Der Versicherte erhielt bis Oktober 2010 Krankengeld ausgezahlt. Aufgrund einer bereits im Jahr 1998 abgeschlossenen privaten Lebensversicherung bestätigte das Versicherungsunternehmen, dass der Versicherte wegen der vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen rückwirkend ab September 2009 eine Berufsunfähigkeitsrente erhält. Der monatliche Zahlbetrag der privaten BU-Rente beträgt etwa 480, 00 Euro. Die Krankenkasse forderte, als sie Kenntnis von der Bewilligung der privaten BU-Rente erhielt, einen Betrag von über 27. 100 Euro von der bereits geleisteten Krankengeldzahlung zurück. Als Begründung für die Krankengeldrückforderung führte die Krankenkasse aus, dass die gesetzlichen Vorschriften (§ 50 Abs. Krankentagegeld und bu den. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, kurz: SGB V) eindeutig regeln, dass das Krankengeld um den Zahlbetrag einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit zu kürzen ist. Die Einwände des Versicherten, dass seine private BU-Rente nicht mit einer Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist, änderte an der Entscheidung der Krankenkasse nichts, sodass dieser Klage beim zuständigen Sozialgericht Trier einlegte.
Schwierigkeiten wird es in der Regel geben, wenn der BU-VERSICHERER dann tatsächlich den BU- LEISTUNGSFALL anerkannt UND rückwirkend eine BU-RENTE für diesen Zeitraum zahlt, in dem der Versicherte zuvor bereits Krankentagegeld vom PKV Versicherer erhalten hat. Dann ist es in der Regel so, dass der Krankentagegeld-Versicherer sein Krankentagegeld vom Versicherten zurückfordern kann. Das wird in der Regel schwierig für den Versicherten, wenn das versicherte Krankentagegeld höher ist als die versicherte BU-RENTE und bereits ausgegeben wurde. EIN BEISPIEL: Ein Versicherter hat ein Krankentagegeld in Höhe von 150 EUR pro Tag abgesichert, also ca. 4. 500 EURO pro Monat bei 30 Tagen im Monat, denn es wird pro Kalendertag gezahlt. Seine BU-Rente hat er, sehr häufig aus Gründen der Beitragshöhe der BU-Absicherung, allerdings nur mit 1. 000 oder 1. Private BU-Rente schließt Krankengeldanspruch nicht aus. 500 oder 2. 000 EUR abgesichert. Nehmen wir einmal an er hat 6 Monate lang Krankentagegeld (KT) bezogen und 2. 000 EURO BU-RENTE abgesichert. Dann muss er dieses KT zurückzahlen, weil seine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel rückwirkend ab dem Beginn seiner Erkrankung leistet.
Somit hat der klagende Versicherer einen Anspruch auf Rückzahlung. Das zuviel gezahlte Krankentagegeld wird mit den, bis zum Eintritt des Beendigungsgrundes, gezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnet.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr. Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert NEWSLETTER Der Versicherungsmagazin Newsletter informiert Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen innerhalb der Versicherungsszene Alle Recht News
Habe ich hier einen Denkfehler? Kann es Szenarien längerer Krankheit (>6Mon) ohne den Eintritt der BU überhaupt geben? Viele Grüße Sebastian