§ 13 StGB (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht. (2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden. Schlagworte Unmittelbares Ansetzen Unterlassungsdelikt Versuch Problem – Unmittelbares Ansetzen bei § 13 StGB Wann unmittelbares Ansetzen bei § 13 StGB gegeben ist, ist umstritten. Beispiel: Ein Garant steht an der Elbe und sieht, wie jemand, der nicht oder nicht gut schwimmen kann, sich im Wasser befindet und auf die Fahrrinne zutreibt. Dort gibt es eine starke Strömung, wo der Betroffene spätestens heruntergezogen und versterben wird. Das erkennt der am Ufer Stehende auch, handelt jedoch nicht. Die sich im Wasser befindliche Person kann glücklicherweise dennoch gerettet werden. Hier stellt sich die Frage nach einer Bestrafung wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen.
Startseite Lernen Definitionen Definitionen Strafrecht Unmittelbares Ansetzen Unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt gehts los" überschritten hat und, aus der Sicht eines objektiven Dritten, ex ante keine weiteren entscheidenen Schritte zur Tatbegehung erforderlich sind. Quelle: Roxin, StrafR AT II, München 2003, § 29 II Rn. 97. Kostenfreie Inhalte. Nachhaltig betreut. Dank starker Partner, die Euch unterstützen. Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären! Auf anmelden Login mit Deinem Benutzernamen Benutzername * Passwort * Registrieren Neues Passwort anfordern Registrieren Passwort vergessen
§ 16 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 224 StGB; § 250 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 136 StPO; § 206a StPO; § 29 BtMG BGH 1 StR 28/18, Beschluss vom 29. 05. 2018 (LG Stuttgart) Versuch ( unmittelbares Ansetzen zum Totschlag, einzelfallgerechte Anwendung). § 22 StGB; § 212 StGB BGH 5 StR 108/18, Beschluss vom 08. 2018 (LG Berlin) Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl ( unmittelbares Ansetzen durch Klingeln an der Wohnungstür des potenziellen Opfers; wesentliche Zwischenakte); Verabredung zum Verbrechen; Verhinderung eines Schöffen wegen Erholungsurlaub (Unzumutbarkeit der Dienstleistung; berufliche Gründe; Prüfungsumfang; Willkür). § 336 StPO; § 54 GVG; § 22 StGB; § 30 Abs. 2 StGB; § 244a StGB BGH 4 StR 204/17, Beschluss vom 14. 09. 2017 (LG Konstanz) Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug. § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB BGH 4 StR 204/17, Beschluss vom 14. 2017 (LG Konstanz) Betrug (Konkurrenzverhältnis zum vorherigen Diebstahl beim Verkauf gestohlener Gegenstände: Tatmehrheit).
FAQ Wann beginnt ein Versuch? Was ist vor dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat zu prüfen? Nach welcher Formel beschreibt die sogenannte Feuerprobentheorie die Grenze, ab der das unmittelbare Ansetzen beginnt? Verwandte Themen Vorbereitung | Tatentschluss Links → BGH NStZ 2001, 475: Unmittelbares Ansetzen ( Stromfalle) → Stefan Spielmann: Der bedingte Tatentschluss und die Vorbereitungshandlung (2005) | → Karl-Heinz Vehling: Die Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch (1992) | · · · Strafrecht Definitionen > Versuch > Unmittelbares Ansetzen | Vorbereitung | Tatentschluss | Rücktritt vom Versuch | Vollendung | Beendigung | © Jan Knupper | Impressum
Im o. g. Zug-Beispiel wäre dies in dem Moment der Fall, in dem der erste Zug die Weiche 1 passiert. Hierfür spricht, dass der Versuch beginnt, wenn sich das tatbestandsmäßige Verhalten unmittelbar anschließt. Das tatbestandsmäßige Verhalten besteht hier im Unterlassen und wenn der Täter die erste Rettungsmöglichkeit nicht nutzt, unterlässt er schon. Kritik: Der Versuchsbeginn wird zu weit vorverlagert: Ist erst die erste Rettungsmöglichkeit verstrichen, erscheint das Tatobjekt regelmäßig noch nicht unmittelbar gefährdet. Außerdem gelangt man so zu einer strengeren Haftung gegenüber den im Unwertgehalt parallel liegenden Begehungsdelikten, bei denen das Tatobjekt bei Versuchsbeginn regelmäßig bereits unmittelbar gefährdet erscheint ( Roxin Strafrecht AT II, 2003, § 29 Rn. 281 ff. ). Ansicht 2 (M. ): Man könnte dagegen die Meinung vertreten, der Versuchsbeginn liege in dem Augenblick, in dem der Garant die letzte zur Erfolgsabwendung taugliche Maßnahme ungenutzt verstreichen lässt ( Welzel Das Deutsche Strafrecht, 11.
jur AbisZ | Strafrecht Definitionen Die Strafbarkeit des Versuchs beginnt nach § 22 StGB mit dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat. Das unmittelbare Ansetzen markiert die Grenze zwischen (in der Regel straflosen) Vorbereitungshandlungen und dem Versuch. Das unmittelbare Ansetzen ist nach dem Tatentschluss zu prüfen. Für die Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuchsbeginn gibt es verschiedene Ansätze: Feuerprobentheorie: Der Täter überschreitet subjektiv die Schwelle zum Jetzt geht's los!. Sphärentheorie: Der Täter tritt in die Schutzsphäre des Opfers ein, sodass zwischen der Tathandlung und dem Eintritt des Erfolgs ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang besteht. Gefährdungstheorie: Der Versuch beginnt bei Handlungen, die plangemäß bei ungestörtem Fortgang unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden. Zwischenaktstheorie: Zwischen der Versuchshandlung und der Tatbestandsverwirklichung liegen keine wesentlichen Zwischenschritte. Die Theorien kommen bei der Einzelfallanwendung meist zu identischen Ergebnissen.