Da keine weiteren Haftgründe, wie z. B. Fluchtgefahr, vorlagen, konnte der georgische Staatsbürger nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung aus dem Gewahrsam entlassen werden. Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet nun die Ausländerbehörde. Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Afghanistan - Informationen zur aktuellen Situation. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500. 000 Euro möglich. Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Dortmund Pressesprecherin Andrea Münch Telefon: 0231-9571-1030 E-Mail: Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund, übermittelt durch news aktuell
Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die betroffenen Personen ausreisen sowie in andere Länder einreisen können. Wir fordern, die deutsche Vertretung in Islamabad/Pakistan massiv aufzustocken. Zudem müssen afghanische Staatsangehörige an allen deutschen Botschaften Visaanträge stellen können. Ausländerbehörde bergheim familienzusammenführung österreich. Einreisepapiere für etwa einen Familiennachzug oder zur Aufnahme einer Arbeit und Ausbildung in Deutschland müssen unbürokratisch und schnell ausgestellt werden. Auf eine enge Auslegung der Voraussetzungen wie etwa Sprachkenntnisse oder die Vorlage von allen erforderlichen Unterlagern muss verzichtet oder humanitäre Visa ausgestellt werden. Relocation- und Resettlementprogramme müssen nun schnell und im großen Stil möglich gemacht werden. Hierzu zählen auch umfassende Landesaufnahmeprogramme durch die Bundesländer. Afghan:innen, die bereits in Deutschland sind und einen unsicheren Aufenthaltsstatus haben, müssen ein effektives Bleiberecht erhalten. Dazu gehört, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Entscheidungsstopp zu Afghanistan aufhebt.
Verlängerungen von Duldungen, Aufenthaltsgestattungen und Fiktionsbescheinigung erfolgen stets an dem Dienstag, an dem die Befristung des Dokumentes abläuft, in der Zeit von 9:00-17:30 Uhr Kontakt 03334 214 - 1406 03334 214 - 2406 E-Mail senden Information: Counter der Ausländerbehörde 03334 214 - 1406