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Betreff: Fristlose Kündigung des Kindergartenplatzes meiner Tochter wegen Umzug Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, leider muss ich den Kindergartenplatz meiner Tochter ____ _______ bei Ihnen fristlos kündigen, da ich beruflich bedingt kurzfristig in eine andere Stadt umziehen muss. Meine Tochter besucht die Gruppe der Erzieherin _____ _______. Eine Kopie der neuen Meldebescheinigung füge ich diesem Schreiben bei. Ferner widerrufe ich hiermit die im Zuge des Vertrags erteilte Einzugsermächtigung. Schicken Sie mir bitte die Kündigungsbestätigung schnellstmöglich zu. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, _______ [handschriftliche Unterschrift] Foto: © Piotr Marcinski -
Letztes Update am 26. Mai 2018 um 09:29 von Silke Grasreiner. Viele Eltern sind berufstätig und geben Ihre Kinder deshalb zur Betreuung in einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte (Kita). Wann darf man den Vertrag mit der Kita vorzeitig, eventuell sogar vor Inkrafttreten kündigen? Kündigungsbedingungen beim Kita-Vertrag Grundsätzlich hängt es vom Kindergartenvertrag und von dessen Gestaltung ab, ob und wann die beiden Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten können. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB) muss eine Kündigungsklausel enthalten sein. Eine ordentliche Kündigung ist übrigens auch schon vor Antritt der tatsächlichen Betreuung möglich, etwa wenn die Eltern sich den Kita-Platz schon Monate vorher gesichert haben, sich dann aber ihre Lebensumstände ändern. Allerdings läuft die Kündigungsfrist erst ab dem vereinbarten Vertragsbeginn. Außerordentliche bzw. fristlose Kündigung von Elternseite Eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist immer dann möglich, wenn Ihnen das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann (§ 626 BGB).