Dieser Kräutergarten ist ein echter Hingucker und passt in jede Küche, auf jeden Balkon oder in jeden Garten. Flaschen-Kräutergarten Das brauchen Sie: PET-Flaschen mit Schraubverschluss Farbe Malerband (Kreppband) Teppichmesser bunte Bänder Blähton, Vlies, Kräutererde Kräutersamen nach Wahl Bohrer und Schrauben Stockschrauben und Gelenkrohrschellen ca. 3, 5 cm dicke Holzleiste, Länge nach Belieben Anleitung: Verfahren Sie mit jeder Flasche in gleicher Weise: Als Erstes entfernen Sie das Flaschenetikett. Sollte es festgeklebt sein, am besten in warmem Spülwasser einweichen. Umwickeln Sie die Stelle, an der die Flasche abgeschnitten werden soll, mit Malerband, um beim Schneiden eine saubere Kante zu erhalten. Schneiden Sie (nicht Ihr Kind! ) nun die Flasche mit einem Teppichmesser an der markierten Stelle ab. Den oberen Teil der Flasche können Sie anschließend mit Farbe oder bunten Bändern verzieren. Stellen Sie die Flasche mit dem Verschluss nach unten in ein Glas. Vogelhaus Selbst Gebaut eBay Kleinanzeigen. So lässt sie sich leichter befüllen.
Ideen für Klopapierrollen Hätten Sie es gewusst? Einer Studie zufolge verbraucht jeder Mensch im Schnitt rund 46 Rollen Toilettenpapier pro Jahr. Aus den übrig gebliebenen leeren Papprollen können Sie schöne und nützliche Dinge basteln – und damit ganz kreativ und einfach Kinder zu Hause beschäftigen. Ein einfacher Getränkekarton wird zum Vogelfutter-Haus - Naturkind Magazin. Schmetterlinge aus Klopapierrollen Das brauchen Sie: leere Klopapierrolle (eine pro Schmetterling) Farbe, Bleistift Tonpapier oder auch festes Geschenkpapier Schere Kleber Pfeifenreiniger Wackelaugen Anleitung: Bemalen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Klopapierrolle – den späteren Körper des Schmetterlings – vollständig mit einer Wunschfarbe. Für die Flügel falten Sie Tonpapier in der Mitte und zeichnen die Form eines Schmetterlingsflügels vor. Er sollte in etwa so hoch wie die Klopapierrolle sein. Schneiden Sie den Flügel aus und klappen Sie das Tonpapier auseinander. Die Flügel können Sie nun noch nach Belieben verzieren. Ist die Rolle vollständig getrocknet, kleben Sie diese mittig an die Flügel.
Dieses Vogelfutter-Haus ist nicht nur ein Hingucker auf Balkon, Terrasse oder im Garten, sondern auch günstig und schnell gebastelt. In der einfachen Variante braucht man nur drei Dinge… Ob man Gartenvögel füttern soll oder nicht – darüber streiten Experten und Tierfreunde. Der NABU rät: Wenn man sich für das Füttern entscheidet, dann sollte man dies das ganze Jahr über tun und nicht nur in den kalten Wintermonaten. Über die Wahl des Futters sollte man sich vorher gut informieren. Brotreste etwa eignen sich nicht als Futter für kleine Piepmätze. Was es sonst noch zu beachten gibt, beim Füttern von Gartenvögeln, haben wir HIER zusammengefasst. Wer sich für eine Futterstelle entschieden hat, kann diese mit wenig Aufwand und Geld kinderleicht selbst basteln. Hierfür werden benötigt: Ein leerer Getränkekarton Ein Band zum Aufhängen Ein Cuttermesser oder eine Schere Wer kreativ werden mag: Wasserfeste Farbe oder Lack (lebensmittelecht) Kleine Äste oder Eisstiele aus Holz Anleitung: 1. Leeren Getränkekarton ausspülen, von außen mit Sprühlack gleichmäßig besprühen und diesen nach Gebrauchsanweisung trocknen lassen.
Zum Schluss das Set auf die Pappunterlage kleben. Mehr zu GORILLA Alle Informationen zu GORILLA und der Kooperation mit der SBK finden Sie unter. Dort erwartet Sie auch ein Interview mit den Gründern des Programms und ein spannender Hintergrundbericht zum Thema Bewegung und Ernährung im Kindesalter.
Wer also morgens in den Zug nach Salzburg stieg, um abends wieder in München zu sein, brauchte einen A1-Schein, und selbst, wer nur für zwei Stunden von Saarbrücken aus sich mit einem Geschäftspartner in Forbach treffen wollte, brauchte einen. Wer hatte sich das ausgedacht? Seit zwei Jahren herrschte die Scheinpflicht auch mittels des europäischen Datenaustauschs zwischen den Sozialversicherungsträgern. Vom vergangenen Januar an wurde das elektronische Antragsverfahren obligat. So viel zur Sache und zum Nachweis, dass die Staatsform, in der wir Europäer leben, "Wohlfahrtsstaat" heißt. Jetzt zur Einschätzung. Wer hatte sich so etwas ausgedacht? Keine Entsendung in Europa ohne A1-Bescheinigung - IHK Darmstadt. Es müssen Leute sein, die wenig auf Dienstreisen sind. Oder Leute, die stets genau wissen, wohin ihre Dienstreisen gehen. Denn jemand, der nach Antwerpen reiste und erst dort erfuhr, dass er anderntags in Amsterdam erwünscht sei, wo dann entschieden wurde, ob es in Bergamo oder Berlin weiterging, packte besser gleich die 10. 000 Euro Strafgeld ein, die es kosten konnte, keinen A1-Schein für jeden dieser Fälle dabeizuhaben.
Keine Abschaffung der A1-Bescheinigungen für Auslandsaufenthalte - Dr. Walter Burger & Partner Zum Inhalt springen Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU/EWR und der Schweiz beim zuständigen Versicherungsträger anzuzeigen. Dies bedeutet, dass für jede noch so kurze grenzüberschreitende Dienstreise ab dem ersten Tag eine A1-Bescheinigung erforderlich ist. Das Entsendeformular A1 bescheinigt, welches Sozialsystem für Versicherte zuständig ist. In der Vergangenheit gab es auch Diskussionen, dass Dienst- bzw. A1 Bescheinigung bleibt weiterhin erhalten - reisekosten.de. Geschäftsreisen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung durch eine klarstellende Ergänzung noch vor der Europawahl im Mai 2019 herausgenommen werden sollten. Die ursprünglich erzielte Einigung im Rahmen der Reform der EU-Verordnung zur Abschaffung der "A1-Bescheinigung" bei Dienstreisen wurde jedoch vom Ausschuss der ständigen Vertreter des Rats abgelehnt. Insofern bleibt der Status quo bis auf Weiteres bestehen, dass Geschäftsreisende bei Dienstreisen ins europäische Ausland weiterhin eine "A1-Bescheinigung" mit sich führen müssen!
A1 Bescheinigung nicht abgeschafft – es bleibt alles beim Alten 12. April 2019 Sabine Katzmair Alles beim Alten – A1 bleibt erstmal Am 20. 03. 2019 hat die EU bekanntgegeben, dass es Erleichterungen bei den A1 Meldungen geben soll. Der EU-Rat hat nicht zugestimmt. Für eine Umsetzung und Änderung auch auf nationaler Ebene ist diese jedoch erforderlich. In Rücksprache mit der ITSG bleibt es erstmal bei den derzeitigen Regelungen für A1 – d. h. für jede kurze oder lange Dienstreise. Lt. Informationen der DATEV soll es zukünftig eine Abschaffung für A1 für kurze Dienstreisen ohne Dienstleistung geben z. B. Messebesuche oder Meetings. Sollten jedoch Dienstleistungen im EU-Ausland erbracht werden ist weiterhin eine A1-Bescheinigung erforderlich. Somit bleibt erstmal alles beim Alten – auch das maschinelle Meldeverfahren ab 01. 07. 2019 läuft dann verpflichtend über das Lohnsystem. Eu a1 bescheinigung abschaffen in english. Das Thema A1 behandle ich auch intensiv in meinem nächsten Artikel in der Lohn & Gehalt Ausgabe 03/2019. Informationen finden Sie hierzu auch unter und
Seit einigen Wochen ist bei dem vorübergehenden Einsatz von Mitarbeitern im europäischen Ausland die elektronische Beantragung einer A1-Bescheinigung verpflichtend. Nun möchte die EU das Erfordernis einer A1-Bescheinigung – bei Dienstreisen – wieder abschaffen… Es sind Dauerthemen bei der EU im Bereich Beschäftigung, Soziales und Integration: Arbeitsmobilität und die Entsendung von Mitarbeitern innerhalb der Gemeinschaft. Eu a1 bescheinigung abschaffen live. Zurzeit deutet die Formulierung einer Absichtserklärung der EU-Kommission darauf hin, dass künftig bei Dienstreisen = Tätigkeiten von Arbeitnehmern im EU-Ausland die nicht der Erbringung einer Dienstleistung oder der Lieferung von Gütern dienen, keine A1-Bescheinigung mehr notwendig sein wird. Dann wäre dieser bürokratische Vorgang bei der Teilnahme an Messen, Kongressen oder internen Besprechungen nicht mehr notwendig. Die Informationen aus Brüssel betreffen eine Absichtserklärung der Kommission. Es ist daher, bis zu einer Verabschiedung einer entsprechenden Änderung der gesetzlichen Vorgaben, weiterhin wichtig, die A-1 Bescheinigungen rechtzeitig vor einer Entsendung von Mitarbeitern ins europäische Ausland zu beantragen.
I n Europa herrscht Freizügigkeit. Waren, Vermögen, Touristen, Arbeitnehmer können sich leicht über seine nationalen Binnengrenzen hinweg bewegen. In Europa herrscht also insbesondere Reisefreiheit. In Europa herrschte aber bis gestern auch A1. Wenn Sie nicht wissen sollten, was das ist, dann machen Sie entweder keine Dienstreisen, oder Sie brachen womöglich schon eine ganze Weile europäisches Recht. Denn seit einiger Zeit waren Europäer, die sich aus dienstlichen Gründen aus dem eigenen nationalen Sozialversicherungsgebiet heraus in ein anderes bewegen, gehalten, eine A1-Bescheinigung mit sich zu führen. Sie sollte belegen, dass Arbeitnehmer oder Selbständige für die Tage, in denen sie sich im Ausland befinden, zu Hause sozialversichert sind. Eu a1 bescheinigung abschaffen 4. Seit dem 1. Mai 2010 galt diese Maßnahme gegen Schwarzarbeit. Der Arbeitgeber hatte den Nachweis rechtzeitig vor Antritt der Fahrt bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen; für privat Versicherte ist die Rentenversicherung zuständig. Dabei war es ganz egal, wie lange die Reise dauerte.
Dem will die EU nun entgegentreten. Unter anderem könnte die A1-Bescheinigung komplett abgeschafft werden. Über konkrete Zeitpläne ist allerdings noch nichts bekannt. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ins EU-Ausland entsenden, müssen also solange weiterhin dafür Sorge leisten, sie mit den notwendigen Nachweisen auszustatten. (Quelle:) Lesen Sie hier unser Interview zur Problematik der A1-Bescheinigung für Geschäftsreisende. Rede und Antwort steht Dr. Veit Blumschein, Geschäftsführer von Lanes & Planes, einem All-Inclusive-Buchungsportal für Geschäftsreisen. Herr Dr. Blumschein, wer auch nur während einer Tagesreise in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einer Beschäftigung nachgeht, muss eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Der stetige Wandel der A1-Bescheinigung soll weiter gehen | Rödl & Partner. Können Sie uns genauer erläutern, was hinter dem Bescheid steckt? Die A1-Bescheinigung dient gegenüber einem ausländischen Versicherungsträger als Nachweis, dass ein Arbeitnehmer einer Sozialversicherung in seinem Heimatstaat angehört. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen dabei keine Mindestdauer der Entsendung ins Ausland vor, weshalb Arbeitnehmer selbst bei eintägigen Dienstreisen innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz eine A1-Bescheinigung – tatsächlich auch ausgedruckt in Papierform – mit sich führen müssen.
Insbesondere auch für Dienstreisen ist daher sicherzustellen, dass eine gültige A1-Bescheinigung mitgeführt wird. Das führt besonders in der Praxis zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand, da Unternehmen viel Zeit investiert haben, um eine compliance-gerechte Lösung zu gewährleisten, bei der alle grenzüberschreitenden Tätigkeiten überwacht und durch rechtzeitige Beantragung der A1-Bescheinigung sichergestellt werden. Es zeigt sich, dass die Bedenken der Praxis im Hinblick auf den administrativen Aufwand ernst genommen wurden, sodass hier eine mögliche Änderung durchaus Zustimmung finden würde. Mögliche Folgen Die Abschaffung einer A1-Pflicht für Dienstreisen in das EU-Ausland, den EWR und der Schweiz hätte zur Folge, dass besonderes Augenmerk auf den Begriff der "Dienstreise" gelegt werden müsste. Im Einzelfall wird es dann schwierig sein, zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich noch um eine bloße Dienstreise handelt oder nicht, sodass besondere Sorgfalt an den Tag zu legen sein wird, wann eine Beantragung der A1 erforderlich ist und wann nicht.