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+49 30 6557007 +49 30 6557038 Öffnungszeiten Sprechzeiten: Montag 13:00-17:00 Uhr Dienstag 10:00-14:00 Uhr Donnerstag 13:00-17:00 Uhr Neurologische Diagnostik außerhalb der Sprechzeiten Schwerpunkte Integrative Medizin, Akupunktur, EMG, evozierte Potenziale Ultraschalldiagnostik der hirnversorgenden Gefäße, evozierte Potenziale
Wir arbeiten mit einem Bestellsystem. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
DIAGNOSTIK Unser Praxisschwerpunkt liegt auf der Diagnostik und Therapie neurologischer Krankheitsbilder des zentralen und peripheren Nervensystems sowie von Muskelkrankheiten (wie z. B. Multiple Sklerose, Parkinson, Epilepsie, Kopfschmerzerkrankungen, Tumore, Demenz, Bewegungsstörungen, Restless-Legs-Syndrom, Hirnblutungen, Schwindel, Schlaganfall).
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich. Freie Sprechstunde täglich von 09:00 - 10:00 Uhr In dieser Zeit können wir jedoch nur eine sehr begrenzte Anzahl von Patienten behandeln.
Praxis für Nervenheilkunde Dr. med. Franziska Eickhoff Medizinisches Versorgungszentrum "Am Kienberg" Gesundheitszentrum Recura GmbH MVZ "Am Kienberg" Neue Grottkauer Straße 3 12619 Berlin Telefon: +49 30 28632330 Fax: +49 30 5610005 E-Mail: Vorstellung Liebe Patientin, lieber Patient, herzlich Willkommen auf der Internetseite des MVZ "Am Kienberg". Wir wollen Ihnen den Aufenthalt in unserem Zentrum so angenehm wie möglich gestalten. Dr. Heise - Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie - Technologiepark Adlershof. Bei Fragen zu unserer Praxisform und dem Ablauf unserer Praxisorganisation sprechen Sie uns gerne an. Unser Team besteht aus: Dr. Franziska Eickhoff, Fachärztin für Nervenheilkunde Martin Köhnlein, Facharzt für Neurologie/Intensivmedizin Schwester Peggy, Medizinische Fachangestellte Schwester Jennifer, Medizinische Fachangestellte Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei allen Angelegenheiten Ihres Arztbesuches. In unserem Bereich werden Patienten mit neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen behandelt. Die Behandlung erfolgt entweder aufgrund einer Überweisung vom Haus- bzw. Facharzt oder auf eigenen Wunsch des Patienten.
Was gilt es bei der Begleitung und Beratung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) und junger Volljähriger im Asyl- und Klageverfahren zu beachten? Hierzu gibt es gute Arbeitshilfen, die Fragen zur Asylantragstellung, zur Anhörung, zum Umgang mit dem Ablehnungsbescheid sowie zum Klageverfahren beantworten. Wer unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) und junge volljährige Geflüchtete begleitet, sieht sich häufig mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Minderjährige Flüchtlinge | Chancen NRW. Dies betrifft nicht nur Personen, die offiziell eine Vormundschaft übernommen haben, sondern auch weitere unterstützende Personen sowie Mitarbeitende der Jugendämter. Es beginnt bereits mit der Frage, ob und wann es sinnvoll ist, einen Asylantrag zu stellen und wer für die Antragstellung zuständig ist. Wurde ein solche Antrag gestellt, gibt es Wichtiges zur Anhörungsvorbereitung zu wissen. Darüber hinaus sollten Unterstützer*innen wissen, wie sie mit einem Ablehnungsbescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgehen sollen.
Themen und Fragen der Handreichung sind u. a. : Rechtlicher Rahmen, Kinder- und Jugendhilferecht, Ausländerrecht, Nordrhein-Westfälische Regelungen, Handlungsleitfaden, Erstkontakt, Erstbefragung, Prüfung der Minderjährigkeit vor Inobhutnahme, Pflicht zur Bestellung eines Vormunds, Weiteres Vorgehen nach Kinder- und Jugendhilferecht, Unterbringung und Betreuung (Erstversorgung)
Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist ein Flüchtling eine Person, "die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und den Schutz des Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will". Es wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der Geflüchteten minderjährig sind. Die meisten Kinder und Jugendlichen flüchten gemeinsam mit ihren Eltern oder Familienangehörigen. Es suchen jedoch auch viele unbegleitete Minderjährige Schutz in Deutschland. Manchmal ist die Flucht im Familienverbund nicht gelungen, in anderen Fällen haben die Eltern nicht über die finanziellen Mittel für eine Flucht der gesamten Familie verfügt oder die Flucht ist durch kinder- und jugendspezifischen Gründe motiviert, z. Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. B. drohende Genitalbeschneidung, Einsatz als Kindersoldat oder sexueller Missbrauch.
Umgang mit Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen – Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft Zum Inhalt springen Interesse am Bundesforum?