Folgender Sachverhalt: Der B-Plan schreibt vor: max 2 Vollgeschoss, Satteldach (SD) mit min 35 Neigung und die Firstrichtung. Geplant wurde: zwei Vollgeschoss (Massisbau - Kubusform) umlaufend abgesetztes Staffelgeschoss auf dem Das Staffelgeschoss ist kein Vollgeschoss! hat ca 60% der Grundflche des darunterliegenden Geschosses und auf die Flchen unterhalb der geneigten Dachflchen entsprechen den Vorgaben zur Vermeidung einer Vollgeschossigkeit. Ebenso wurde die Firstrichtung und die Dachneigung eingehalten. Staffelgeschosse mit normgerechter Stufenentwässerung. Das Stadtplanungsamt weigert sich der Genehmigung zuzustimmen. Begrndung: Es handelt sich um ein Flachdach mit Aufbau! Wie seht ihr dies? Gibt es Urteile? Ist ein Satteldach nur ein Satteldach, wenn die Giebelwand durchgeht, d. h. bis zum Boden?
Wenn es die Statik eines Gebäudes erlaubt, kann ein Staffelgeschoss mit entsprechendem Grundriss auch nachträglich auf ein Gebäude aufgesetzt werden. Meist muss dann das ursprünglich geneigte Dach einem Flachdach weichen, damit das Geschoss ausreichend Platz hat. Wer ein Staffelgeschoss errichten möchte (eventuell auch erst nachträglich), der sollte unbedingt einen Statiker und einen Architekten hinzuziehen. Sie kennen sich mit den Vorgaben der Landesbauordnungen aus und wissen, welche baulichen Möglichkeiten es gibt und was nicht genehmigungsfähig ist. Vollgeschosse und Terrassen bei GFZ - Frag den Architekt. Staffelgeschoss im Einfamilienhaus Falls der Bau eines Einfamilienhauses geplant ist, sollte man überlegen, ob man nicht gleich ein zurückgesetztes Geschoss mit einplant. Auf diese Weise kann man später, wenn die Kinder erwachsen sind und die Wohnfläche im Erdgeschoss zu groß geworden ist, in das Staffelgeschoss ziehen und den Kindern das untere Vollgeschoss überlassen bzw. dieses vermieten. Inzwischen gibt es sogar schon Fertighäuser, die mit einem Staffelgeschoss ausgestattet sind.
Vielen Dank zunächst! Zuletzt aktualisiert 18. 05. 2022 Im Forum Dach gibt es 708 Themen mit insgesamt 6041 Beiträgen
Wird ein zurückgestaffeltes Obergeschoss als Nicht-Vollgeschoss eingestuft, lassen sich damit Vorschriften zur ausschließlichen Eingeschossigkeit austricksen und Sie können sich doch noch den Traum vom Wohnen auf zwei Ebenen realisieren. In dem Fall darf die nutzbare Grundfläche der obersten Etage zwei Dritteln der Haus-Grundfläche nicht überschreiten und sie wird nicht als Vollgeschoss eingestuft und das Haus entspricht damit dennoch dem Bebauungsplan. Auch wenn die Vorschriften sich unterschiedlich interpretieren lassen und die Behörden scheinbar willkürlich entscheiden – sie tun es natürlich nicht und lassen auch mit sich reden. Entspricht ein Staffelgeschoss mit Satteldach einem B-Plan mit SD Kennzeichnung?. Etwas Verhandlungsgeschick ist da immer gut. Manche Länder oder Kommunen sprechen in der Bauordnung allerdings nicht mehr von zulässigen Geschosszahlen, sondern von zulässigen Gebäudehöhen.
#1 Hallo zusammen, ich bin neu in diesem Forum und vielleicht könnt ihr mir eine Frage beantworten. Ich bin im Begriff ein Grundstück zu kaufen und unser Traumhaus besteht aus zwei Vollgeschossen und einem kleinen Staffelgeschoss. Beim Bebauungsplan wird leider nicht auf die Möglichkeit zur Errichtung eines Gebäudes mit einem Nicht-Vollgeschoss eingegangen. Im konkreten Fall stellt sich daher bei mir die Frage, welche Gebäudehöhen für die Erstellung eines Flachdachgebäudes mit aufgesetztem Staffelgeschoss zu Grunde gelegt werden. Im Bebauungsplan wird mit der Definition der Traufhöhe von 6, 5 m und der Firsthöhe mit 10, 5 m leider nur gezielt auf geneigte Dächer eingegangen. Da es bei einem Flachdachgebäude im eigentlichen Sinne keine Traufhöhe gibt, wäre meine Frage, ob bei einem Gebäude mit Flachdach und Staffelgeschoss nur die Firsthöhe und damit die Gebäudehöhe relevant ist und die Angabe der Traufhöhe unberücksichtigt bleibt? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe. 4, 1 MB Aufrufe: 758 983, 9 KB Aufrufe: 756 1, 6 MB Aufrufe: 615 #2 Zu solchen Spezialfragen kann man eigentlich fast nur nach @Escroda rufen 11ant #3 An die Stelle der Traufhöhe tritt beim Flachdach üblicherweise die "Wandhöhe" - m. E. Staffelgeschoss mit flachdach. hier je nach Rücksprung des Staffelgeschosses diejenige der Vollgeschosse inklusive Attika.