Die Heizkostenpauschale beträgt je Quadratmeter Nutzfläche bei Beheizung durch - Öl 1, 39 Euro, - Gas 1, 24 Euro und - Fernwärme 1, 65 Euro monatlich und erhöht sich ggf. bei Warmwasserbereitung über die zentrale Heizungsanlage jeweils um 0, 13 € je Quadratmeter Nutzfläche. § 7 Vollstreckung Die zwangsweise Durchsetzung der Bestimmungen dieser Satzung sowie der Benutzungsordnung richtet sich nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2003 in der jeweils gültigen Fassung. § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum Ersten des Monats nach der Bekanntmachung in Kraft. Fundstelle/veröffentlicht Kreisblatt Lippe vom 10. 03. 2011, S. 108 - 110 Änderungsverlauf Die Satzung beinhaltet folgende Änderungen: 1. Änderungssatzung vom 29. 2012, Kreisblatt Lippe Nr. 24 vom 10. Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) / AWO Fachdienste für Migration und Integration. 04. 2012, S. 181-182, Inkrafttreten am 11. 2012 2. Änderungssatzung vom 28. 06. 41 vom 10. 07. 463, Inkrafttreten am 11. 2012 3. Änderungssatzung, Kreisblatt Lippe vom 30.
Kommunal geförderte Flüchtlings- und Integrationsberatung Flüchtlings- und Integrationsberatung Bad Salzuflen Die "Flüchtlings- und Integrationsberatung Bad Salzuflen"/AWO OWL e. V. besteht durch Auftrag und Förderung der Stadt Bad Salzuflen seit 2015. Es handelt sich um eine unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund und Wohnsitz in Bad Salzuflen in der Regel nach Abschluss ihres Asylverfahrens und Übergang in die Berechtigung zum Bezug von SGB-Leistungen. Es wird nach dem Grundsatz 'Hilfe zur Selbsthilfe' Unterstützung bei vielfältigen Anliegen wie z. B. Umgang mit Behörden (u. Kommunal geförderte Flüchtlings- und Integrationsberatung / AWO Fachdienste für Migration und Integration. a. Jobcenter, Ausländeramt), Problemen mit Vertragspartner*innen (u. Mobilfunkgesellschaften, Vermieter*innen), Klärungsbedarf der Klient*innen mit Schulen, Kitas und Sprachkursanbietern sowie bei Bedarf psychosoziale Lösungsorientierte Beratung angeboten. Es besteht im Rahmen der Beratung die Möglichkeit zu sprachlicher Vermittlung auf kurdisch sowie ggf. auch arabisch, persisch (dari und farsi), albanisch, bulgarisch, russisch und lettisch.
keiner Branche zugeordnet Bad Salzuflen Schülerstraße 22 -24, 32108 Bad Salzuflen
KG Bauunternehmen · 100 Meter · Das Unternehmen bietet Fertiggaragen nach Maß und Sonderanfe... Details anzeigen Schloßstraße 4, 32108 Bad Salzuflen Details anzeigen Musikschule Bad Salzuflen Bildung · 200 Meter · Auf den Internet-Seiten stellt sich die Musikschule vor und... Details anzeigen Schloßstraße 2, 32108 Bad Salzuflen 05222 952940 05222 952940 Details anzeigen Digitales Branchenbuch Kostenloser Eintrag für Unternehmen. Firma eintragen Mögliche andere Schreibweisen Schülerstraße Schülerstr. Schülerstraße bad salzuflen english. Schüler Str. Schüler Straße Schüler-Str. Schüler-Straße Straßen in der Umgebung Straßen in der Umgebung In der Nachbarschaft von Schülerstraße im Stadtteil Schötmar in 32108 Bad Salzuflen befinden sich Straßen wie Am Kirchplatz, Marktplatz, Begastraße und Steinstraße.
§ 4 Gebührenpflicht Die Stadt Bad Salzuflen erhebt für die Nutzung der stadteigenen bzw. angemieteten Obdachlosenunterkünfte Benutzungsgebühren zur Deckung der ihr entstehenden Kosten. Die Gebühr ist für die Dauer der Unterbringung zu entrichten. Gebührenpflichtig sind die eingewiesenen Benutzer. Die Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Tage, ab dem der Gebührenpflichtige die Obdachlosenunterkunft benutzt oder durch Einweisungsverfügung der Stadt nutzen kann. Die Benutzungsgebühr ist monatlich im Voraus und zwar spätestens am dritten Werktag nach der Aufnahme in die Unterkunft, im Übrigen bis zum 3. Werktag eines jeden Monats an die Stadtkasse zu entrichten. Schülerstraße Bad Salzuflen - PLZ, Stadtplan & Geschäfte - WoGibtEs.Info. Wird die Wohneinheit nicht für einen vollen Monat in Anspruch genommen, so werden die Gebühren nach Tagen berechnet. Jeder gebührenpflichtige Tag wird mit 1/30 der Monatsgebühr berechnet. Ein- und Auszugstag werden jeder für sich berechnet. Bei der Verlegung von einer Obdachlosenunterkunft in eine andere zählt der Tag der Verlegung nur bei der Gebührenberechnung für die neue Obdachlosenunterkunft.
Ortsrecht Das Bad Salzufler Ortsrecht ist eine Sammlung der speziell für Bad Salzuflen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Dies können Satzungen, Verordnungen und Richtlinien sein. Die Veröffentlichung an dieser Stelle hat lediglich informellen Charakter, rechtsverbindlich ist die jeweils öffentlich bekanntgemachte Fassung. Abschnitt Satzung vom 16. 12. 2010 § 1 Rechtsform und Zweckbestimmung § 2 Aufsicht und Ordnung § 3 Einweisung § 4 Gebührenpflicht § 5 Gebührenberechnung § 6 Gebührenhöhe § 7 Vollstreckung § 8 Inkrafttreten Fundstelle/veröffentlicht Änderungsverlauf Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. Schülerstraße bad salzuflen city. 666 / SGV NW 2023) und der §§ 1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712/ SGV NRW 610) in den jeweils gültigen Fassungen hat der Rat der Stadt Bad Salzuflen in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 folgende Satzung beschlossen: § 1 Rechtsform und Zweckbestimmung Zur vorläufigen Unterbringung obdachloser Personen unterhält die Stadt Bad Salzuflen folgende Obdachlosenunterkünfte als nicht rechtsfähige öffentliche Einrichtungen: Hollenstein 5 Lockhauser Str.