AVIVA-Berlin > Women + Work A V I V im Mai 2022 - Beitrag vom 29. 03. 2015 Einzelprojektförderung aus dem Hauptstadtkulturfonds: Anträge für 2016 bis zum 15. April 2015 möglich AVIVA-Redaktion Gefördert werden Einzelprojekte und Veranstaltungen, die für Berlin wichtig und innovativ sind, sowie nationale und internationale Bedeutung haben. Die Förderung kann für nahezu alle Sparten und...... Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden: Architektur, Design, Ausstellungen, Bildende Kunst, Filmreihen, Literatur, Musik, Musiktheater, Performance, Tanz, Theater, und spartenübergreifende, interdisziplinäre Vorhaben und Projekte, die dem Kulturaustausch, der Etablierung eines überregionalen Dialogs dienen. Bedingung für alle Projekte ist, dass sie in Berlin realisiert bzw. Einzelprojektförderung berlin 2012 relatif. präsentiert werden. Der Fonds soll durch die Förderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen. Die Vergabe der Einzelprojektförderung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der "Jury für den Hauptstadtkulturfonds" durch den "Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds" unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt 2016 durch den Deutschen Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin.
Ferner ist ihm beizufügen: a) für investive Zuschüsse ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan b) für Betriebskostenzuschüsse eine Aufwands- und Ertragsrechnung Die Einstiegsförderung kann von 1. Berufseinsteiger_innen, die eine professionelle Ausbildung im Bereich der darstellenden Kunst abgeschossen haben, 2. Quereinsteiger_innen, die die professionelle künstlerische Qualität ihrer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst nachweisen, 3. Berufsumsteiger_innen, die bereits künstlerisch im Bereich der darstellenden Kunst tätig waren (z. B. als Tänzer_in oder Schauspieler_in) und als künstlerisch Verantwortliche (z. Regisseur_innen oder Choreograph_innen) arbeiten wollen, wenn sie bisher noch keine Förderung von der Senatskulturverwaltung erhalten haben, beantragt werden. Die Einstiegsförderung wird als Stipendium gewährt. Das Stipendium wird maximal bis zu einer Höhe von 8. Neues für die Berliner Gründerszene | Gründen in Berlin. 000, 00 € gewährt. Dem Antrag sind beizufügen: 1. für Berufseinsteiger_innen: einschlägige Zeugnisse und die Dokumentation einer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst, 2. für Quereinsteiger_innen: der Nachweis professioneller Qualität im Bereich der darstellenden Kunst durch die Dokumentation einer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst, geeignete Arbeitsproben bzw. einschlägige Referenzen, 3. für Berufsumsteiger_innen: der Nachweis ihrer Eignung durch die Dokumentation einer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst, geeignete Arbeitsproben bzw. einschlägige Referenzen.
Antragsteller/innen aus den Bereichen Theater und Tanz sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben. Der Bund und Berlin haben sich 1999 darauf verständigt, im Rahmen des "Hauptstadtkulturvertrages" einen "Hauptstadtkulturfonds" einzurichten, aus dem für Berlin als Bundeshauptstadt bedeutsame Einzelprojekte und Veranstaltungen gefördert werden. Nach dem Hauptstadtfinanzierungsvertrag stehen seit Januar 2008 aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dem Hauptstadtkulturfonds jährlich bis zu 9, 866 Mio. Einzelprojektförderung berlin 2019 conference. € zur Verfügung. Die Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds wird bei der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung geführt und vom Land finanziert. Im Jahr 2015 kommen die Förderungen unter anderem dem Internationalen Literaturfestival, dem Poesiefestival, dem Musikfestival "young euro classic" sowie dem Jüdischen Filmfestival Berlin & Potsdam zugute. Online-Bewerbung Der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können aufgerufen werden unter:.
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa weist darauf hin, dass sich privatrechtlich organisierte Theater und Produktionsorte, Gruppen sowie Einzelkünstler*innen des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste bis zum 30. Juni 2019 (Ausschlussfrist) um Einzelprojekt-, Einstiegs- und einjährige Förderung für Produktionsorte für das Jahr 2020 bewerben können. Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden. Einzelprojektförderung aus dem Hauptstadtkulturfonds. Voraussetzung ist, dass der/die Antragssteller*in seinen/ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin hat. Der/die Antragsteller*in muss mindestens eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt haben, die beim Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist. Berufseinsteiger*innen, die noch keine Projektförderung von der Kulturverwaltung des Berliner Senats bekommen haben und noch keine Produktionen in Berlin gezeigt haben, die beim Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist, können eine Einstiegsförderung beantragen.
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