28. 08. 2019 ·Fachbeitrag ·Leibrente | Viele Ruheständler, die ein Eigenheim oder eine vermietete Immobilie besitzen, denken darüber nach, ihre Immobilie gegen eine lebenslange Leibrente inkl. Wohnrecht zu verkaufen, um ihre Rente aufzubessern. Wollen auch Sie diesen Schritt wagen, sollten Sie die steuerlichen Konsequenzen auf der Verkäufer- und auch auf der Käuferseite kennen. Die Folgen für den Verkäufer hat SSP in der Ausgabe 8/2018 (Seite 18) vorgestellt. Nachfolgend lernen Sie die Steuerfolgen für den Käufer kennen. | Kauf einer selbst genutzten Immobilie gegen eine Leibrente Kaufen Sie eine Immobilie, um diese selbst zu nutzen, und zahlen Sie dem Verkäufer dafür eine Leibrente, ergeben sich bei Ihnen keine steuerlichen Folgen. Leibrente, Immobilienverkauf, Teilverkauf. Obwohl der Veräußerer den Ertragsanteil bei seinen sonstigen Einkünften versteuern muss, können Sie ihn nicht als Werbungskosten abziehen, weil Sie keine Einnahmen haben. Auch ein Sonderausgabenabzug nach § 10 EStG scheidet aus ( BFH, Urteil vom 14. 11. 2001, Az.
dass die Immobilie bzw. das Grundstück frei von Lasten ist. Konkret: Im Grundbuch sollte keine Grundschuld mehr eingetragen sein, was bedeutet, dass Sie die Immobilie bereits vollständig abbezahlt haben müssen, bevor Sie das Haus gegen eine Rente und ein Recht zum lebenslangen Wohnen veräußern. dass die Immobilie einen bestimmten Wert nicht unterschreitet. Nur dann können Anbieter eine Mindestrente auszahlen. Wie hoch die monatliche auszuzahlende Rente sein muss, ist unterschiedlich. Diese kann sich beispielsweise mindestens zwischen 150 und 250 Euro bewegen. Sie denken über einen Hausverkauf auf Leibrentenbasis nach? Dann gilt es, die Vor- und Nachteile eines solchen Vorgehens genauestens abzuwägen. Vorteile Aufstockung der Rente: In Deutschland sinkt das Rentenniveau – und viele Senioren müssen sich Gedanken darüber machen, wie sie sich finanziell im Alter absichern. Eine zusätzliche Rentenzahlung in Form des Verkaufserlöses der eigenen Immobilie ist deshalb ein klarer Vorteil. Vorsorge auch für Partner bzw. Partnerin: Verstirbt der Leibrentenempfänger, so stehen Lebensgefährte bzw. Partner der Verstorbenen nicht mit leeren Händen dar.