Sollte im Einzelfall eine derartige Planung notwendig sein, kann die Antragsgegnerin das Mitbestimmungsverfahren gemäß § 87 BetrVG einleiten. Die Notwendigkeit der einstweiligen Verfügung wird vom Arbeitsgericht Köln wie folgt begründet: Der Antragsteller kann hingegen nicht darauf verwiesen werden, zuzusehen, wie die verbindlich abgeschlossene Betriebsvereinbarung von der Antragsgegnerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens missachtet wird.
So steht es in § 7 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). 2. Kann der oder die Beschäftigte sich den Urlaub auszahlen lassen? Nein. Der Urlaub dient der Erholung und muss genommen werden. Und zwar laut Gesetz sogar mindestens 2 Wochen am Stück. Geld statt Erholung widerspricht dem Gedanken des Bundesurlaubsgesetzes. Daher ist es nicht möglich, sich den Urlaub auszahlen zu lassen. Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn der komplette Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gewährt werden kann. Dann darf er ausnahmsweise ausgezahlt werden. Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen, die im Einzelfall zu prüfen sind. Besteht bei Ende des Arbeitsverhältnisses und darüber hinaus Arbeitsunfähigkeit, so ist der noch offene Urlaubsanspruch nur dann auszuzahlen, wenn die Arbeitsfähigkeit innerhalb von 15 Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses wieder eintritt. 3. Müssen Beschäftigte im Urlaub erreichbar sein? Das muss der Betriebsrat zum Urlaubsrecht wissen. Nein. Urlaub dient der Erholung. Die ist dann nicht gewährleistet, wenn der oder die Beschäftigte ständig damit rechnen muss, zur Arbeit abgerufen zu werden.
So wurde Getreide ( Roggen, Weizen, Hafer usw. ) angebaut, aus dem Brot gebacken wurde, und Vieh ( Rinder, Schweine, Schafe, Geflügel usw. ) gehalten, von denen man Fleisch und Kleidung bezog. Fiel die Ernte in einem Jahr schlecht- oder gar vollständig aus, wurden die Tiere im November auf dem Hof geschlachtet. Diesen Monat nannte man auch den blutigen Monat. Da die Landbevölkerung neben der Arbeit auf dem eigenen Hof auch noch dem Grundherrn Frondienste leisten musste und der Kirche einen Zehnt zahlen musste, konnten die meisten Bauern gerade so das Überleben ihrer eigenen Familie sichern und nur wenig auf dem städtischen Markt verkaufen. Die Preise waren von unterschiedlichen Faktoren abhängig, ebenso wie die Löhne. Mittelalter markt-handel (Hausaufgabe / Referat). Neben den Bauern gab es auf dem Land auch wenige Handwerker, die jedoch gewöhnlich auch nur für ihr eigenes Dorf, bzw. den Grundherrn arbeiteten. Die städtische Wirtschaft Die Städte deckten den sekundären und tertiären Sektor ab. Hier lebten Handwerker und Dienstleister wie Prostituierte, Bader, Stadtbüttel, Händler usw.
Neben die fremden traten im FMA. einheimische Fernhändler, die sich in den Städten sesshaft machten und bald zur Oberschicht des Bürgertums gehörten. Zur Erlangung von Handelsprivilegien, zur Niederhaltung der Konkurrenz und zu gemeinsamer Gefahrenabwehr (besonders bei Seereisen) schlossen sie sich zu Gemeinschaften (coniurationes) zusammen, zu deren größter die Hanse wurde. Fernhandelsgüter waren vor allem Salz, Gewürze, Farbstoffe, Papyrus, Bernstein, Edelmetalle und –steine, Perlen, Seide, Sklaven, Wachs, Waffen, Walrosszahn und Elfenbein. Als Ankäufer der Luxusgüter konnten Zwischenhändler fungieren, Endabnehmer waren reiche weltl. und geistl. Herren (Könige, Angehörige des Hochadels, Bischöfe, Äbte) und in zunehmendem Maße das Stadtpatriziat. Händler im mittelalter referat in romana. Für das anwachsende städtische Gewerbe besorgten die Fernhändler sowohl die Rohstoffbeschaffung als auch den Absatz der fertigen Produkte. Schon im 7. /8. Jh. gab es Zollstationen an Handelsstraßen, Pässen, schiffbaren Flüssen und in Häfen, deren Einnahmen den jeweiligen Landesherren zuflossen und die kostenträchtigen Waren weiter verteuerten.
Im Mittelalter war jeder zweite Bewohner einer Stadt Handwerker, durch Gilden und Zünfte organisiert. Sie sorgten dort mit den Kaufleuten für den Aufschwung und das Wachstum der Städte. Händler im mittelalter referat 1. Hauptumschlagplatz war der Markt, hier wurden die Produkte feil geboten. Am Marktplatz wurde gegen andere Waren getauscht. Geld war aber auch im Mittelalter schon Hauptzahlungsmittel. Die Gründung von Handelsrouten und Geschäftsbeziehungen zu anderen Städten verdanken wir den Kaufleuten (Fernkaufmann). Diese füllten Kontore und Handelshäuser mit Waren.