Community-Experte Wohnung, Mietwohnung Vorausgesetzt, der Kaminkehrer kann Dir eine halbwegs vernünftige Lösung erklären und Du findest auch einen, der Dir einen passenden Ofen an den Kamin anschließen würde. Nun brauchst Du noch die Zustimmung des Vermieters. Hier kommt es nun vor allem auch darauf an, wie viele Parteien in dem Haus wohnen. Angenommen, 4 Wohnungen und nur einer heizt mit Kamin zusätzlich: Er wird einen geringeren Verbrauch an den Heizkörpern haben, aber mit der Menge, die nach Wohnfläche aufgeteilt wird, muss er trotzdem den Brennstoff Öl, Gas etc. Kamin in mietwohnung google. mit zahlen. Die anderen Mieter wiederum wollen dann auch einen Kamin und spätestens jetzt kommt das nächste Problem, nämlich, wo wird das Brennholz gelagert. Da ist es für den Vermieter einfacher, den Einbau eines zusätzlichen Ofens und/oder Kamins zu untersagen. Wir bauen hin und wieder im Berliner Stadtgebiet auch Feuerungsanlagen in Mietwohnungen ein. Am besten läuft es natürlich, wenn der Vermieter den Auftrag von sich aus erteilt (möglicherweise, weil er damit den Wert seiner Immobilie steigern möchte).
Wer ein eigenes Haus besitzt, dem bleibt es weitestgehend selbst überlassen, ob er in diesem Haus einen Kaminofen aufstellt oder nicht. Anders ist die Situation für Mieter: Sie haben in der Wohnung zwar großen Gestaltungsspielraum, dürfen jedoch ohne die Einwilligung des Vermieters keine baulichen Veränderungen vornehmen. Was spricht für einen Kamin in der Mietwohnung? Einen Kamin in Haus oder Wohnung einbauen: Die Voraussetzungen. Wenn Sie zur Miete wohnen und sich ein behagliches Kaminfeuer im Wohnzimmer wünschen, dann sollten Sie zunächst stichhaltige Argumente sammeln. Ein solches Argument ist die Steigerung des Wohnwertes durch einen Kaminofen, sofern Sie diesen beim Auszug in der Wohnung zurücklassen. Potenzielle Nachmieter werden von der Möglichkeit, durch das Heizen mit Holz Nebenkosten zu sparen, mit Sicherheit begeistert sein. Darüber hinaus wird das Heizen mit erneuerbaren Energien auf dem Energieausweis belohnt, den die Energieeinsparverordnung (EnEV) für alle Wohn- und Bürogebäude verlangt. Sollte der Vermieter bereit sein, über die Installation eines wasserführenden Pelletofens zur Beheizung mehrerer Räume der Wohnung zu verhandeln, können Sie ihm die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nahelegen.