weiterreichenden Angeboten nach einer Therapie zur Stabilisierung erarbeiteter Perspektiven (Ambulante Nachsorge, Nachsorge in der besonderen Wohnform, Betreutes Wohnen). der Begleitung in Krisensituationen Ziele der Beratung: Die Ziele der Beratung richten sich immer nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der ratsuchenden Menschen. Wir unterstützen diesen Prozess und legen Wert auf die freie Entscheidung des Einzelnen für seinen bzw. ihren individuellen Weg. Kinder- und Jugendförderung: Landkreis Limburg-Weilburg. Aufnahmeverfahren: Rufen Sie uns an, damit wir einen Termin vereinbaren können und ausreichend Zeit für Ihre Belange haben. Wer trägt die Kosten? Die Beratung ist für alle Ratsuchenden kostenfrei. Eine Ausnahme bildet der kostenpflichtige Vorbereitungskurs zur MPU. Hier finden Sie unseren Flyer zu den Jugend- und Drogenberatungsstellen Jugend- und Drogenberatung Limburg Judith Hautzel Leiterin der Einrichtung Öffnungszeiten Mo, Do: 09:00-12:30 Uhr u. 13:30-18:00 Uhr Di: 13:30-18:00 Uhr Mi: 13:30-19. 00 Uhr Fr: 10:00-12:30 Uhr Jugend- und Drogenberatung Weilburg Armin Deußer Leiter der Einrichtung Öffnungszeiten Mo: 10:00-18:00 Uhr Di: geschlossen Mi, Do: 13:00-18:00 Uhr Fr: 10:00-13:00 Uhr
Der Fachbereich Kinder- und Jugendförderung übernimmt vielfältige Aufgaben, über die wir Sie nachfolgend informieren möchten. Standort: Neubau Kreishaus Limburg Zimmer: 384 Schiede 43 65549 Limburg Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8. 30 bis 12. 00 Uhr Donnerstag: 14. 00 bis 17. 30 Uhr Bitte Termine vorher telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/ dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren. Im Kreis Limburg-Weilburg gibt es an 16 Schulstandorten Schulsozialarbeit. IB Standort | Kinder- und Jugendhilfe Limburg-Weilburg / Oberselters. Ziel des Landkreises ist es, diese Angebot in der Fläche auszuweiten. Der Landkreis Limburg-Weilburg bietet in insgesamt 118 Kindertageseinrichtungen und Krippen unterschiedlicher Trägerschaft Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Alter von 8 Wochen bis zum Schuleintritt an. 11 Familienzentren ermöglichen darunter vielfältige Aufgaben im Bereich der Familienarbeit. Die Gestaltung einer hochwertigen Bildung, Erziehung und Betreuung unserer Kinder liegt uns besonders am Herzen. Aus diesem Grund setzt sich die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege ganz besonders für eine Qualifizierung der Arbeit in den Institutionen ein.
Für die dem Landkreis zugewiesenen Flüchtlinge ist das Sozialamt des Landkreises Limburg-Weilburg – Fachdienst Migration – zuständig. Umfangreiche Informationen sowie eine praktische Orientierungshilfe zu den Verfahrensabläufen für die Aufnahme und Registrierung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine hat der Landkreis auf seiner Webseite zur Verfügung gestellt. Hier sind alle Informationen rund um Unterbringung, Sozialleistungen, medizinische Versorgung, Registrierung und Aufenthaltsstatus sowie weitere Hilfestellungen gesammelt. Derzeit wird Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten gesucht. Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellen möchten, werden gebeten sich an folgende E-Mail-Adresse zu wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Bitte teilen Sie dabei Ihre Kontaktdaten und Informationen über den angebotenen Wohnraum mit (Ort, Größe, ggf. Amt für Jugend, Schule und Familie: Landkreis Limburg-Weilburg. Anzahl der aufzunehmenden Personen, etc. ).
Als erste Anlaufstelle bei der Stadt Weilburg kann das Integrationsbüro und die Mitarbeiterin Frau Ahlem Ennisch, als Sachbearbeiterin für Integrationsaufgaben, behilflich sein. Das Integrationsbüro koordiniert zentral die Integrationsarbeit in der Stadt Weilburg. Alle Weilburger EInwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund erhalten Informationen, Beratung und Unterstützung zu den themen: allgemeine und rechtliche Fragen der Integration Vermittlung von Sprachkursen und Integration in das gesellschaftliche Leben Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularenund Anträgen Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Gemeinden, Kirchen und Verbänden Zielgerichtete Einzelfallhilfe Kontakt: Frau Ahlem Ennisch Telefon: 06471 - 314-96 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Sondersprechstunde für Menschen aus der Ukraine: Jeden Montag und Mittwoch von 9. 00 - 11. 00 Uhr. Eine Dolmetscherin ist vor Ort. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Helfernetzwerk - Ehrenamtliche Hilfe für Jedermann Damit Integration in unserer Stadt Weilburg vor Ort gelingt, braucht es viele Menschen, die unterschiedliche Qualitäten und Erfahrungen respektvoll und einfühlsam einbringen.
Daran ist geknüpft: Vorlage einer ärztlichen Bescheinung und eines polizeilichen Führungszeugnisses als grundlegende Bedingung. Fachliche und persönliche Eignung / Vertiefte Kenntnisse, die in einer Grundqualifikation (wird vom Jugendhilfeträger unentgeltlich angeboten) erworben werden können. Ferner sind vertiefende Fortbildungen (20 Stunden pro Jahr) nachzuweisen. Hier erfolgen Angebote über die Servicestellen und über den Jugendhilfeträger. Kindgerechte Räume müssen nachweisbar vorhanden sein. Häusliche Überprüfungen werden vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt. Verpflichtung zur Zusammenarbeit Weitere Informationen finden Sie im im Bürgerportal. Der Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes befasst sich hauptsächlich mit Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen. Durch gezielte Angebote und Maßnahmen sollen Kinder, Jugendliche und Eltern in die Lage versetzt werden, mit Gefährdungen wie z. B. Sucht, Gewalt und Medien so umzugehen, dass sie die positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht beeinträchtigen.
"Alleine Leben" lernen Die Wohngruppe Niederzeuzheim ist eingebettet in die Gesamtstruktur der IB-Dienstleistungen im Landkreis Limburg-Weilburg und steht in enger Kooperation mit den Wohngruppen in Elz und Hadamar. Die Verselbständigungsgruppe bietet weiterführende erzieherische Hilfen außerhalb des vollstationären Angebots an. Vor Ort kann die Verselbständigung eines jungen Menschen in einem anderen Setting fortgeführt werden. Die Immobilie bietet insgesamt 5 jungen Menschen Platz. Sie verfügt über 5 Einzelzimmer, 2 Badezimmer sowie Gemeinschaftsräume. Im Oktober 2017 wurde sie erstmals belegt. Im Anschluss an die Verselbständigungsgruppe bietet das Mitarbeiterteam auch die Nachbetreuung der jungen Erwachsenen in ihren eigenen Wohnungen im Rahmen von Fachleistungsstunden an. Aufgenommen werden männliche und weibliche junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr. Die Betreuung erfolgt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sie kann gem. §41 SGB VIII, bei bestehendem Bedarf und Vereinbarung zwischen den Beteiligten im Hilfeplan, über das 18.