Die Pendlerpauschale wird für Fahrräder im Privatvermögen für die Fahrten Wohnung – 1. Tätigkeitsstätte gewährt. Für Fahrräder, die keine Kfz sind und sich im Betriebsvermögen befinden, entfällt der Ansatz der nicht abziehbaren Kosten für die Fahrten Wohnung – 1. Betriebsstätte.
Die Versteuerung der Privatentnahme entfällt ab Januar auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, deren Dienstrad-Leasingvertrag bereits läuft. Wie bisher können Leasingraten und Fahrradversicherung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. "Damit in der Steuererklärung alles korrekt berücksichtigt wird, empfehlen wir selbstständigen Jobradlern, ihren Steuerberater zu konsultieren", so Holger Tumat. E bike unternehmer de. Für S-Pedelecs | E-Bike gilt die neue "0, 5%-Regel" Eine Sonderregelung gilt für sogenannte S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h). Sie gelten steuerlich als Kraftfahrzeuge und sind deshalb von der ebenfalls neu geregelten Besteuerung von E-Autos und Hybriden betroffen (für Selbstständige auch in § 6 Abs. 4 EStG – neue Fassung – geregelt): Selbstständige Jobradler mit S-Pedelec müssen die private Nutzung ihres Fahrzeugs monatlich mit einem Prozent versteuern – laut der neuen "0, 5%-Regel" wird als Bemessungsgrundlage aber nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises des Dienstrads herangezogen.
000 € regelmäßig nicht überschreiten. Das bedeutet, dass bei einem betrieblichen "Kfz-E-Bike", das erstmals nach dem 31. 2031 überlassen wurde bzw. wird, der auf volle 100 Euro abgerundete Bruttolistenpreis mit einem Viertel anzusetzen ist. Die private Nutzung ist somit mit 1% von einem Viertel des Bruttolistenpreises zu ermitteln. Praxis-Beispiel: Ein Unternehmer überlässt seinem Arbeitnehmer ein "Kfz-E-Bike" (Erwerb im Januar 2020), das er auch für private Fahrten nutzen kann. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (Bruttolistenpreis) für das E-Bike beträgt 4. 600 €. Der private Nutzungsanteil 2020 für das E-Bike beträgt somit 4. 600 €: 4 = 1. 150 € x 1% = 11, 59 € im Monat. Die Umsatzsteuer ist aus dem Betrag herauszurechnen. Die monatliche Freigrenze von 44 € gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist in diesem Zusammenhang nicht anzuwenden. Firmen, die Fahrräder verleihen, können allerdings den jährlichen Rabattfreibetrag von 1. Ab dem 01.01.2019 ist die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder Pedelec steuerfrei - Schafeld & Partner. 080 € berücksichtigen, wenn die Lohnsteuer nicht pauschal erhoben wird.