Zahlt der Mieter die Miete über einen längeren Zeitraum unpünktlich, kann der Vermieter das Mietverhältnis unter den Voraussetzungen des § 543 Abs. 1 BGB außerordentlich fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unter Abwägung der Interessen des Mieters unzumutbar ist und eine Abmahnung keinen Erfolg hat. Oft wird in einem solchen Fall jedoch das Kündigungsschreiben nicht mit der nötigen Sorgfalt erstellt. Insbesondere die Begründung der Kündigung erfolgt häufig unzureichend, was nicht selten die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge hat. Zu wenig Gebrauch gemacht wird außerdem von der durchaus vorteilhaften Möglichkeit, die außerordentliche fristlose Kündigung mit der hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen fristgerechten Kündigung zu verbinden. Kündigung: Vorlage § 573a BGB / Vermieter wohnt im Zweifamilienhaus - Mietrecht.org. Unser Muster für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlungen des Mieters, die mit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung verbunden ist, ermöglicht es Vermietern von Wohnraum, das Kündigungsschreiben unkompliziert und ohne viel Zeitaufwand zu verfassen.
Das ist der (…). Die Kündigung wird wie folgt begründet: Nach § 573 a Abs. 1 BGB hat ein Vermieter das Recht eine Mietwohnung in einem von ihm selbst bewohnten Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen ohne Vorliegen eines gesetzlichen Kündigungsgrundes kündigen. Abmahnung Verspätete Mietzahlung Muster | Warnung Verspätete Mietzahlung Beispiel. Von diesem Kündigungsrecht bei einem Zweifamilienhaus mache ich /machen wir Gebrauch und stützen die Kündigung darauf. Wir weisen/ ich weise Sie darauf hin, dass Sie das Recht haben dieser Kündigung gemäß § 574 BGB zu widersprechen, wenn Sie meinen, dass die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für Sie / Ihre Familie oder einen anderen Angehörigen Ihres Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Vermieterinteressen nicht zu rechtfertigen ist. Dazu müssen Sie mir / uns gegenüber schriftlich den Widerspruch erklären. Dieser muss bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist bei uns / mir eingehen. Der Widerspruch sollte begründet sein. Sollten Sie Widerspruch einlegen, erklären wir /erkläre ich gemäß § 545 BGB bereits vorab, dass wir / ich einer Verlängerung des Mietverhältnisses über den (…) (–hier den Kündigungszeitpunkt benennen–) hinaus widersprechen / widerspreche.
Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach und verstoßen Sie weiterhin gegen die Vertragspflichten, müssen Sie damit rechnen, dass ich das Mietverhältnis fristlos – hilfsweise fristgemäß – kündige. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift des Vermieters Zustellung der Abmahnung: Was muss ich beachten? Behauptet der Mieter, die Abmahnung nie bekommen zu haben, tragen Sie als Vermieter die Beweislast für den Zugang des Schreibens. Das bedeutet: Entscheiden Sie sich für einen sicheren Zustellungsweg. Am besten ist es, die Abmahnung per Einschreiben mit Rückschein oder per Einwurfeinschreiben zu verschicken. Alternativ können Sie Ihrem Mieter das Schreiben auch persönlich übergeben. Muster Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung (kostenlos). Hierbei empfiehlt es sich jedoch, einen Zeugen mitzubringen, der die Übergabe bestätigen kann und auch mit dem Inhalt des Schreibens vertraut ist. Kann der Mieter der Abmahnung widersprechen? Der Mieter muss die Abmahnung weder quittieren noch muss er dieser zustimmen. Auch kann er der Abmahnung nicht widersprechen, selbst wenn er sie für ungerechtfertigt hält.
Anders als häufig vermutet, gibt es allerdings keine feste Anzahl von Abmahnungen, die vor einer Kündigung ausgesprochen werden müssen. Auch eine einzige Abmahnung kann eine Kündigung rechtfertigen. Als Faustregel können Sie sich jedoch merken: Je häufiger Sie den Mieter abgemahnt haben, desto besser stehen Ihre Chancen, dass Sie mit der Kündigung Erfolg haben. Es gibt allerdings 3 Fälle, in denen das Mietrecht explizit keine vorherige Abmahnung für eine erfolgreiche Kündigung voraussetzt: Es ist absehbar, dass die Abmahnung erfolglos bleibt: Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie bereits mit dem Mieter gesprochen haben und dieser offen angekündigt hat, am vertragswidrigen Verhalten festhalten zu wollen. Die sofortige Kündigung ist unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien gerechtfertigt: Dies trifft in der Regel zu, wenn der Mieter den Vermieter oder Mitmieter mehrfach vehement beleidigt hat oder sogar handgreiflich geworden ist. Der Mieter hat erhebliche Mietrückstände angehäuft: Erheblich sind die Mietschulden dann, wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum insgesamt mit 2 Monatsmieten im Rückstand ist oder er 2 Monate infolge lediglich einen Teil der Miete gezahlt hat und der Rückstand sich auf mehr als eine Monatsmiete beläuft.
Laute Partys, verspätete Mietzahlungen oder ein unerlaubter Untermieter: Ganz egal wie sorgfältig Sie als Vermieter bei der Mieterwahl vorgehen, nicht selten fällt der vermeintliche Mustermieter nach einiger Zeit durch störendes Verhalten und Pflichtverletzungen auf. Ist es so weit gekommen, können Sie eine Abmahnung aussprechen. Hierbei handelt es sich vereinfacht gesagt um die gelbe Karte im Mietrecht: Hält das vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung an, können Sie dem Mieter fristlos kündigen. Was ist eine Abmahnung? Wenn Ihr Mieter durch störendes Verhalten negativ auffällt, sollten Sie ihm eine Abmahnung aussprechen. Diese dient dazu, den Mieter auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und gleichzeitig dazu aufzufordern, es in Zukunft zu unterlassen. In den meisten Fällen können Sie dem Mieter erst dann fristlos kündigen, wenn Sie ihn zuvor abgemahnt haben. Häufige Gründe für eine Abmahnung des Mieters: Missachtung der Hausordnung Ruhestörung / Lärmbelästigung Unterlassene Treppenhausreinigung Unzulässige Haustierhaltung Verspätete oder unregelmäßige Mietzahlung Unzulässige bauliche Veränderungen Verwahrlosung der Wohnung Unerlaubte Untervermietung Überlassung der Mietsache an Dritte Unzulässige gewerbliche Nutzung der Mietsache Gut zu wissen: Bislang konnten Vermieter nur dann eine Abmahnung aussprechen, wenn sich der Mieter selbst danebenbenommen hat.
Beschreibung Abmahnung wegen verspäteter Mietzahlungen Die pünktliche und vollständige Zahlung des Mietzinses gehört zu den wichtigsten Pflichten des Mieters. Im privaten Bereich wird die Miete in der Regel monatlich gezahlt. Neben der Höhe ist im Mietvertrag auch das Datum, zu welchem das Geld eingehen muss, festgehalten. Kommen die vereinbarten Zahlungen zu spät, ist das für den Vermieter natürlich ärgerlich. Schließlich hat auch dieser Kosten, die er möglicherweise mit seinen Mieteinnahmen decken muss. Als Vermieter sollten Sie dieses Fehlverhalten daher nicht hinnehmen und beizeiten eine Abmahnung aussprechen, in der Sie Ihren Mieter dazu auffordern, künftig pünktlich zu überweisen. Aufbau und Inhalt der Abmahnung Selbstverständlich wollen Sie, dass Ihre Abmahnung gültig ist und im Zweifel auch vor Gericht standhält. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Ihr Schreiben alle notwendigen Angaben enthält. Neben Ihren Daten sowie denen Ihres Mieters, sollten Sie in der Abmahnung wegen verspäteter Mietzahlungen genau auflisten welche Mieten Sie zu spät bekommen haben und wann diese genau eingegangen sind.
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