Wer braucht sie? Für einige Berufe ist die Betriebshaftpflichtversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung. Liste der Pflichtberufe für Betriebshaftpflichtversicherung: Bewachungsgewerbe, bspw. Türsteher, Sicherheitsdienst, Security Betreiber von Schießstätten und Sportschützenvereinen Betreiber von Flugplätzen mit Bodenabfertigungsdiensten Betriebe aus der Entsorgung, z. B. bei der Lagerung von Abfällen Jäger Prüfingenieure, z. im Bereich Baustatik Schausteller Die Betriebshaftpflichtversicherung ist außerdem für folgende Branchen und Tätigkeiten empfehlenswert: Baugewerbe Einzelhandel Friseure Gastronomie Gast- und Hotelgewerbe Gebäudereinigung Handwerk Kosmetikstudios Küchenmontage, Möbelaufbau Land- und Forstwirtschaft Für das Baugewerbe ist die Betriebshaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Haftpflichtversicherung für Selbständige / Betriebshaftpflicht. Auftraggeber verlangen im Vorfeld aber oft einen Nachweis über den Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus gibt es viele weitere Berufe, für die eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll sein kann.
Der wurde von einer Baufirma zur Zahlung diverser Rechnungen aufgefordert, obwohl die Mängel noch nicht komplett beseitigt waren. Dazu schickt die Firma einen Mahnbescheid. Der Anwalt versäumt innerhalb der gesetzlichen Frist gegen den Bescheid Einspruch zu erheben. Somit muss sein Mandant die Rechnung begleichen, obwohl noch Baumängel vorhanden sind. Daraus entsteht dem Bauherren ein wirtschaftlicher Nachteil. Dieser Schaden wird durch die (Vermögensschadenversicherung) des Anwaltes gedeckt. Das geschieht, obwohl auch dieser Schadensfall auf einem Fehler des Anwaltes beruht. Betriebshaftpflicht für selbststaendige . Darin besteht der große Unterschied zwischen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung.
Manche Gesellschaften schließen das Abhandenkommen von Schlüsseln ein, welche Ihre Kunden Ihnen überlassen haben. Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige. Sinnvoll kann auch die Zusatzklausel "Schäden an geliehenen Maschinen sein", welche oftmals jedoch in der Versicherungssumme beschränkt ist. Die nachfolgenden Klauseln sind bei einigen Versicherern bereits im Vertrag enthalten, oder lassen sich als sinnvolle Zusatzabsicherung einschließen: Mitversicherung von Tätigkeitsschäden Einer der wichtigsten Klauseln für Handwerksbetriebe ist die Mitversicherung von Schäden, die in direktem Zusammenhang mit der auszuführenden Tätigkeit stehen. Absicherung von Folgeschäden Folgeschäden sind Ereignisse, welche aus einem vorangegangenen Schaden resultieren, beispielsweise eine Rentenzahlung nach einem Unfall Absicherung im Ausland Nicht jede Gesellschaft bietet weltweiten Schutz. Je nach Gewerbe und Tätigkeitsbereich kann eine Erweiterung durchaus von Nutzen sein Allmählichkeitsschäden Schäden, welche durch die allmähliche Einwirkung von Gasen, Feuchtigkeit oder Dämpfen eine Person oder Sache schädigen Internetrisiken Stellen Sie Ihren Kunden elektronische Daten zur Verfügung, welche mit einem Virus behaftet sind oder versenden Sie versehentlich Trojaner über die E-Mail, sind Sie in der Schadensersatzpflicht Besondere Bedingungen gelten für Selbstständige in der IT-Branche Erweiterung von Umweltschäden Viele Versicherer decken Umweltschäden nur begrenzt ab.
Es geht dabei um ausführende Unternehmen, wie z. B. Handwerker. In der Betriebshaftpflichtversicherung sind grade in dieser Berufsgruppe die sogenannten Erfüllungsschäden nicht versicherbar. Folgendes Beispiel soll das Ganze ein wenig verdeutlichen: Die Fensterbaufirma xy ist damit beauftragt in einem Einfamilienhaus die Fenster zu erneuern. Beim Einbau der Verglasung geht etwas daneben. Die Scheibe kippt aus der Fassung und zerspringt auf dem Boden in viele Einzelteile. Dabei wird eine an der Wand stehende Vase demoliert. Außerdem trifft den Bauherren ein Glassplitter am Bein. Diese Wunde muss genäht werden. Die Betriebshaftpflicht des Handwerkers kommt für die zerbrochene Vase (Sachschaden) und für die Schnittwunde (Personenschaden) auf. Die Scheibe selbst wird von der Betriebshaftpflicht nicht gezahlt. Die ist während des Einbaues kaputt gegangen. Da es sich hier um einen Erfüllungsschaden handelt, wird dafür nicht geleistet. Auch im Bereich der Berufshaftpflicht kann schnell mal etwas daneben gehen:Anwalt XY vertritt einen Mandanten.