Das kann sehr wohl am MS liegen, insbesondere Geräte, die im ersten Halbjahr 2013 verkauft wurden, hatten da wohl Probleme mit KNX. Auch bei mir war ein MS betroffen (ein anderer nicht), Loxone hat ihn aber anstandslos getauscht. Speziell hatte ich mit MDT Sensoren das Problem, waren sie programmiert, funktionierten sie, jedoch das Programmieren ging nicht über den betroffenen MS. Du solltest also vielleicht hartnäckig bleiben und beim Support von Loxone dsbzgl. nachhaken. Anhand der Seriennummer konnten die damals sagen, ob das Gerät aus der betroffenen Produktionsserie stammt oder nicht. Such dazu doch mal im alten Forum nach entsprechenden Threads, da gab es einige Hinweise dazu. KNX Programmieren nicht möglich - loxforum.com. Viel Erfolg! PS: Vielleicht kannst Du Dir von Deinem Eli oder nem Bekannten ja ne Schnittstelle leihen und es darüber testen, dann weißt Du, ob es am MS liegt oder nicht. Zuletzt geändert von; 30. 11. 2015, 13:11.
Die Telegramme gehen am Linienkoppler verloren. Jeder Koppler kann nur 10 Telegramme in jede Richtung speichern. Wenn er diese dann auf der anderen Seite nicht loswerden kann, weil noch andere LK's senden, dann ist der Mist am dampfen. Generell kann ich den Aussagen meiner Vorgänger zustimmen. In den misten Fällen zeigt eine Visu, wie der Aktor sein sollte. Echte Rückmeldungen hat man sowieso nur, wenn man den Lastkreis mit einem Binäreingang überwacht - dann kann aber immer noch das Leuchtmittel kaputt sein. Gruß Dieter Um welche Visu-Software handelt es sich denn??? Es sind ja nicht nur diese 80 Telegramme. Wenn Du einen Zentralbefehl absetzt, dann hast Du 80 Schalttelegramme, 80 Statustelegramme und dazu jeweils noch die Bestätigungstelegramme (ACK). Grübel. Habe ich das bisher falsch verstanden??? Wenn ich einen Zentralbefehl absetze habe ich doch nur EIN Schalttelegramm - eben das vom Zentralbefehl - welches dann z. 80 Aktoren zu irgendwelchen Aktionen veranlasst (lassen wir die Statustelegramme mal ausserhalb der Betrachtung)?
Für diesen Fall hat die IT-GmbH ein Tool entwickelt, welches sich "Rekonstruktion" nennt. Mit diesem Tool ist es möglich die im Busankoppler vorher vorhandenen Daten (Physikalische Adresse, Applikationsprogramm und Einstellungen, Gruppenadressen) auszulesen. Was man nicht auslesen kann, ist die Struktur der Gruppenadressen, wie sie vorher im ETS -Projekt vorhanden waren, sowie sämtliche Texte und Beschreibungen, weil diese nicht in den Busankoppler geladen werden. Diese Daten können rekonstruiert werden: Topologie (Bereiche und Linien) Geräte Phys. Adresse benutztes Applikationsprogramm Parametereinstellungen Kommunkationsobjektflags und -priorität Zugewiesene Gruppenadressen Diese Daten werden nicht in die Geräte programmiert und können daher auch nicht rekonstruiert werden: Gebäude- und Gewerkestruktur Namen und Beschreibungen der Bereiche, Linien, Geräte und Gruppenadressen Einschränkungen: In einigen Fällen wird die Rekonstruktion möglicherweise misslingen oder unvollständig sein: Mit einem unbekannten BCU-Kennwort verriegelte Geräte können nicht ausgelesen werden.
Unsere Kanzlei betreut seit Jahren nachbarschaftliche Vereinbarungen zu den verschiedensten Zwecken. Nachbarschaftliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit Immobilien können helfen, bauordnungsrechtliche Spannungen zwischen Grundstücken abzubauen. So kann etwa durch eine Zustimmung des Nachbarn die Möglichkeit geschaffen werden, bauordnungsrechtlich erforderliche Grenzabstände (den sog. Bauwich) zum Nachbargrundstück unterschreiten zu dürfen. Nachbarschaftliche Vereinbarungen können aber auch dazu getroffen werden, etwa gemeinsame Anlagen für mehrere Grundstücke nutzen zu dürfen. Mit nachbarschaftlichen Vereinbarungen können Sie damit Zeit und Kosten sparen. Nicht nur Baulasten gehören zu unserer Expertise. Bauen mit dem Nachbarn – nicht ohne nachbarrechtliche Vereinbarung. Wenn Sie einen Anwalt Immobilienrecht in Berlin in anderen Bereichen suchen, sind Sie bei uns ebenso an der richtigen Adresse.
B. Sie die Hecke entfernt hätten so daß das Wasser ungefangen über die Grundstücksgrenze schießen würde. In Ihrem Fall kommt es darauf insgesamt, aber bereits wegen der fehlenden Störung, nicht an. Ich empfehle Ihnen, den Nachbarn dazu zu bringen, die Äußerung, daß bislang kein Wasser von Ihrem Grundstück auf sein Grundstück übergeflossen sei, vor Zeugen zu wiederholen. Sollte es zu einem Prozeß kommen, können Sie den Nachbarn bei anderslautenden Behauptungen der Lüge überführen. Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
In allen anderen Fällen gilt es zu berücksichtigen, dass jedes Gebäude, gebunden an seine Architektur, eine Abstandsfläche "wirft". Will der Neuhaus-Bauer das Grundstück möglichst gut ausnutzen, kommt es manchmal dazu, dass die Abstandsflächen des Gebäudes auf das Nachbargrundstück fallen. Das ist aber nur möglich, wenn der Nachbar zustimmt. Dies sollte immer schriftlich geschehen, in Form einer nachbarrechtlichen Vereinbarung, berichtet Sterner. Diese diene dazu, die gegenseitigen Interessen zu fixieren und sorge dafür, dass diese eingehalten werden müssen. Im Regelfall werde dadurch der Gerichtsweg samt Kosten- und Zeitaufwand vermieden. Überragende Dämmung muss geduldet werden Doch nicht nur Neubauten bergen Konfliktpotenzial. Werden Altbauten übernommen, fällt oft die Entscheidung für eine nachträgliche Dämmung der Gebäudehülle. Viele Bundesländer haben ihr Nachbarschaftsrecht so geändert, dass nachträglich angebrachte Dämmschichten, die auf das Nachbargrundstück ragen, prinzipiell geduldet werden müssen.