Unser Sachkunde-Auffrischungs-Seminar ist für alle Sachkundigen Personen gedacht, deren Sachkundeprüfung oder das Erlangen der Sachkunde durch eine anderweitige Qualifikation (Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur, pharmazeutisch-technischer Assistent, Apothekenassistent, Drogist, Geprüfter Schädlingsbekämpfer) länger als 6 Jahre zurück liegt. Sowie auch diejenigen, deren Sachkundeprüfung weniger als sechs Jahre zurückliegt. Voraussetzung für die Teilnahme Voraussetzung für die Teilnahme ist eine bestandene Prüfung als sachkundige Person gemäß ChemVerbotsV bzw. GefStoffV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen bzw. eine anderweitige Qualifikation gemäß § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur, pharmazeutisch- technischer Assistent, Apothekenassistent, Drogist, Geprüfter Schädlingsbekämpfer). Sachkunde chemikalienverbotsverordnung auffrischung wann. Termine und Ort des Seminars Unsere Seminare führen wir in regelmäßigen Abständen in Regensburg durch. Derzeit führen wir die Fortbildungsveranstaltung ausschließlich als Onlineveranstaltung durch.
Hierbei handelt es sich beispielsweise um giftige oder hochentzündliche Stoffe oder Gemische, welche in Anlage 2 der ChemVerbotV benannt werden. Personen, die diese Stoffe und Gemische gemäß Anlage 2 der ChemVerbotV an Verbraucher oder Wiederverkäufer abgeben, benötigen deshalb die Sachkunde gemäß §11 der Chemikalien Verbotsverordnung. Ziel ist es hierbei, dass die abgebende Person, als Sachkundige Person alle wichtigen Informationen zum sicheren Umgang mit diesen Produkten an die abnehmende Person weitergeben kann. Um die Sachkunde zu erlangen muss von der abgebenden Person eine Prüfung bei der zuständigen Behörde oder einer anerkannten Einrichtung abgelegt werden. Mit dem Erscheinen der neuen ChemVerbotsV wird außerdem gemäß §11 Abs. Auffrischung des Sachkundenachweises nach der Chemikalienverbotsverordnung - Aktualisieren Sie Ihr Wissen rund um die Abgabe von Gefahrstoffen - LAV-Akademie. 2 verlangt, dass die Sachkunde in regelmäßigen Abständen verlängert wird. Liegt die Sachkundeprüfung oder das Erlangen der Sachkunde durch eine anderweitige Qualifikation länger als 6 Jahre zurück, kann sie durch die Teilnahme an einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung bei einer behördlich anerkannten Einrichtung um weitere 6 Jahre verlänger werden (3 Jahre bei einer Halbtagesveranstaltung).
Startseite / Seminare / Sachkunde nach ChemVerbotsV / Auffrischung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV – 31. 05. Sachkunde chemikalienverbotsverordnung auffrischung nach johnson. 2022 (Hybridschulung) 785, 00 € exkl. 19% MwSt. Vorrätig Beschreibung Auffrischung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV Eintägige Fortbildungsveranstaltung für die Auffrischung der eingeschränkten Sachkunde ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel entsprechend der Chemikalien-Verbotsverordnung 2017 Dauer 1 Tag, von 09:00 bis 17:00 Uhr Preis (netto) Veranstaltungsort Infraserv GmbH & Co. Höchst KG (Industriepark Höchst) Industriepark Höchst C769 65926 Frankfurt Veranstaltungstermin 31.
Inhalte Termine Ähnliche Seminare Nutzen Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Fachkenntnisse zur Erlangung der eingeschränkten Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV als Vorbereitung auf die behördliche Prüfung: Lernen Sie in unserem Sachkundelehrgang, die Chemikalienverbotsverordnung zu verstehen und die richtigen Konsequenzen für den Vertrieb gefährlicher Chemikalien abzuleiten: Die Chemikalienverbotsverordnung gilt für Unternehmen, die Chemikalien mit erhöhter Gefährdung in den Verkehr bringen, und regelt die notwendige Sachkunde dafür. Chemiebüro- Auffrischung der Sachkunde gem. ChemVerbotsV. Unser Kurs deckt die eingeschränkte Sachkunde ohne Pflanzenschutzmittel und Biozide ab. In unserem Seminar vermitteln Ihnen praxiserfahrene Referenten die Grundlagen des europäischen und deutschen Chemikalienrechts. Sie werden anhand von Lernerfolgskontrollen auf die Prüfungsfragen zur Erlangung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV vorbereitet. Als Teilnehmer des Lehrgangs erfahren Sie, welche Anforderungen die Chemikalienverbotsverordnung an Sie stellt.
10. 2018 durch die Regierung von Oberfranken – Gewerbeaufsichtsamt, 96407 Coburg, als Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 ChemVerbotsV anerkannt. Referentenliste / Kontakt Kontakt Telefon: 09571/2147 Telefax: 09571/2119 eMail: Referenten Dr. Wolfgang Pahlmann, Chemiker Dr. Winfried Strauch, Gesundheitsamt Josef Bartmaier, Pflanzenschutz Prüfung Die Sachkundeprüfung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden (im Freistaat Bayern z. B. durch das Gewerbeaufsichtsamt Landshut - Prüfungsgebühr zur Zeit 125, -- €, Methanol 55, -- €). Die Prüfung besteht aus drei Teilen: Grundprüfung Zusatzprüfung für Gefahrstoffe Zusatzprüfung Biozide. Werden alle drei Teile abgelegt, entspricht das der so genannten "umfassenden Sachkundeprüfung" (bisher "Sachkenntnisprüfung", früher auch "große Giftprüfung" genannt). Die Sachkundeprüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung ist u. § 5 ChemVerbotsV Sachkunde Chemikalien-Verbotsverordnung. a. auch die Voraussetzung für die Erteilung der "Gifthandelserlaubnis" durch die zuständigen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter, Regierungen).