Das ist nicht richtig. Die Behörden haben dennoch diverse Möglichkeiten, Sie zu identifizieren. Um welche es sich handelt, erfahren Sie hier. Können Motorräder eigentlich geblitzt werden? Es ist eine weit verbreitete Ansicht, dass es gar nicht erst möglich sei, Motorradfahrer zu blitzen. Doch wer mit dem Motorrad an einen Blitzer gerät, wird schnell feststellen, dass es trotzdem blitzt und das jeweilige Gerät nicht nur bei Autos auslöst. Es handelt sich dementsprechend bei der obigen Ansicht um eine Fehlannahme. Sie können durchaus mit dem Motorrad geblitzt werden. Ein Blitzerfoto wird auch in diesem Fall erstellt. Die Problematik besteht vielmehr darin, Sie als Fahrer des Motorrads zu identifizieren. Schließlich gilt seit 1976 eine Helmpflicht für Biker, wodurch das Gesicht verdeckt wird. Hinzu kommt, dass die Blitzer, die in Deutschland zur Messung der Geschwindigkeit eingesetzt werden, grundsätzlich von vorne auslösen. Bei einem Kraftrad befindet sich das Kennzeichen jedoch am Heck und wird dementsprechend auf der Fotoaufnahme nicht abgebildet.
Es existieren Ausnahmefälle, in denen Messgeräte vorne und hinten Aufnahmen anfertigen können, wenn Sie als Fahrer von einem Motorrad von einem Blitzer erwischt werden. Geräte dieser Art kommen allerdings in Deutschland immer noch relativ selten zum Einsatz. Außerdem ist es damit zwar möglich, das jeweilige Motorrad zu blitzen und gleichzeitig an das Kennzeichen zu kommen. Behauptet der Halter allerdings, dass jemand anderes gefahren sei, steht die zuständige Behörde vor einem erneuten Problem, was in der in Deutschland geltenden Fahrerhaftung begründet ist. Unlösbar ist es allerdings nicht. Welche Identifizierungsmöglichkeiten hat die Behörde, wenn ein Motorrad von einem Blitzer erwischt wurde? Geblitzt mit dem Motorrad? Dies sollten Sie nicht als Freifahrtschein betrachten. Wurden Sie als Motorradfahrer geblitzt, kann die zuständige Behörde auf folgende Methoden zurückgreifen, um Sie zu identifizieren: Sie kann eine Fahrtenbuchauflage anordnen, um so den wahren Täter zu überführen, der mit dem Motorrad von einem Blitzer von hinten erwischt wurde.
Also wenn kein Lenker gfunde denn kei Buess. Bits salopp gseit Du muesch jedoch dinre Uskunftspflicht nocho und und und. Wenns dir döt denn aber no e Vereitlig ect chönnd nowiese häsch e volore. Also wäri vorsichtig mit sotigne "Tipps". Gruess (EffJottEric: Gueti Bitrag =) #8 Danke viel mol für euri Biträg... Wieni gseh, machts wohl nöd so viel Sinn wenni wege demm no dumm due... (han sho mol striit gha mit dene Schmierler wege Neons als Unterbodebelüchtig und hani druff behart, dass ich die Sache nur zum Show-Zweck drunder han und de Schalter währed em fahre nöd chasch betä chasch nur wend stohsch d'Neons ahmache. Verwütscht hends mi demit au nöd woni ahgschalte gha han, also hani do mol recht reklamiert ufem Gricht, die hend nur gmeint i seg verdammt günschtig weg cho und sie chönd die Sach gege e Bearbeitigsgebühr namol gnäuer dankend abglehnt^^) #9 Kollege im BMW fuhr ca. 12 km/h zu Schnell dann an der Roten Ampel haben im Auto nebendrann 2 Männer gesagt ohne Foto kein Beweis das nächste mal erwischen wir dich und dan sind sie lachend weitergefahren #10 du bisch sicher nöd nur 3 zschäll gsi, will das wär toleranzgrenze (innerorts-3) wahrschnli hesch buess übercho will nachher so abbloched bisch.... #11 Lenkeridentifikation ist ja von vorne bei Zweirädern auch nicht einfach, so durch den Helm...
Allerdings zu Unrecht, denn einen Freifahrtschein haben Sie nicht und wenn die Polizei Ihnen auf die Schliche kommt, folgt höchstwahrscheinlich ein Bußgeldbescheid – egal ob mit oder ohne Sichtschutz am Helm. Welche anderen Möglichkeiten gibt es, den Fahrer zu identifizieren? Kann man mit dem Motorrad geblitzt werden? Neue Technologien können Ihnen zum Verhängnis werden. In vielen Fällen werden jedoch keine Mühen gescheut, den Temposünder ausfindig zu machen. Besonders wenn dasselbe Motorrad mehrmals auffällig geworden ist, ist das Interesse der Polizei geweckt, dem Fahrer auf die Schliche zu kommen. Dafür kann unter anderem auf Durchsuchungsbefehle zurückgegriffen werden. So werden beispielsweise in Umgebungen, in denen es häufig zu Verstößen von Motorradfahrern kommt, Hausdurchsuchungen durchgeführt, um Helme, Schutzbekleidungen und die Motorräder selbst auf Merkmale hin zu untersuchen, die eine Identifikation möglich machen. Auch auffällige Tätowierungen auf der Haut des Fahrers können der Überführung dienen.