Das kann dauern und kostet Geld. Eine Schlüsselübergabe vor Kaufpreiszahlung sollten Sie daher immer nur gegen Sicherheitsleistung vereinbaren. Die Sicherheit sollte ausreichend groß sein, um Ihren maximal denkbaren Schaden abzudecken. 5. Planen Sie genügend Zeit für die Abwicklung ein Die Durchführung eines Immobilienkaufvertrags nimmt einige Zeit in Anspruch. Nachdem der Notar einen Kaufvertragsentwurf erstellt hat und die Vertragsparteien diesen gebilligt haben, findet der Beurkundungstermin beim Notar statt. Anschließend fordert der Notar alle Erklärungen an, die zur Abwicklung des Vertrags benötigt werden und beantragt die Eintragung der Vormerkung für den Käufer. Checkliste Hausverkauf für Verkäufer | Rosa Immobilien. Erst wenn das alles vorliegt, kann der Kaufpreis fällig gestellt und bezahlt werden. Wie lange es dauert, bis die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung vorliegen, lässt sich kaum allgemein beantworten. Es hängt davon ab, was alles benötigt wird und wie schnell die Stelle, deren Erklärung der Notar anfordert, reagiert.
Sie sollten auch sicherstellen, dass Sie die Aufklärung beweisen können. Entweder durch einen ausdrücklichen Vermerk im Kaufvertrag oder indem der Käufer Ihnen außerhalb des Kaufvertrags schriftlich bestätigt, dass ihm die Mängel bekannt sind. 4. Geben Sie die Schlüssel nur gegen Sicherheitsleistung raus Normalerweise sieht der notarielle Kaufvertrag vor, dass die Schlüsselübergabe erfolgt, nachdem der Kaufpreis bezahlt oder auf einem Anderkonto des Notars hinterlegt wurde. Manchmal möchte der Käufer schon vorher Renovierungsarbeiten durchführen oder schon vorher einziehen. Das ist gefährlich. Wenn der Käufer beim Renovieren das Haus beschädigt und dann nicht zahlt, bleibt Ihnen ein beschädigtes Haus zurück. Selbst wenn der Käufer nur kleinere Reparaturen angekündigt hat, reißt er vielleicht tragende Wände ein, wenn er erst mal allein in der Wohnung ist. Ist der Käufer sogar schon eingezogen, ist es schwer, ihn wieder aus dem Haus herauszubekommen. Selbst wenn die Rechtslage klar ist, geht es nicht ohne Gerichtsurteil.
Daher rührt der Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie sollten bereits vor dem Start Ihres Verkaufsangebotes mit Ihrem Bankberater sprechen, wie Sie den laufenden Vertrag kündigen können, und welche Kosten dadurch auf Sie zukommen. Und wenn Sie eine neue Immobilie kaufen, ob die alte Grundschuld umgeschrieben werden kann (Stichwort: ¨Sicherheiten-Austausch") Hausverkauf, aber sicher - Finanzierungsbestätigung Nur noch wenige Banken stellen im Vorfeld eine Bestätigung für die Finanzierbarkeit aus. In aller Regel werden die Kreditunterlagen direkt an den Kreditnehmer verschickt, sowie die Unterlagen zur Bestellung der Grundschuld an den Notar. Sprechen Sie mit den Fachleuten für die unterschiedlichen Aspekte der Finanzierung. Beraten Sie sich mit Ihrer Bank über die Ablösung des Kredites, wenn Ihre Immobilie noch nicht ganz abbezahlt ist. Und wenn Sie eine neue Immobilie kaufen, ob das alte Darlehen und die Grundschuld übertragen werden kann.