Fax sowie E-Mail-Adresse. Die Anschrift der Lohnabrechnungsstelle erfassen Sie nur, wenn diese nicht am Betriebssitz ist. Zudem erfassen Sie Ihre Bankverbindung (BIC, IBAN sowie Ihr Kreditinstitut). Die Angaben entnehmen Sie bitte Ihren Bankunterlagen oder ggf. können Sie diese Angaben auf der Rückseite Ihrer Bankkarte finden. Schritt 5 Ab den "Angaben zum KUG" (Kurzform für Kurzarbeitergeld) werden Sie aufgefordert, zutreffende Angaben bitte anzukreuzen Wenn es sich um eine Korrektur des Leistungsantrages handelt, setzen Sie ein Kreuz in das Kästchen. Korrekturantrag beim Kurzarbeitergeld - Praxishinweise – grosshandel-bw. Bei einem monatlichen Leistungsantrag lassen Sie das Kästchen frei. Es erfolgt eine Abfrage, ob sich die Beantragung für die Auszahlung des KUG für die aufgeführten Arbeitnehmer/-innen gemäß der beizufügenden Abrechnungsliste auf Ihr Unternehmen / auf Ihren Betrieb bezieht oder die Betriebsabteilung. Zutreffendes bitte ankreuzen. Im Fall der Betriebsabteilung müssen Sie diese angeben. Siehe Danach geben Sie die Anzahl der Kurzarbeiter sowohl für die männlichen als auch für die weiblichen Arbeitnehmer an.
Gratis-Download Aktuell bestimmt die Coronakrise die wirtschaftliche Lage in Deutschland, Europa und der Welt maßgeblich. Sie stellt Wirtschaft und Gesellschaft vor… Jetzt downloaden Erstellt: 08. 06. 2020 In manchen Zeiten ist es aus wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen erforderlich, Kurzarbeit zu beantragen. Damit können Sie als Unternehmer Ihre Mitarbeiter vor Entlassungen schützen und bewahren sich selbst vor zu großen Ausfällen. Mit dem Kurzarbeitergeld erhalten die Mitarbeiter genug, um davon leben zu können. Allerdings müssen Sie das Kurzarbeitergeld (Kug)-Formular noch richtig für die Bundesagentur für Arbeit ausfüllen. Sonst klappt es mit der Unterstützung nicht. Anzeige über Arbeitsausfall und Antrag auf Kurzarbeitergeld. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie das Formular richtig ausfüllen. Die Notwendigkeit von Kurzarbeit in Unternehmen Es gibt verschiedene Gründe für die Notwendigkeit von Kurzarbeit in einem Unternehmen. Vielleicht fehlen im Betrieb Rohstoffe zur weiteren Arbeit, die nicht lieferbar sind. Oder aufgrund von Naturkatastrophen oder wegen dem Wetter ist eine Arbeit aktuell nicht möglich.
Bei Punkt 3 kreuzen Sie das erste Kästchen an, wenn die in Spalte 10 der beigefügten Abrechnungsliste eingetragenen Beträge tatsächlich und ordnungsgemäß an die empfangsberechtigten Arbeitnehmer/-innen ausbezahlt wurden. Haben Sie die Auszahlung noch nicht geleistet, kreuzen Sie dieses Kästchen an. Mit dieser Angabe verpflichten Sie sich, die Auszahlung umgehend nachzuholen und die Sammelquittung als Bestätigung der Auszahlung nachzureichen. In Punkt 4 erfolgt eine Abfrage, ob in der beigefügten Abrechnungsliste / den beigefügten Abrechnungslisten Arbeitnehmer/-innen aufgeführt sind, die nach Ihrer Kenntnis Altersrente beantragt haben, denen diese Leistung noch nicht zuerkannt wurde (siehe auch Hinweise zum Antragverfahren Seite 8 – 8. 3. Altersrente). Diese Frage müssen Sie mit ja oder nein beantworten. Falls ja, müssen Sie eine besondere Liste mit den erforderlichen Angaben als Anlage beifügen. In Punkt 5 erfolgt eine Abfrage, ob in der beigefügten Abrechnungsliste / den beigefügten Abrechnungslisten Arbeitnehmer/-innen aufgeführt sind, deren Arbeitsverhältnis gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst ist (siehe Merkblatt über KUG und Hinweise zum Antragverfahren Seite 8 – 8.
Maßgebend für die Abgrenzung ist jedoch, ob die Arbeitsunfähigkeit während des Anspruchszeitraums auf Kurzarbeitergeld eingetreten ist. Denn der Anspruchszeitraum beginnt immer mit dem 1. des Monats, in welchem Kurzarbeitergeld bezogen wird. In unserem Beispiel ist dies der 01. 2020. Wann für den einzelnen Arbeitnehmer eventuell tatsächlich KUG eintritt, ist nicht relevant. Somit kann nur eine Erstattung durch uns infrage kommen, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit begonnen hat. Ansonsten müssen wir den Erstattungsantrag ablehnen. In unserem Beispiel gilt: Wenn im Unternehmen ab 01. Kurzarbeit maßgeblich ist, gilt dies für alle Arbeitnehmer des Betriebes. Wird ein Arbeitnehmer nach dem 01. arbeitsunfähig, ist KUG während des Entgeltfortzahlungszeitraumes durch die Agentur für Arbeit zu zahlen. Wichtig zu wissen: Hat ein Arbeitnehmer vor Beginn der Kurzarbeit einen Arbeitsunfall erlitten und es ist Verletztengeld zu zahlen, gelten dieselben Regeln wie beim KUG-Krankengeld.