäre Schließung nicht gewährleistet, so müssen diese Trinkwasserinstallationen für die Übergangzeit mithilfe eines Spülplans betrieben werden. Dieser sieht vor, dass mindestens alle 72 Stunden an allen Entnahmestellen für einen vollständigen Wasseraustausch gesorgt werden muss – optimalerweise erfolgt dieser Vorgang automatisiert durch den Einsatz von elektronischen Armaturen und durch Anbindung an ein Wassermanagement-System. Ist der Betreiber der Anlage nicht in der Lage, einen solchen Spülplan umzusetzen, so sollte er die Trinkwasserinstallation an der Hauptabsperreinrichtung absperren und die Trinkwasserinstallation mit allen Komponenten vorübergehend außer Betrieb setzen.