B. Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinde und Regelungen die sich mit dem Grundstück beschäftigen (Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …). Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten können auch noch relevant sein. Signatur: Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB # 4 Antwort vom 18. 2018 | 14:21 Okay, alles klar. Und bei wem oder welchem Amt kann ich dies genau erfragen? Wie hoch darf eine mauer zum nachbarn sein baden württemberg. Reicht es, wenn ich bei meiner Gemeindef frage oder muss ich mehrere Stellen "befragen"? # 5 Antwort vom 18. 2018 | 14:29 Von Status: Unsterblich (23272 Beiträge, 4584x hilfreich) Könnt ihr mir ganz klar sagen, wie hoch ich Mauern darf, Nö, weil niemand die Grundstücke kennt. Deinen Nachbarn auch nicht. Meine Empfehlung: Stelle einen Antrag. Mach ein Foto von der G-Grenze. Geh mit Foto und Antrag zum zuständigen Amt (zB Bauamt der Gemeinde oder des Kreises) Das Amt schreibt dir als Bescheid zu deinem Antrag, was un deiner Gemeinde auf diesen Grundstücken gemacht werden darf als *Einfriedung*.
Diese Verpflichtung geht auf den späteren Eigentümer über. (2) Welcher Abstand oder welche Vorkehrung zum Schutz des Nachbargrundstücks erforderlich ist, entscheidet sich unter Zugrundelegung der Vorschriften von § 10 Abs. 1 nach Lage des einzelnen Falls. Grenzbebauung und Baugenehmigung für Garagen in Baden-Württemberg. " Bezüglich der einzuhaltenden Abstände bzw. vorzunehmenden Befestigungen regelt § 10 Abs. 1 NRG BW: "§ 10 Befestigung von Erhöhungen (1) Bei Erhöhungen muß die erhöhte Fläche für die Regel entweder durch Errichtung einer Mauer von genügender Stärke oder durch eine andere gleich sichere Befestigung oder eine Böschung von nicht mehr als 45 Grad Steigung (alter Teilung) befestigt werden, wenn die Kante der erhöhten Fläche nicht den Abstand von der Grenze waagrecht gemessen einhält, der dem doppelten Höhenunterschied zwischen der Grenze und der Kante der Erhöhung gleichkommt. " Dies bedeutet damit in Ihrem Fall, dass Ihr Nachbar die Aufschüttung nicht bis unmittelbar an Ihre Mauer vornehmen darf. Er muss zunächst entweder einen ausreichenden Abstand einhalten, damit Schädigungen ausgeschlossen sind bzw. hierfür ausreichende Maßnahmen treffen.
Eine Mauer trennt nicht nur zwei Grundstücke voneinander, sondern nimmt Ihrem Nachbarn auch Licht und daher sind Mindestabstände und Vorgaben an die Höhe einzuhalten, um Ihren Nachbarn mit der Grenzbebauung nicht zu stören. Daher ist über die Baugenehmigung hinaus noch das Einverständnis des Nachbarn einzuholen. Wie hoch darf eine Mauer auf meinem Grundstück sein?. Beachten Sie, dass Gebäude regelmäßig einen Mindestabstand von drei Metern haben sollten. Sie können die Grenzbebauung mit einer Mauer auch im Grundbuch eintragen lassen. So werden die Eigentümerrechte auch nach einem Verkauf gesichert und ein Nachbarschaftsstreit kann von vornherein abgewendet werden, wenn zum Beispiel der neue Nachbar mit der Mauer nicht mehr einverstanden sein sollte. Wenden Sie sich hierzu an einen Notar. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?