#1 Hallo, folgende Situation: Wir haben eine Wickelmaschine ( Abwickler -->Wickler) in der Mitte befinden sich Heiz und Kühlwalzen die über externe Aggregate versorgt werden. Wenn ich den Nothalt betätige hält meine Wickelmaschine an. Müssen dann die Aggregate dann auch abgeschaltet werden? Es sind Pumpen die ein Öl durch die Walzen treiben. Wer kennt sich aus? Gruß #2 Eindeutige Antwort: Kommt drauf an... Wenn durch das Abschalten der Pumpen ein sichererer Zustand entsteht, ja. Wenn ein unsichererer Zustand entsteht, z. B. keine Kühlung mehr und Brandgefahr, dann nicht. Kennzeichnung, was abgeschaltet wird, ist wichtig und auch normativ gefordert. Das aus der Ferne. Risikobeurteilung... Zuletzt bearbeitet: 6 Januar 2020 Blockmove Supermoderator und User des Jahres 2019 #3 Was passiert, wenn irgendeine Verschraubung massiv undicht wird? Wie bekommt man dann die ext. Aggragte schnell gestoppt? Nothalt-Konzepte für Produktionslinien: Für jede Größe die passende Lösung. Wir haben ähnliche Anwendungen bei denen es dann 2 getrennte Not-Halt-Kreise gibt. Die Not-Halt sind dann aber eindeutig zu kennzeichnen.
Bei Ausführung und Einsatz von trennenden Schutzeinrichtungen sollen Sicherheitsabstände gegen Erreichen von Gefahrstellen durch Hinauf-, Hinüber-, Herum- oder Hindurchreichen nach DIN EN ISO 13857, DIN EN ISO 14120 eingehalten werden (siehe "Art der Gefährdungen und deren Wirkungen"). Schutzeinrichtungen sind entsprechend den Einsatzbedingungen so auszuwählen, dass sie zuverlässig und funktionssicher wirken und bei unvermeidbaren Umgebungseinflüssen, wie Feuchtigkeit, Schmutz, Hitze, nicht ausfallen. Sicherheitstechnische Anforderungen für besondere Betriebszustände Folgende Maßnahmen können der Vermeidung oder Beseitigung besonderer Gefahrensituationen bei Störungsbeseitigung, Einrichten, Überprüfen, Anfahren, Probebetrieb und so weiter dienen (DIN EN ISO 12100): Es sollen Möglichkeiten zum Ausweichen beziehungsweise Befreien aus dem Gefahrbereich vorhanden sein. Not-Halt Situation | SPS-Forum - Automatisierung und Elektrotechnik. Das Not-Halt-Gerät soll in Gefahrensituationen erreichbar sein (DIN EN ISO 13850). Zur Vermeidung ungewollten Einschaltens des Antriebs oder sonstiger Bewegungen durch Dritte müssen alle Energiearten sicher abgeschaltet sein.
Die Diskussion darüber, dass der in der MRL geforderte "NOT-HALT" immer wieder mit dem "NOT-AUS" verwechselt wird, soll hier nicht Thema sein. Not-Halt, Nothalt - Pilz DE. Wegen der vielen häufig gleichen Fragen hat unser Autor, Dr. Björn Ostermann, die Kommentierung zum Thema "NOT-HALT" um folgende Themen ergänzt: Normative Quellen zur Not-Halt Funktion Zweck der Not-Halt-Funktion Verhalten der Not-Halt-Funktion Wirkungsbereich einer Not-Halt-Funktion Wirkungsbereiche trennen Sicherheitsrelevante Konsequenzen Möglichkeit, gefährliche Situationen zu erkennen Anwesenheit von Personen Not-Halt Bereiche Lesen Sie hierzu: 1. 3. Stillsetzen im Notfall To top
#2 siehe hierzu DIN EN ISO 13850 Kapitel 4. 1. 2 Ausserdem würden die Zuhaltungen am Schutzzaun der Anlage nicht auf das Gerät einwirken (still setzen bei Zutritts-Anforderung). Das Gerät steht innerhalb des Schutzbereiches. Braucht das Gerät den Schutzzaun als Schutzmaßnahme? #3 Moin und danke! Da das Gerät mit einem Roboter beladen wird, ist der Schutzzaun erforderlich. Als Stand-Alone benötigt das Gerät keinen Schutzzaun. Gibt es Beispiele, wie man einen Hinweis gem. Kap 4. 2 EN ISO 13850 gestalten kann? Ich tendiere dazu, lediglich einen Verweis in die BA zu machen... #4 Was ich schon öfters gesehen habe ist ein Schild am Not-Halt welches kennzeichnet auf welche Bereiche sich dieser auswirkt bzw. nicht auswirkt. #5 wenn das Gerät alleine keinen Schutzzaun benötigt, müssen die Zuhaltungen auch nicht auf das Gerät einwirken (so wie du es geschrieben hast) lediglich einen Hinweis in BA würde ich nicht machen. Ich würde an dem Not-Halt ein Schild anbringen "Not-Halt nur für Gerät X" #6 Das ist definitiv nicht gestattet.
Nothalt-Konzepte: Betreiber muss gewährleisten, dass Bediener an sicherer Maschine arbeiten Das zugrunde liegende Ziel ist eindeutig: Als Verwender hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Bediener sowie das Service- und Wartungspersonal an einer funktional sicheren Maschine arbeiten. Deren Einstufung nimmt der Betreiber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung vor. Dabei ist er auf Informationen des Maschinen-/Anlagenherstellers angewiesen. Im besten Fall führt dieses Unternehmen die notwendigen Prüfungen bei einer wiederkehrenden Inspektion in der technischen Dokumentation auf. Eine solche Vorgehensweise führt jedoch insbesondere bei älteren Maschinen zu Problemen, da die Betriebsanleitungen häufig nicht den technischen Ansprüchen gerecht werden, die der Verwender verlangen darf. Außerdem könnte die Maschine schon beim Inverkehrbringen nicht dem damaligen Stand der Technik entsprochen haben. Deshalb sollte man bei der Prüfung von Arbeitsmitteln das Berufsgenossenschaftliche Regelwerk (BGR) als Grundlage heranziehen.