Auch interessant: Können Eigentümer der Hausverwaltung eigentlich kündigen? Welche Versicherung greift, wer kommt für die Kosten auf? "Jede Wohnungseigentümergemeinschaft muss eine Versicherung des Gebäudes gegen Feuer abschließen", erklärt Nack. In der Regel wählt die WEG eine Wohngebäudeversicherung, die auch Schäden durch Sturm und Hagel sowie Leitungswasserschäden abdeckt. "Die Wohngebäudeversicherung deckt allerdings ohne eine Erweiterung durch Starkregen und Überschwemmungen entstandene Schäden nicht ab. " Hierfür sollten Eigentümer eine Elementarschadenversicherung abschließen. "Wohnen im Eigentum rät Wohnungseigentümern, zunächst einen genauen Blick in die Versicherungsunterlagen der WEG zu werfen", sagt Nack. "Jeder Eigentümer hat das Recht, bei der Verwaltung Einblick in die Unterlagen zu nehmen. " Außerdem verpflichtend ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Schäden durch Vermietung als Flüchtlingsunterkunft, AG Simmern, Az. 32 H 9/20. Sie sichert Sach- und Personenschäden ab, die Dritten entstehen und die vom Gebäude oder Grundstück, also vom Gemeinschaftseigentum, ausgehen.
Bei Schäden durch Hochwasser sollte man umgehend seinen Versicherer informieren.
Wichtig: Versicherte müssen zugleich die Schäden so gering wie möglich halten. Das heißt, es sollten durch das Abwarten auf eine Reaktion der Versicherung keine Folgeschäden entstehen, so der GDV. Daher müssen Betroffene durchaus direkt tätig werden: Etwa um zerstörte Fenster provisorisch zu schließen, damit kein Regenwasser ins Haus eindringt und Möbel ruiniert. Auch sollten herumliegende Äste, Dachziegeln und ähnliches weggeräumt werden. Man spricht hierbei von der Schadenminderungspflicht. dpa