Guten Abend liebe Community! Falls diese Frage schonmal beantwortet wurde oder ich im falschen Sub gepostet habe: steinigt mich bitte nicht! Zum Anliegen: Congstar nutzt ja bekanntlich die APN's der Telekom für die Homespots (ekom). Ich bin aus Gründen der Heimautomatisierung und natürlich wegen Online Videogames (:D) auf eine Public IPv4 Adresse angewiesen, was ich bis zu meinem Wechsel zu Congstar über einen Drittanbieter () realisiert habe. Nun ist mir noch bekannt, dass die Telekom zu Testzwecken einen separaten APN anbietet, der einem eine Public IPv4 zur Verfügung stellt () Ich habe es Testweise mal an meinem Homespot eingestellt und es funktioniert bisher tadellos. Internet t d1 de öffentliche ip koordination dl. Public IPv4 wurde zugewiesen, Portweiterleitungen bzw. UPnP funktionieren einwandfrei. Die Frage ist, ob ich mich damit noch innerhalb der Nutzungsrichtlinien von Congstar bewege oder gegen irgendetwas verstoße? Da ja sowieso das Telekom Netz genutzt wird, ist die Wahl des Zugangspunktes/APN ja eigentlich Wurst oder nicht?
Hallo, wir haben einen D1 Business Vertrag und wollen für eine Firewall eine Backup WAN Verbindung über UMTS einrichten. Damit beim Ausfall von DSL automatisch durch die Firewall auf UMTS umgestellt werden kann. Das funktioniert auch soweit, leider nur für ausgehende Verbindungen. Die öffentliche IP kann aber von außerhalb nicht gepingt werden. Auch die Portweiterleitung funktioniert nicht. Scheint als ob generell alle eingehende Verbindungen geblockt werden. Öffentliche IP-Adresse bei LTE | Telekom hilft Community. Wo und wie kann man das abschalten (lassen)? Vielen Dank!
Hallo Michael, herzlich willkommen im Forum. Ist es möglich am LTE Router eine öffentliche IP (keine private Adresse nach RFC1918) zu beokmmen? Hängt das u. U. vom gewählten Tarif ab? Es hat in gewisser Weise auch etwas mit dem Tarif zu tun. Sofern Sie einen Mobilfunktarif (T-Mobile) haben und damit den APN "ekom" verwenden, bekommen Sie keine öffentliche IP zugewiesen. Internet t d1 de öffentliche ip phone number. Nutzen Sie dagegen einen Call&Surf via Funk Tarif (T-Home) in Verbindung mit dem ""-APN, sieht das etwas anders aus. Beim APN "" sind folgende IP Ranges vorgesehen: -> Beim APN "ekom" ist es folgende Range: ->
Offenlegung der Vermögensverhältnisse unbedingt nachkommen Erhärtet sich der Anfangsverdacht des BAföG-Amts, werden Sie als geförderte Person zu einer Offenlegung Ihrer Vermögensverhältnisse aufgefordert. In der Regel geht damit eine Deadline einher. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, darf das BAföG-Amt unter Ihrem Namen geführte Konten und Depots über das Bundeszentralamt für Steuern einsehen. Ein Verschleiern von Kontoguthaben ist dementsprechend nicht möglich. Rückzahlungsbescheid - Zu viel erhaltenes BAföG zurückzahlen. Rückzahlungsbescheid prüfen und eventuell Einspruch einlegen Unabhängig von einer eventuellen strafrechtlichen Würdigung der Umstände, bei der auch andere Faktoren wie eventuelle Vorstrafen und die Beweggründe für die Falschangaben eine Rolle spielen, wird das Amt einen Rückzahlungsbescheid erlassen. Im Zuge dessen wird der Bewilligungsbescheid rückwirkend rechtswidrig, da er schließlich unter Vortäuschung falscher Tatsachen erlassen wurde. Im Rückzahlungsbescheid ist aufgeführt, wie viel von der unrechtmäßig erhaltenen BAföG-Förderung zurückzuzahlen ist.
Ansonsten ist dieser Bescheid nicht mehr gültig. Vergeht also mehr als ein Jahr zwischen dem Erhalt des Anhörungsschreibens und der Zustellung des Rückforderungsbescheids, ist dieser Bescheid rechtswidrig. Du solltest also den Bescheid auf jeden Fall auf die gesetzliche Frist prüfen!! Denn ist diese Frist überschritten, hast Du die Möglichkeit, dagegen vorzugehen und Widerspruch einzulegen. Sollte dieser Widerspruch abgelehnt werden, kannst Du diesen Fall dem Verwaltungsgericht vortragen. BAföG-Fahndern über die Schulter geschaut | deutschlandfunk.de. Wieviel Bußgeld sind als Strafe für den BAföG Betrug möglich? Neben der Rückforderung der Leistungen, die Du vom BAföG Amt unrechtmäßig bezogen hast, kann auch noch eine Geldbuße in Höhe von bis zu 2. 500 € auf Dich zukommen. Für die genaue Bestimmung der Höhe sind zwei Kriterien entscheidend: die Schwere der Verfehlung und das Verhalten des Täters, also ein objektives und ein subjektives Element. Daher werden auch Umstände herangezogen, wie etwa die Schadenshöhe, die Dauer des Leistungsmissbrauchs und die Vorstellungen des Täters bei Begehung der Tat.
das ist einfach eine auffällige buchung, die die bank auf der bescheinigung melden wird. danach ist das amt verpflichtet nachzuprüfen was mit dem geld passiert ist, wenn die kontostände bei antragsstellung deutlich niedriger sind. wenn man dann nicht plausibel nachweisen kann, dass man das geld nicht einfach verschleudert hat, sondern sinnvoll ausgegeben hat, zieht das ein verfahren wegen leistungsbetrug nach sich. im übrigen ist der schreiber damit kein einzelfall. jeder der vor dem antrag ein paar hundert euro überm freibetrag liegt, macht sich doch gedanken wie er das geld los wird, damit er dann den vollen bafög-satz kriegt. das hier ist einfach nur eine ganze ecke dreister. Warum dieses Thema beendet wurde Die Schließung eines Themas geschieht automatisch, wenn das Thema alt ist und es länger keine neuen Beiträge gab. Hintergrund ist, dass die im Thread gemachten Aussagen nicht mehr zutreffend sein könnten und es nicht sinnvoll ist, dazu weiter zu diskutieren. Bitte informiere dich in neueren Beiträgen oder in unseren redaktionellen Artikeln!
Seit zwei Jahren sind weder Freibeträge noch der BAföG-Bedarf erhöht worden. Dazu kommt noch der Datenabgleich, über den Geld zurück in die Kassen gelangt. Ein Abschreckungseffekt gibt es dadurch wohl auch. Das wirkt sich aus. Erste Schätzungen aus Bayern zur Zahl der BAföG-Erstanträge alarmieren. Laut Pressestelle des bayerischen Wissenschaftsministeriums "[können] die erwarteten Einsparungen aus Rückforderungen von zu Unrecht ausgegebenen Födermitteln derzeit noch nicht definitiv berechnet werden, da die Verfahren in der Vielzahl noch laufen. " Trotzdem: "Eine erste Schätzung beläuft sich für die Jahre 2005 und 2006 auf insg. 14 Mio. Euro. ". Aus anderen Ländern liegen dazu noch keine Schätzungen vor. Eine solche ist ziemlich schwierig, da man nicht davon ausgehen kann, dass die Zahl der aufgedeckten Falschangaben gleich hoch bleibt. Es ist eher verwunderlich, dass sich in Bayern jemand dazu hat hinreißen lassen. Andererseits deuten auch erste Tendenzen bei der Zahl der BAföG-Anträge darauf hin, dass Bund und Ländern Geld sparen werden.