Rückkehr in die frühere Krankenversicherung ist meist möglich Seit der Gesundheitsreform 2007 gibt es in Deutschland eine Versicherungspflicht. Jeder muss sich gegen Krankheit versichern, auch diejenigen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen. Es gilt der Grundsatz, dass sich jeder in der Krankenversicherung versichert, in der er zuletzt versichert war. Das bedeutet im Einzelnen: Wer früher in Deutschland gelebt hat und dort in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, kehrt auch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Dafür sollte man sich an die gesetzliche Krankenkasse wenden, bei der man bei der man zuletzt in Deutschland versichert war. Wer im Ausland gearbeitet hat, und dort sozialversichert war, kann bei der Rückkehr in eine deutsche gesetzliche Krankenkasse eintreten. Krankenversicherung für schweizer rentner in deutschland die. Hier können Sie diesen Krankenkassen-Beitritt online beantragen. Wer früher in Deutschland privat versichert war, muss sich wieder eine private Krankenversicherung suchen. Dabei hat der Rückkehrer aus dem Ausland einen Anspruch darauf, von seiner früheren privaten Krankenversicherung wieder aufgenommen zu werden.
Für Schweizer mit Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Staat gelten dabei spezielle Krankenkassen-Prämien. Eine Prämienübersicht finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit BAG. Krankenkasse für Rentner im Ausland Für Schweizer Rentnerinnen und Rentner mit ausländischem Wohnsitz gelten verschiedene Regelungen, je nachdem, in welchem Land Sie Ihre Rente beziehen. Für EU- und EFTA-Länder gilt: Wird Ihnen die Rente ausschliesslich aus der Schweiz bezahlt, ist die Krankenkassen-Grundversicherung in der Schweiz obligatorisch. Krankenversicherung für schweizer rentner in deutschland 10. Wird Ihnen die Rente oder auch nur ein Teil der Rente vom Wohnland ausbezahlt, müssen Sie sich im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens im Wohnland versichern. Sind Sie in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich oder Spanien wohnhaft, können Sie sich auch unabhängig von Ihrer Rente im Wohnland versichern lassen, indem Sie das so genannte Optionsrecht ausüben. Mit dem ausgeübten Optionsrecht werden Sie von der obligatorischen Schweizer Krankenkassen-Versicherungspflicht befreit.
Wer in Deutschland arbeitet oder seinen Wohnsitz hierher verlegt, muss bei einer deutschen Krankenversicherung versichert sein. Ob gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV), hängt von der Berufsgruppe ab. Ausländische Arbeitnehmer Sie sind versicherungspflichtig und müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Anmeldung bei der Krankenkasse übernimmt der Arbeitgeber. Ausnahmen gelten für Saisonarbeiter und entsandte Angestellte. Bei ihnen gilt der Versicherungsschutz des Herkunftslandes über die EHIC. Ausländische Selbstständige Abhängig davon, wie sie bisher versichert waren, müssen sie sich gesetzlich oder privat versichern. Krankenversicherung für schweizer rentner in deutschland in deutsch. Waren sie in der Vergangenheit überhaupt nicht krankenversichert, wählen sie die private Krankenversicherung. Waren sie gesetzlich versichert, kommt für sie die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland infrage. Studierende, die nicht im Heimatland und somit im Rahmen der EHIC abgesichert sind, müssen sich für eine gesetzliche Krankenkasse oder eine Incoming-Krankenversicherung entscheiden.
Auf Grund des Bezuges Ihrer Schweizer Rente bleiben Sie und Ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz unterstellt. Wie machen Sie den Leistungsanspruch im Wohnland geltend? Ihr Schweizer Krankenversicherer stellt Ihnen die Bescheinigung S1 aus. Dieses Dokument reichen Sie bei der zuständigen Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung Ihres neuen Wohnstaats (aushelfender Träger) zur Registrierung ein. Erfolgt eine Registrierung, so werden Ihnen alle medizinischen Leistungen, welche im Wohnstaat vorgesehen sind, gewährt. Als Rentner in die Schweiz auswandern: Alles Wissenswerte von A-Z. Sie haben damit denselben Leistungsanspruch wie eine in diesem Land versicherte Person. Kostenbeteiligungen richten sich nach den Bestimmungen des Wohnstaats. Die Gemeinsame Einrichtung KVG ist nicht berechtigt, die Bescheinigung S1 auszustellen. Bleibt der Anspruch auf medizinische Behandlungen in der Schweiz bestehen? Wenn Sie in der Schweiz versichert sind, haben Sie das Behandlungswahlrecht. Das heisst, Sie können sich wahlweise im Wohnstaat oder in der Schweiz medizinisch behandeln lassen.