Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und den Zeitpunkt, an dem meine Mitgliedschaft endet, schriftlich. Mit freundlichen Grüßen handschriftliche Unterschrift.
Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 10 months von Redaktions-Team Vereinswelt. Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3) Beiträge Reiter Unser Vereinsvorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, Sportwart, Freizeitwart. Geschäftsführender Vorstand sind der 1. und der 2. Vorsitzende und der Kassenwart, jeder vertritt allein. Kann der 2. Vorsitzende sein Amt ruhen lassen? ᐅ Ruhen der Mitgliedschaft. Geht das? Was bedeutet das? In der Satzung steht davon nichts. Bei Niederlegung des Amtes, muß das Amt neu besetzt werden. Tom Ganz so einfach ist das mit dem Amt ruhen lassen allerdings nicht. Das deutsche Vereinsrecht, geregelt in den §§21-79 BGB, sieht ein Ruhen lassen von Ämtern nicht vor. Vereinfacht gesagt: Entweder man hat ein Amt oder man hat keines. Auch die Vereinssatzungen sehen die Möglichkeit, das Amt ruhen zu lassen, in aller Regel nicht vor. Daher sollten Vorstandsmitglieder sehr vorsichtig sein, wenn sie das einmal übernommene Amt nicht ausüben wollen.
(Urlaub zählt nicht zur Begründung einer ruhenden Mitgliedschaft. ) Eine ruhende Mitgliedschaft kannst Du für mindestens einen Monat (vom Beginn bis zum Ende eines Monats) beantragen. Das Summieren einzelner Wochen aus zwei aufeinanderfolgenden oder mehreren Monaten ist nicht statthaft. Während des Ruhens der Mitgliedschaft sind die Rechte und Pflichten des Mitglieds ausgesetzt. Kündigung Deiner Mitgliedschaft Wenn Du Deine Mitgliedschhaft doch Mal im VGBS kündigen musst/möchtest, beachte bitte die faire Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Ablauf eines Quartals. Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist für Planungen und Verwaltungsroutinen bedeutsam. Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben dem Verein zugestellt werden (postalisch oder auch eingescannt per Emal). Kontoverbindung des Vereins Kontoinhaber: VGBS e. V. Verein ruhend melden-geht das? Vereinsrecht. Bankinstitut: Deutsche Kreditbank IBAN: DE31 12 0300 0010 2036 7213 BIC: BYLADEM1001 Mitgliedsbeitrag (inkl. Grundbeitrag) bei einer Sportgruppe/Sparte pro Monat (ab 1. 1.