Schritt wird die Anzahl der Stimmen durch 1, 2, 3 usw. Danach werden die Sitze im Betriebsrat auf die Listen nach der auf sie entfallenen Höchstzahlen verteilt. Liste 1 bekommt danach 5 Sitze, nämlich für die Höchstzahlen 100, 50, 33, 3, 25 und 20. Diese fünf Sitze würden ohne Betrachtung der Geschlechterquote den ersten fünf Kandidaten der Liste 1 zufallen. Das sind Frau A und die Herren B, C, D, E. In dem 2. Schritt wird nun geprüft, ob die Geschlechterquote eingehalten ist. Im Bespiel ist das nicht der Fall. Mit Frau A wäre nur ein Mitglied des Betriebsrats weiblichen Geschlechts. Listenwahl betriebsrat beispiel von. Nach der Mindestquote im Beispielsfall müssen aber mindestens zwei Frauen dem Betriebsrat angehören. Das bislang gefundene Ergebnis ist daher im Hinblick auf die Geschlechterquote zu korrigieren. An Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl benannten Person, die nicht dem Minderheitengeschlecht angehört, tritt die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht berücksichtigte Person des Geschlechts der Minderheit.
Wurde nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) gewählt, so erfolgt die Sitzverteilung in zwei Schritten. Zunächst ist das Abstimmungsergebnis für sich genommen nach dem Auszählungsverfahren nach d'Hondtsch (d'Hondtsches Höchstzahlenverfahren) auszuwerten. In einem zweiten Schritt ist das so gefundene Ergebnis gegebenenfalls im Hinblick auf die Geschlechterquote zu korrigieren. 1. Schritt Die Stimmen werden durch eins, zwei, drei usw. geteilt. Stimmzettel, Personen- und Listenwahl. Die so ermittelten Zahlen werden dann den Wahlbewerben entsprechend ihres Listenplatzes zugeordnet. Dieses Verfahren wird so lange durchgeführt bis der Betriebsrat vollständig besetzt ist. Weisen die letzten aufzunehmenden Bewerber gleich hohe Zahlen auf, so entscheidet zwischen ihnen das Los. 2. Schritt Danach ist das gefundene Ergebnis im Hinblick auf die Geschlechterquote zu korrigieren. Eine Korrektur erfolgt dann, wenn der Betriebsrat in seiner bisherigen Zusammensetzung weniger Mitglieder des Minderheitengeschlechts aufweist, als dies vorgeschrieben ist.
Zum Beispiel wenn ein Listensprung bei einem Mitglied des Minderheitengeschlechts notwendig ist. Wenn kein Mitglied des Minderheitengeschlechts auf der eigenen Liste steht, muss das nächstmögliche Ersatzmitglied des Minderheitengeschlechts nachgeladen werden. Dabei spielt die Listenzugehörigkeit keine Rolle. Im unteren Beispiel muss nun auch wieder zu erst die MInderheitenquote erfüllt werden. Dazu wird zuerst Frau Müller betrachtet. Da es kein weibliches Ersatzmitglied auf ihrer Liste gibt, muss ein Listensprung erfolgen. Die nächstmögliche Frau ist Frau Schulz von Liste 1. Sie wird nachgeladen. Da die Quote nun erfüllt ist, wird nun Herr Mayer betrachtet. Für ihn wird das nächstmögliche Ersatzmitglied nachgeladen. Unsere Erfahrung mit der Listenwahl - Betriebsratswahl - Forum für Betriebsräte. Da auch Ersatzmitglieder verhindert sein können, wird in diesem Fall Herr Becker ignoriert. Das nächste Ersatzmitglied von Liste 3 ist Frau Hoffmann. Sie wird nun für Herr Mayer nachgeladen. In diesem Beispiel treten zwei Besonderheiten auf: Es ändert sich nicht nur das Stimmverhältnis der unterschiedlichen Listen durch den Listensprung von Frau Müller.
Auch bei Listenwahlen muss zuerst die Minderheitenquote erfüllt werden, bevor im normalen Nachladeverfahren fortgefahren werden kann. Hierbei ist darauf zu achten, dass auch bei der Erfüllung der Minderheitenquote auf die Listenzugehörigkeit geachtet werden muss. Im unteren Beispiel ist die Minderheitenquote nicht erfüllt, da Frau Stein verhindert muss. Zuerst muss die Minderheitenquote erfüllt werden. Dazu wird die erste Frau aus der Liste von Frau Stein nachgeladen. Dabei handelt es sich um Frau Hoffmann. Im nächsten Schritt wird nun das normale Verfahren genutzt: Nun müssen die verhinderten Mitglieder in aufsteigender Reihenfolge durchlaufen werden. Da nur noch eine Position befüllt werden muss, wird nun Herr Schuster betrachtet und für ihn wird Herr Schneider nachgeladen. Da er das nächste Ersatzmitglied aus seiner Liste ist. Verfahren zum Nachladen beim Betriebsrat - Erklärung und Beispiele. Wenn dies erfolgt ist, ist das Nachladeverfahren komplett und die Einladungen können versendet werden. Nachladen bei Listenwahl wenn Minderheitenquote nicht erfüllt und Listensprung notwendig ist Ein besonderer Fall tritt ein, wenn zwei Sonderfälle gleichzeitig auftreten.
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Diese Quote soll sicherstellen, dass das Geschlecht, das im Betrieb in der Minderheit ist, in seiner Proportion auch bei Betriebsratssitzungen vertreten sein muss. Wenn ein Mitglied des Minderheitengeschlechts verhindert ist, muss zuerst die Minderheitenquote sichergestellt werden. Dazu werden die verhinderten Betriebsratsmitglieder in absteigender Reihenfolge durchgegangen. Es werden solange Personen des Minderheitengeschlechts nachgeladen, bis die Quote wieder erfüllt ist. In diesem Beispiel sind die Frauen in der Minderheit und es müssen mindestens zwei Frauen an der Sitzung teilnehmen: Im zweiten Schritt wird nun zuerst Herr Brand betrachtet. Für ihn wird das nächstmögliche weibliche Ersatzmitglied (Frau Schulz) nachgeladen. Da nun die Minderheitenquote erfüllt ist, wird nun im normalen Verfahren fortgefahren. In Schritt drei und vier werden nun die verbleibenden verhinderten Mitglieder in aufsteigender Reihenfolge durchlaufen: Zuerst wird Herr Schneider für Frau Müller nachgeladen und anschließend Herr Becker für Herr Schmid.