Aufgrund der Übergangsfrist für die Einführung der Doppik in die kommunale Haushaltswirtschaft bis 2020 sind auch die entsprechenden Vorschriften für die kameralistische Buchführung abgedruckt. Daneben beinhaltet das Werk einen ausführlichen, auf die Praxis bezogenen Überblick über das kommunale Verfassungsrecht und das Gemeindewirtschaftsrecht. Das Sachregister ermöglicht ein rasches Auffinden der einschlägigen Vorschriften. Autoren-Porträt von Konrad Freiherr von Rotberg Begründet von Konrad Freiherr von Rotberg, fortgeführt von Hermann Königsberg. Landesrecht BW Inhaltsverzeichnis GemO | Landesnorm Baden-Württemberg | Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 | gültig ab: 30.06.2018. Hermann Königsberg ist Oberamtsrat beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg. Bibliographische Angaben Autor: Konrad Freiherr von Rotberg 2019, 33. Auflage, 246 Seiten, Deutsch Verlag: Kohlhammer Verlag ISBN-10: 3170361953 ISBN-13: 9783170361959 Erscheinungsdatum: 15. 2019 Abhängig von Bildschirmgröße und eingestellter Schriftgröße kann die Seitenzahl auf Ihrem Lesegerät variieren. eBook Informationen Dateiformat: PDF Größe: 1.
Abschnitt § 56 Einstellung, Ausbildung § 57 Stellenplan § 58 Gemeindefachbediensteter 5. Abschnitt 3.
Abschnitt 4. Teil § 118 Wesen und Inhalt der Aufsicht § 119 Rechtsaufsichtsbehörden § 120 Informationsrecht § 121 Beanstandungsrecht § 122 Anordnungsrecht § 123 Ersatzvornahme § 124 Bestellung eines Beauftragten § 125 Rechtsschutz in Angelegenheiten der Rechtsaufsicht § 126 Geltendmachung von Ansprüchen, Verträge mit der Gemeinde § 127 Zwangsvollstreckung § 128 Vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Bürgermeisters § 129 Fachaufsichtsbehörden, Befugnisse der Fachaufsicht 5. Teil § 130 Weisungsaufgaben § 131 Rechtsstellung der bisherigen Stadtkreise und unmittelbaren Kreisstädte § 132 (aufgehoben) § 133 Frühere badische Stadtgemeinden §§ 134-137 (aufgehoben) § 138 Gemeinsame Fachbeamte in den württembergischen und hohenzollerischen Landesteilen § 139 (aufgehoben) § 140 Fortgeltung von Bestimmungen über die Aufsicht § 140a Aussetzung der Fristen für Einwohneranträge und Bürgerbegehren § 141 Versorgung § 142 Ordnungswidrigkeiten § 143 Maßgebende Einwohnerzahl § 144 Durchführungsbestimmungen § 145 Verbindliche Muster § 146 (weggefallen) § 147 Inkrafttreten
Örtliche Prüfung § 109 Prüfungseinrichtungen § 110 Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses § 111 Örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe, Sonder- und Treuhandvermögen § 112 Weitere Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts 2. Gemeindeordnung baden württemberg pdf video. Überörtliche Prüfung § 113 Prüfungsbehörden § 114 Aufgaben und Gang der überörtlichen Prüfung 3. Programmprüfung § 114a 4. (aufgehoben) § 115 (aufgehoben) Besorgung des Finanzwesens § 116 6.
(3) Die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge) sollen nur von solchen Bediensteten der Gemeindekasse vorgenommen werden, die nicht selbst Einzahlungen annehmen oder Auszahlungen leisten. (4) Der Gemeindekasse können weitere Aufgaben übertragen werden, soweit Vorschriften der Gemeindeordnung und dieser Verordnung nicht entgegenstehen und die Erledigung der Aufgaben nach Absatz 1 nicht beeinträchtigt wird. Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
Inhaltsübersicht ERSTER TEIL Wesen und Aufgaben der Gemeinde 1. ABSCHNITT Rechtsstellung § 1 Begriff der Gemeinde § 2 Wirkungskreis § 3 Stadtkreise, Große Kreisstädte § 4 Satzungen § 5 Name und Bezeichnung § 6 Wappen, Flaggen, Dienstsiegel 2. ABSCHNITT Gemeindegebiet § 7 Gebietsbestand § 8 Gebietsänderungen § 9 Rechtsfolgen, Auseinandersetzung 3.