Viele Arbeitnehmer, die in Teilzeit beschäftigt sind, wissen nicht genau, wie Feiertage berücksichtigt werden. Hier erfahren Sie, wie die Anrechnung von Feiertagen auf Teilzeit funktioniert und welches Gesetz ausschlaggebend ist. Feiertage werden auch bei Teilzeit vergütet. Wissenswertes über Teilzeit und Feiertage Wer in Teilzeit arbeitet, sollte wissen, dass er Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen hat. So werden Sie genauso wie ein Vollzeitarbeitnehmer behandelt. Es gilt nicht, dass die Arbeitszeit, die an einem Feiertag nicht gearbeitet werden kann, nachgeholt werden muss. Dies gilt auch nicht, wenn Ihre Arbeitszeit auf die Wochen ohne Feiertage verteilt wird. Feiertage bei Teilzeitarbeit – Aktuell - syndicom - Gewerkschaft Medien und Kommunikation. Dies wäre sogar eine rechtswidrige Vereitelung des Entgeltfortzahlungsanspruchs. Arbeiten Sie trotzdem dann Ihre vollen vereinbarten Stunden, so sind die Stunden, die wegen des Feiertags wegfallen, Mehrarbeit, die gesondert zu vergüten ist. Ausschlaggebend für die Prüfung Ihres Anspruchs ist immer das Lohnausfallprinzip.
Das Frühjahr ist da und mit ihm eine Reihe von gesetzlichen Feiertagen, über die sich zumindest alle diejenigen freuen, die an solchen Tagen nicht arbeiten müssen, aber trotzdem ihren Arbeitslohn bekommen. In den Genuss der Vergütung für Feiertage kommen nach den gesetzlichen Regelungen -dem Entgeltfortzahlungsgesetz-jedenfalls alle Arbeitnehmer, bei denen nur wegen des Feiertages die Arbeitszeit ausfällt, sie ansonsten ohne Feiertag jedoch arbeiten müssten. Arbeitnehmer im Sinne dieser gesetzlichen Regelung sind übrigens alle Arbeiter und Angestellten in Voll- oder Teilzeit (auch Minijobber) sowie Auszubildende. Fällt der Feiertag jedoch zufällig auf einen Tag, an dem ein Arbeitnehmer ohnehin nicht hätte arbeiten müssen, erhält er für den Feiertag keine Vergütung. Arbeitsrecht: Teilzeit und Feiertage - Wirtschaft - Tagesspiegel. Dies trifft insbesondere Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit sich regelmäßig nicht auf alle Werktage einer Woche verteilt. Zur Verdeutlichung: Ein Arbeitnehmer hat auf Grund der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen immer montags oder donnerstags frei oder ein Betrieb, wie häufig insbesondere bei Friseurbetrieben anzutreffen, hat an Montagen stets geschlossen.
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