Wir beraten Sie in folgenden Gebieten des Strafrechts Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.
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Erbrecht Das Erbrecht stellt einen weiteren Interessenschwerpunkt für Herrn Rechtsanwalt Schmidt-Brücken dar. Er ist Ihnen dabei behilflich, ein formell und inhaltlich einwandfreies und rechtskräftiges Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen und berät Sie in dieser Hinsicht auch zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten wie z. B. vorweggenommene Erbfolge, Pflichtteilsentzug, Enterbung, Schenkung oder Vermächtniseinbindung. Davut Yildiz | Rechtsanwalt Darmstadt Fachanwalt Strafrecht. Auch im Erbfall leistet er Ihnen unkomplizierte Betreuung und fachkundige Beratung, etwa wenn es um Fragen der Annahme, Ausschlagung oder Anfechtung einer Erbschaft geht oder Sie Unterstützung bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft benötigen. Er befasst sich gerne auch mit der Wertermittlung von Nachlässen sowie der Testamentsvollstreckung. Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze Die Kanzlei befindet sich in der Luisenstraße 10 in Darmstadt und liegt etwa zwei Gehminuten von der Haltestelle "Luisenplatz" entfernt. Diese erreichen Sie mit den Buslinien 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, F, H und AIR.
Sie haben das Recht, Kontakt zu einem Verteidiger aufzunehmen. Sie haben das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen. Machen Sie von diesem Recht gebrauch, bis Sie sich mit uns besprochen haben. Eventuell versucht man Sie zu überreden anders zu handeln - lassen Sie sich hierauf nicht ein! Sie erreichen uns rund um die Uhr! Kontaktieren Sie Ihren Strafverteidiger so früh wie möglich! Anwaltskanzlei | Notariat AGM in Darmstadt › ASCHOFF GALLINA HARNACK. Notfallnummer: 0176 – 215 28 687 Verkehrsrecht Wir beraten und vertreten Sie auch bei Themen des Verkehrsrechts: Wann kann ich auf Reparaturkostenbasis und wann auf Totalschadenbasis abrechnen? Wann erhalte ich die Mietwagenkosten in voller Höhe erstattet? Wann habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall? Habe ich Anspruch auf Erstattung von Abschleppkosten, An– und Abmeldekosten, Finanzierungskosten, Gutachterkosten, sowie Rechtsanwaltskosten? Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten? Habe ich einen Anspruch auf entgangenen Haushaltsführungsschaden, Unterhalt bzw. Rente und falls ja wann?
Ebenfalls als rechtlich bedenklich zu qualifizieren ist die Forderung die geltend gemacht wird., Von einem kleinen Dawanda Händler werden 3. 000 € als vergleichsbetrag gefordert, von einem Händler mit eigner Webseite sogar 5. 000 €. Nach unserer Einschätzungen dürften weit mehr als 100 Abmahnungen ausgesprochen worden sein. Wenn man die Indizien zusammennimmt kann man durchaus zu dem Schluss kommen, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG sind. Update 14. 01. 2015: Mittlerweile wurden wir in meheren weiteren Fällen beauftragt. Auch zwischen den Feiertage und im neuen Jahr wurden neue Abmahnungen ausgesprochen. Nachdem wir zunächst von lediglich 100 Abmahnungen ausgingen dürfte die Zahl der ausgesprochenen ABmahnungen wohl eher bei 500 liegen. Dies vermehrt den Eindruck, dass hier von einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen auszugehen ist. erhärtet wird der Verdachgt dadurch, dass die die Rechtsanwälte bauer & partner weiterhin behaupten, dass die NB technologie alleinige Inhaberin der Rechte des europäischen Patents Nr. 2209924 sind.
von RA Jan Lennart Müller News vom 21. 11. 2016, 12:16 Uhr | Keine Kommentare Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH vor, vertreten durch die Kanzlei Bauer und Partner. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf der unlauteren Werbung mit der Aussage "nickelfrei". Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH in unserem Beitrag. 1. Was wird in der Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH konkret vorgeworfen? In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert: Irreführende Werbung mit der Bezeichnung "nickelfrei" für Edelstahlschmuckstücke gerügter Verstoß auf: DaWanda Stand: 11/2016 2. Was wird von der Firma NB Technologie GmbH gefordert? Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht: Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung; Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen in pauschaler Höhe von 1.
Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei bauer und partner vorgelegt. Auftraggeber der Abmahnung ist die Firma NB Technologie GmbH. Abgemahnt werden Schmuckverkäufer, die ihre Produkte mit "nickelfrei " bewerben. In der Abmahnung wurde Bezug genommen auf ein Europäisches Patent, welches Herr Peter Barth hat eintragen lassen. Der Patentanspruch bezieht sich auf die Verwendung eines biokompatiblen Werkstoffes aus Edelstahl mit einer martensitischen Randschicht für Uhren, Uhrenteile und Schmuck. Dieser Werkstoff soll völlig frei von Nickel sein, was ein großer Vorteil für Allergiker darstellt. Wenn die angebotenen Artikel tatsächlich Nickel aufweisen, dürfte es sich wohl um eine wettbewerbswidrige Irreführung handeln. Fraglich ist jedoch, ob tatsächlich eine Patentrechtsverletzung vorliegt. Berichten zu folge, stellt die Kanzlei bauer und partner mittlerweile jedoch ebenfalls auf eine wettbewerbswidrige Irreführung ab. Die uns vorgelegte Abmahnung stammt noch aus dem Jahr 2014, sodass die Kanzlei bauer und partner zwischenzeitlich auch anders vorgehen kann.
Läge wirklich eine Patentrechtsverletzung vor, kann über eine fiktive Lizenz nachgedacht werden, also das Verlangen nach der Lizenz, die üblicherweise für eine Nutzung des Patents hätte gezahlt werden müssen. Bei wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen muss der angeblich entstandenen Schaden aber auf Heller und Pfennig nachgewiesen werden. Die verlangte Unterlassungserklärung sollte daher nicht ohne anwaltliche Unterstützung abgegeben werden. Je nach Sachverhaltsgestaltung macht es allerdings durchaus Sinn, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Honorarerstattungs- oder gar Schadensersatzansprüche sollten ohne Not allerdings nicht erfüllt werden. Noch Anfang 2014 hat sich die NB Technologie bei ähnlichen Abmahnungen von den Rechtsanwälten BRP Renauld & Partner vertreten lassen. Diese Abmannungen waren erfolgreich, weil ausschließlich auf eine wettbewerbsrechtliche Irreführung abgestellt wurde und die falsche Bewerbung durch einen Testkauf nachgewiesen werden konnte. Nach unseren Beobachtungen werden Testkäufe im Rahmen der neuen Abmahnungswelle gar nicht durchgeführt.
Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH, Geschäftsführer Martin Neumayer und Dr. Peter Barth, zu. Mit dieser Abmahnung lässt die Firma NB Technologie GmbH die Werbung eines Schmuckhändlers wegen der Verwendung des Begriffs »nickelfrei« beanstanden. Mit dieser Abmahnung wird dem angemahnten Online-Händler vorgeworfen, dass ein von ihm angebotenes Schmuckstück, das angeblich in Wirklichkeit aus einem nicht nickelfreien Material hergestellt worden sein soll, als »nickelfrei« beworben wurde. Herr Dr. Peter Barth als Geschäftsführer der NB Technologie ist Inhaber des Europäischen Patents EP 2 209 924 B1 über die »Verwendung eines biokompatiblen Werkstoffes aus Edelstahl mit einer martensitischen Randschicht für Uhren, Uhrenteile und Schmuck«. Der in der Patenschrift beschriebene Werkstoff zeichnet sich dabei dadurch aus, dass er völlig nickelfrei ist. Diese Nickelfreiheit von Schmuckstücken stellt insbesondere für Allergiker ein nicht unwichtiges Kaufargument bei Schmuck dar.
Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden! Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen! Hilfreich: Der 10-Punkte-Plan: Ihre Checkliste zum Thema Abmahnung... Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook. Bildquelle: © shoot4u - Fotolia
000, 00 EUR belaufen würde. Allgemeiner Hinweis zu dieser Abmahnung: Unterschreiben Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung. Vor allem ist zunächst zu prüfen, ob im konkreten Fall ein Wettbewerbsverhältnis überhaupt besteht. Der BGH hat in einem vergleichbaren Fall dieses zwar abgeleitet aus dem Vorhandensein des Patentsrechts. Nach der hier vorliegenden Information ist dieses jedoch widerrufen worden (Stand 04. 11. 2014), wobei abzuwarten bleibt, ob diese Entscheidung bestand haben wird. Wie kann ich Ihnen helfen? Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email () einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!