Sachkundenachweis Pferdehaltung. Wo? und welche Vorrausetzung? Diskutiere Sachkundenachweis Pferdehaltung. Wo? und welche Vorrausetzung? im Breitensport Forum; Guten Morgen ihr Lieben. Ich suche grade nach einer alternative zur Ausbildung zum Pferdewirt. Erstens weil mich das Thema sehr interresiert und... Guten Morgen ihr Lieben. Ich suche grade nach einer alternative zur Ausbildung zum Pferdewirt. Erstens weil mich das Thema sehr interresiert und vorallem auch da ich eventuell vorhabe den Pensionstall der Familie meines Freundes mit ihm zu übernehmen. Ich weiß das ist kein Zuckerschlecken und wir wollen auch erst alles genau planen ausrechnen und dann entscheiden ob es machbar ist aber dafür würde ich gerne in die Richtung mich weiterbilden. Ich hatte lange ein Pferd und habe viel Bodenarbeit gemacht und Freizeit-western-Springreiten. Sachkundenachweis pferdehaltung kostenlose web site. So zu meiner Frage: Brauche ich für so einen Lehrgang eine bestimmte Vorqualifikation. Wenn ja welche? Lohnt sich dieser Lehrgang oder gibt es bessere Alternativen?
Sachkundenachweis für Pferdehaltende Der Sachkundenachweiskurs des Schweizer Nationalgestüt SNG wird von Referierenden angeboten, die im SNG ausgebildet wurden. Die Kurse werden auf Deutsch, Französisch und Italienisch in der ganzen Schweiz angeboten. Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V.: Lehrgang zum Erwerb des Sachkundenachweis Pferdehaltung. In der rechten Rubrik "Weitere Informationen" finden Sie den direkten Link zu den Sachkundenachweis-Trainees. Wir wünschen Ihnen schon heute viel Spass.
Nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 c) TierSchG bedarf, wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf nach § 11 Abs. 2 Nr. Sachkundenachweis für einen Reitbetrieb | Rechtslupe. 1 TierSchG nur erteilt werden, wenn die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen. Liegen keine hinreichenden Qualifikationsnachweise vor, die die erforderliche Fähigkeit im Umgang mit den Tieren belegen, kann sich die zuständige Behörde als Teil des Fachgesprächs diese Fähigkeiten in der Praxis demonstrieren lassen, entschied jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Nach der bis zum 31. Mai 1998 geltenden Fassung des § 11 Abs. 1 TierSchG durfte die Erlaubnis für die auch damals bereits erlaubnispflichtige gewerbsmäßige Unterhaltung eines Reitbetriebs nur erteilt werden, wenn die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen Umgangs mit Tieren die für diese Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hatte.
Wo? und welche Vorrausetzung?