Namensänderung bei Wiederheirat eines Elternteils Beispiel: Jan Müller ist das Kind von Herrn und Frau Müller. Nach der Scheidung lebt das Kind bei seiner Mutter, Frau Müller. Frau Müller heiratet Herrn Schneider und heißt nun Frau Schneider. Kann das Kind, das bei ihr lebt, nun den Namen Jan Schneider erhalten? Heiratet die Mutter, bei der das Kind lebt, erneut, so kann das Kind den Namen des neuen Ehemannes bekommen, wenn auch die Mutter diesen Namen annimmt ( § 1618 BGB). Voraussetzung ist aber, dass der Vater des Kindes zustimmt. Stimmt der Vater des Kindes zu, kann das Kind statt des neuen Familiennamens auch einen Doppelnamen bekommen, also in unserem Beispiel Müller-Schmid oder Schmid-Müller Was passiert, wenn der Vater der Namensänderung nicht zustimmt? In diesem Fall kann das Familiengericht die Einwilligung des Vaters ersetzen, d. h. Die Bedeutung des Vaters im Leben des Kindes. das Familiengericht erlaubt, dass die Namensänderung auch ohne Zustimmung des Vaters erfolgen kann. Eine solche Entscheidung trifft das Gericht aber nur, wenn die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
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