Bei der wiederkehrenden Prüfung der Anlagenteile während des Betriebs ist in der Regel alle fünf Jahre eine innere Prüfung fällig, bei der das Innere des Behälters auf Korrosion und Schäden an den Schweißnähten untersucht wird. In einem Intervall von zehn Jahren muss eine Festigkeitsprüfung der Druckluftbehälter vorgenommen werden. Bestimmte Druckbehälter mit geringerem Gefährdungspotenzial und einem Druckinhaltsprodukt unter 1000 bar x Liter dürfen entsprechend der Tabellen der BetrSichV auch von einer zur Prüfung befähigten Person (bP) kontrolliert werden.
Druckbehälter sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) überwachungsbedürftige Anlagen. Der in den Behältern und Rohrleitungen vorhandene innere Überdruck kann bei Beschädigungen oder Materialmängel enorme Gefahren für Mensch und Umgebung bedeuten. Wiederkehrende prüfung druckbehälter. Um das Risikopotenzial zu minimieren und einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, müssen die Anlagen daher vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Gerne übernimmt TÜV Hessen als ZÜS die Druckprüfung Ihrer Behälter - inklusive Dokumentation und Erstellung der Prüfbücher. Prüffristen, Prüfumfang und Prüfzuständigkeit Die Prüffristen, Art und Umfang der Prüfungen sowie die Anlagenabgrenzung werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der BetrSichV ermittelt. Die Prüffrist variiert dabei in Abhängigkeit von Volumen, Druck sowie Füllmittel und darf die in der BetrSichV genannte Höchstfrist von 10 Jahren für die gesamte Anlage nicht überschreiten Die Prüfungen im Detail: Vor der Erstinstallation und bei Veränderungen der Druckanlagen ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme erforderlich.