Märchen und Harfe sprechen Herz und Seele an. Als professionelle Märchen-Erzählerin nehme ich Kinder und Erwachsene mit auf die Reise ins Märchenland. Im Programm habe ich Märchen der Brüder Grimm und Märchen aus aller Welt. Ich gehöre zu den empfohlenen Märchenerzählern der Europäischen Märchengesellschaft (EMG) und bin in deren Erzählergilde aufgenommen. Die Harfenmusik schafft eine besondere Stimmung und berührt das Herz. Geschichten und Harfe - Harfe Melinda Rodrigues. Sie lässt die Märchen nachklingen und öffnet Raum für Innere Bilder. Die Zuhörer werden so auf "vielsaitige" Art angesprochen. Gerne können Sie mich auch mit Harfe solo buchen. Regelmäßig komme ich auch in Wohngruppen von Senioreneinrichtungen mit Harfenspiel, Märchenerzählen, und gemeinsamem Volkslieder-Singen zur Harfe. Auch Klangschalen können dabei zum Einsatz kommen. Für Bettlägerige sind kurze Einzel-Angebote mit meiner speziell angefertigten kleineren Therapie-Harfe möglich. Hierzu bilde ich mich fort im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung im "International Harp Therapy Program" (USA / Holland).
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Lichte Gedanken Zur Inspiration, um neue Ideen aufzunehmen, um aus einer uralten frischen Kraftquelle, den Volksmärchen zu schöpfen, um aus einem weiteren Blickwinkel auf unsere Vergänglichkeit zu schauen. Beispielfilm Was die Erde fordert - Aus Georgien - 13:32 Ein Märchen - vier Orte Beispielfilm Hospiztag - vier Märchen - 50:53 Durch Pandemiemaßnahmen war ein Termin in Freiburg nicht live durchführbar. Die Auftraggeberin und Mär fürs Ohr mochten aber nicht aufstecken und bauten aus Märchen von Mär fürs Ohr und Moderationen durch Mitarbeiter*innen einen Film zum Festtag. Hausgemacht! Alle froh!!! Themen der Märchen sind zum Beispiel Wie verhandelt man mit dem Tod? Unsterblichkeit - Um Himmels Willen! Märchen und harfe der. Katzenartige Bestattungshindernisse Der Kuss des Todes Wie singt der Mensch sein Schicksal? Über des Wünschens Gefahren Das Glückchen alle drei Fotos: Ellen Erdbeer Abendveranstaltung (bis zu 80 Personen) Harfen - Erzählen - Harfen - Erzählen - Harfen für Ihre Mitarbeiter*innen Kultur für Ihre Kund*innen und Freund*innen Dauer: 1 1/2 Stunden, mit Pause 2 Stunden 500 € (+7% MwSt., insgesamt: 535 €) VB Gesrpächs- veranstaltung (bis zu 20 Personen) Harfen - Erzählen - Gespräch - und von vorn für die Ehrenamtlichen Dauer: ca.
BGH, 15. 2016 - 4 StR 7/16 Mittäterschaft (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit) b) Die Verurteilung des Angeklagten wegen besonders schwerer Brandstiftung begegnet auf der Grundlage der Rechtsprechung zum Inbrandsetzen gemischt genutzter Gebäude keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 3 StR 442/09, BGHR StGB § 306a Abs. 1 Vollendung 1; vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 392/09, NStZ-RR 2010, 279 jeweils mwN). BGH, 26. 10. 2011 - 2 StR 287/11 Versuchte und vollendete besonders schwere Brandstiftung (Inbrandsetzen; … a) Zwar genügt es für ein vollendetes Inbrandsetzen gemäß § 306a Abs. Gemischt genutzte gebäude brandstiftung. 1 StGB, wenn in einem teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutzten Gebäude solche Gebäudeteile selbständig brennen, die für die gewerbliche Nutzung wesentlich sind, aber nicht auszuschließen ist, dass das Feuer auf Gebäudeteile übergreift, die für das Wohnen wesentlich sind (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 3 StR 442/09, BGHR StGB § 306a Abs. 1 Vollendung 1).
1. Die Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 StGB) im Fall II. der Urteilsgründe hält rechtlicher Überprüfung nicht stand. Nach den Feststellungen entschloss sich der Angeklagte, den hinter dem Wohngebäude Birkenweg 40 befindlichen Schuppen anzuzünden. Mit Feuerzeugbenzin und Grillanzündern entzündete er den Schuppen, so dass dessen Holzwand selbständig brannte. Es bestand die Gefahr, dass von dem Schuppen das Feuer letztlich auf das Wohngebäude übergriff. Damit ist nicht belegt, dass der Angeklagte ein Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient, in Brand gesetzt hat (§ 306a Abs. 1 StGB). Rechtsprechung: NStZ 2010, 452 - dejure.org. Der Schuppen diente diesem Zweck nicht, sondern wurde als Lagerraum verwendet. Es lässt sich weder den Urteilsgründen noch den dort in Bezug genommenen Lichtbildern entnehmen, dass er mit dem Wohngebäude in einer solchen Weise verbunden war, dass von einem einheitlichen, mehreren Zwecken dienenden Gebäude ausgegangen werden kann, bei dem die die Tat qualifizierende Strafvorschrift schon eingreift, wenn der Täter allein den nicht zum Wohnen dienenden Teil niederbrennen will (vgl. Wolff in LK 12.
Grundsätzlich ja, § 306 StGB bezieht sich (ebenso wie die einfache Sachbeschädigung gemäß § 303) nur auf fremdes Eigentum. Dies gilt aber nicht für § 306a, da hier nicht die Eigentumsschädigung, sondern die Gesundheitsgefährdung im Mittelpunkt steht. Schwere Brandstiftung Was ist der Sinn des § 306a Abs. 1 StGB? Die in § 306a StGB geregelte schwere Brandstiftung umfasst das Anzünden von Räumlichkeiten, in denen sich Menschen aufhalten können. Es handelt sich dabei um ein abstraktes Gefährdungsdelikt; dass tatsächlich jemand im angezündeten Gebäude ist, ist nicht notwendig. Hat der Täter jedoch sichergestellt, dass sich niemand darin befindet (was regelmäßig nur beim problemlos überschaubaren Objekten möglich ist), ist er nicht nach § 306a strafbar. Zu beachten ist allerdings, dass § 306a auch für eigene und herrenlose Sachen gilt. Was ist der Sinn des § 306a Abs. 2 StGB? § 306a Abs. 2 ist keine Qualifikation des § 306, da dessen Erfüllung nicht vorausgesetzt wird. § 306a ist auch bei eigenen und herrenlosen Sachen anwendbar, da hier die Gesundheitsgefährdung von Menschen im Vordergrund steht.