Nur wenn der Patient selbst um eine Empfehlung bittet, etwa weil er keinen geeigneten "Leistungserbringer" kennt, ist es dem Arzt nach Ansicht des BGH erlaubt, dem Patienten einen Anbieter zu empfehlen. Frage der Patient gezielt (auch) nach einer kostengünstigen Versorgung, sei es dem Arzt nicht verwehrt, den nach nachprüfbaren und aussagekräftigen Erfahrungen preiswertesten Anbieter zu empfehlen. Dem stehe es gleich, wenn der Arzt seine Empfehlung ausspricht, nachdem der Patient die Frage, ob ihm ein geeigneter "Leistungserbringer" bekannt sei, verneint oder antwortet, die ihm bekannten "Leistungserbringer" nicht beauftragen zu wollen, und den Arzt dann um eine Empfehlung bittet. Nur so werde - so das Gericht - verhindert, dass dem Patienten aufgrund der Autorität des Arztes ein "Leistungserbringer" aufgedrängt wird. Weiter Maskenpflicht in Flugzeugen von und nach Deutschland. Zum Normzweck des § 34 Abs. 5 Berufsordnung hat sich der BGH eindeutig positioniert. Dieser besteht darin, die unbeeinflusste Wahlfreiheit des Patienten in Bezug auf Gesundheitsdienstleister zu gewährleisten.
Die Europäische Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde verzichten auf eine Empfehlung zur Maskenpflicht auf Flughäfen und im Flieger. © Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn Masken verschwinden in Deutschland allmählich aus dem Alltag. Im Flugzeug sollen sie aber vorerst weiter Pflicht sein – daran ändert auch eine gelockerte EU-Leitlinie nichts. Die zuständigen EU-Behörden haben damit begonnen, Leitlinien zum Corona-Schutz im Luftverkehr zu lockern. Unter anderem fällt ab diesem Montag (16. Mai) eine generelle Empfehlung zum verpflichtenden Tragen medizinischer Masken in Flughäfen und Flugzeugen weg, wie die Europäische Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC mitteilten. Wenn an Abflugort oder Ziel eine staatliche Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr besteht, sollte dies laut Empfehlung aber weiterhin auch an Bord der Maschinen gelten. Baby 3 Monate Schläft 8 Stunden Durch – Unsere Empfehlung für Eltern – babyschlaf.de. Maskenpflicht im Flugzeug auf allen innerdeutschen Strecken Das Bundesgesundheitsministerium erläuterte auf Anfrage, dass über die Maskenpflicht im Flugzeug die nationalen Behörden entscheiden.
Auch im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht, die jeweils die Länder anordnen. Der Spielraum fehlt Generell entfällt mit der gelockerten EU-Empfehlung längst nicht auf allen Flügen die Maskenpflicht. Europas größter Billigflieger Ryanair veröffentlichte eine Liste von 15 EU-Staaten, in denen über nationale Gesetze das Tragen von Gesichtsmasken zur Corona-Prävention weiter gilt. Neben Deutschland sind auch wichtige Tourismus-Ziele wie Spanien, Griechenland, Portugal und Italien darunter. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte sich für ein Ende der Maskenpflicht in Flugzeugen, Bahnen und Bussen ausgesprochen, das auch die Verkehrsbranche fordert. Die Bundesregierung plant aber vorerst keine Abschaffung. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, bei immer noch sehr hohen Fallzahlen «fehlt der Spielraum, auf Masken im öffentlichen Verkehr zu verzichten». Auf empfehlung von oder durch deutsch. Startseite