Da sich in der Stundentafel für die Grundschulen die Gesamtzahl der Stunden pro Jahrgang nicht ändern soll, wird künftig der Block Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Förderunterricht in Klasse 1 um eine Stunde und in Klasse 2 um zwei Stunden aufgestockt, in Klasse 3 und 4 dagegen jeweils um eine Stunde gekürzt. Schulministerin Yvonne Gebauer argumentiert damit, dass Deutsch und Mathematik gestärkt werden sollen. Wie sich das mit einer Stundenkürzung in Klasse 3 und 4 vereinbaren lässt, bleibt ihr Geheimnis. Die GEW NRW befürchtet, dass der Leistungsdruck auf Kinder und Lehrkräfte zunimmt. Stundentafeln / Bewertung von Leistungen - hamburg.de. Der gültige Lehrplan: Sprachliche Handlungsfähigkeit mit Freude entwickeln Der Englischunterricht in der Grundschule stellt große Anforderungen an die unterrichtenden Lehrkräfte. Sie sollen Englisch spielerisch vermitteln und Kinder ermutigen, sich möglichst schnell in der neuen Sprache auszudrücken. Die Mündlichkeit und das Sprachhandeln in bedeutungsvollen Situationen stehen im Vordergrund. Dabei spielen Erfahrungsfelder aus der kindlichen Lebenswirklichkeit eine zentrale Rolle.
Die Ausbildungsordnung für die Grundschule zeigt die Tabelle, die der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) entnommen wurde. Zum Herunterladen der Tabelle als PDF-Datei bitte auf die Tabelle klicken. Quelle: © Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen © 2020-2021 Katholische Grundschule Passstraße ● Alle Rechte vorbehalten Erstellt mit concete5 CMS Katholische Grundschule Passstraße Passstraße 10 52070 Aachen Telefon 0241 154323 Fax 0241 1570747 Email an die KGS Passstrasse
§ 31 AO-SF Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF) Landesrecht Nordrhein-Westfalen Erster Teil – Sonderpädagogische Förderung → 5. Abschnitt – Zieldifferenter Bildungsgang Lernen Titel: Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF) Normgeber: Nordrhein-Westfalen Amtliche Abkürzung: AO-SF Gliederungs-Nr. Stundentafel grundschule nrw bass. : 223 Normtyp: Rechtsverordnung (1) Die Unterrichtsfächer und die Stundentafeln richten sich nach denen der Grundschule und der Hauptschule. § 28 Absatz 2 gilt entsprechend. (2) Die Klassenkonferenz beschließt, ob sie für eine Schülerin oder einen Schüler die für das Fach Englisch in der Stundentafel vorgesehenen Stunden für dieses Fach oder für verstärkte Bildungsangebote in anderen Fächern der Stundentafel verwendet. › zum Seitenbeginn /Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/AO-SF, NW - Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung/§§ 1 - 42, Erster Teil - Sonderpädagogische Förderung/§§ 31 - 37, 5.