Um diese zu vollziehen müssen wichtige Gründe vorliegen, die eine Unwirksamkeit der Ehe als Konsequenz haben. Diese Bezeichnung kommt allerdings vorwiegend aus den USA und wird in Deutschland juristisch nicht verwendet. Übrigens: Im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die vor dem Gesetz einer Ehe gleichgestellt ist, bezeichnet die Aufhebung das Pendant zur Scheidung der Ehe. Grundsätzlich kann allerdings auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft annulliert werden. Die Gründe dafür sind mit denen im Falle der Eheauflösung weitestgehend gleichzusetzen. Welche Gründe gibt es für die Annullierung der Ehe? Nicht jede Ehe können Sie annullieren lassen. Bestimmte Voraussetzungen sind nötig, damit eine Aufhebung der Ehe überhaupt möglich ist. Dazu zählt es beispielsweise, wenn die Voraussetzungen zur Eheschließung nicht erfüllt wurden. Rechtsfolgen einer scheidung. Eine Ehe darf gemäß §§ 1303 bis 1312 BGB nur geschlossen werden, wenn Ehe annullieren: Bestimmte Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden. beide Ehegatten volljährig sind.
Wurde die Ehe dennoch mit einem noch nicht volljährigen Partner geschlossen, der jedoch das 16. Lebensjahr bereits vollendet hat, so kann die Ehe auf Antrag aufgehoben werden. Verbot der Doppelehe und Verbot der Verwandtenehe Die Aufhebung ist zudem möglich, wenn die Ehe entgegen gesetzlicher Verbote geschlossen wurde. Ein solches Verbot besteht beispielsweise im Eingehen einer Doppel-Ehe. Ferner ist es verboten, eine Ehe zwischen Verwandten gerader Linie sowie Geschwistern einschließlich Halbgeschwistern einzugehen. Aufhebbarkeit wegen Störung der Geistestätigkeit, Irrtums, Drohung oder aufgrund einer Scheinehe Das Gesetz sieht zudem nachträglich Gründe für eine Aufhebung vor. Danach kann die Ehe aufgehoben werden, wenn sich ein Ehegatte bei Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, § 1314 Abs. Rechtsfolgen einer scheidung in deutschland. 2 Nr. 1 BGB. Ein solcher Fall kann etwa bei Drogen- oder Alkoholmissbrauch vorliegen. Ferner kann eine Ehe aufgehoben werden, wenn der Ehepartner nicht wusste dass es sich um eine Eheschließung handelte (1314 Abs. 2 BGB) oder über Umstände arglistig getäuscht wurde, bei deren Kenntnis er die Ehe nicht geschlossen hätte, soweit sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse bezieht (1314 Abs. 3 BGB).
Hier stehen nicht die Interessen der Eltern, sondern das Kindeswohl im Vordergrund. Bei verheirateten Paaren üben die Ehegatten in den allermeisten Fällen das Sorgerecht gemeinsam aus, bei unverheirateten Paaren hat häufig auch nur ein Elternteil (meist die Mutter) das alleinige Sorgerecht. Wie auch im Scheidungsverfahren können Streitfragen zum Sorgerecht beim Familiengericht anhängig gemacht werden. Ebenso wichtig im weiteren Miteinander einer auseinanderfallenden Familie ist das Umgangsrecht und Besuchsrecht. Rechtsfolgen einer scheidung von. Das Recht geht dabei grundsätzlich davon aus, dass betroffene Kinder auch nach einer Trennung Umgang mit beiden Elternteilen - sowie anderen Familienmitgliedern haben sollten. Mehr dazu: Sorgerecht & Umgangsrecht Unterhalt bei Getrenntlebenden Regelmäßig entsteht mit der Trennung auch ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser steht dem Partner mit dem geringeren Einkommen in Form einer monatlichen Geldüberweisung zu. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten (§ 1361 BGB).